Erasmus Personalmobilität Richtlinien - Bewerben Sie sich jetzt!

Ab 1. Juli 2024 gelten im Bereich der Personalmobilität folgende Voraussetzungen:

  • Aufenthalte sind bis zu 5 Tage (+2 Reisetage) förderbar
  • Achtung! Neue Dienstreise-Richtlinie (gültig ab 1.1.2025)

Falls Sie Interesse an einer E+ Personalmobilität haben, kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Details!

Voraussetzungen

Im Rahmen des ERASMUS+ Programms besteht auch für administratives und wissenschaftliches Universitätspersonal (reguläres Dienstverhältnis oder aufrechter Lehrauftrag) die Möglichkeit, für eine Fortbildung an eine europäische (Partner-)Universität oder ein Unternehmen zu gehen (individuell organisiert) bzw. eine organisierte Internationale Woche zu besuchen. Ziel dieser Mobilität ist der Erwerb von Wissen, Kenntnissen und praktischen Erfahrungen, die für die derzeitige Stelle und die berufliche Entwicklung wichtig sind, z.B. in Form von:

  • kurzen Mitarbeitsphasen
  • Job-Shadowing
  • Studienbesuchen
  • Workshop-Teilnahmen
    etc.

    Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden!

Dauer: 
Der Aufenthalt muss min. 2 Tage umfassen; es sind max. 5 Tage (+2 Reisetage) förderbar. 
Ausnahme: Bei einem BIP muss der Aufenthalt min. fünf Tage betragen.

Förderzuschuss

Bitte berechnen Sie im ersten Schritt selbst, wie hoch der maximale Förderbetrag für Ihre geplante Mobilität ist:

Max. Höhe des Förderzuschusses für die Förderperiode 2024/25

Seit der Programmgeneration 2021 ist es möglich, ein Top-Up für umweltfreundliches Reisen zu beziehen. Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Entfernung und ist dem Dokument oben zu entnehmen. Als Nachweis dienen z.B. Zugtickets, die bei der Abrechnung nach Rückkehr eingereicht werden müssen.

Es wird Ihnen der maximale Förderzuschuss der entsprechenden Förderperiode refundiert (Pauschale). Dieser wird im Grant Agreement eingefügt und setzt sich aus den maximalen Aufenthaltskosten pro Tag sowie dem Reisekostenzuschuss zusammen. Klären Sie unbedingt im Vorfeld mit BOKU-IR ab, wie hoch dieser Förderzuschuss ingesamt für Ihre geplante Mobilität sein wird. Sie haben keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bitte lesen Sie sich auch die Informationen zu Dienstreisen durch.

Original Boardingpässe (bzw. Zugtickets) sind unbedingt notwendig für eine Abrechnung!

Inklusionsunterstützung
Folgende Gruppen können bei zusätzlich anfallenden Kosten Inklusionsunterstützung beantragen:

  • Erasmus+ Personal mit Behinderung
  • Erasmus+ Personal mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland).

Um die finanziellen Mittel für diese Reisetätigkeiten planen zu können, bitte rechtzeitig Claudia Zefferer kontaktieren. Die Mittel werden auf Basis von "first come, first served" vergeben.

Vor dem Aufenthalt

Antragsdokumente:

  • Dienstreiseauftrag (Formular für Auslandsdienstreise) unterschrieben vom/von der Vorgesetzten* (über BOKUflow oder per PDF: Die Formulare finden Sie auch hier unter “Dienstreisen”)
  • Mobility Agreement for Training mit Partneruni/aufnehmender Organisation (Scan ausreichend)*
  • Erasmus+ Vertrag (Grant Agreement) mit BOKU (Original per Hauspost oder per E-Mail)*

    Die Erasmus-Dokumente zu Ihrer Mobilität (Mobility Agreement & Grant Agreement) erhalten Sie direkt von BOKU-IR nach Mailanfrage.

           *vor Mobilitätsantritt bei BOKU-IR einzureichen!
 

  • A1-Bescheinigung (bitte vor Mobilitätsantritt direkt an das Personalmanagement schicken: dienstreisen(at)boku.ac.at)
    Weitere Informationen zur A1 Bescheinigung finden Sie hier.
    Wenn Sie Ihren Dienstreiseauftrag über BOKUflow einreichen, wird die A1-Bescheinigung automatisch an die DR-Abteilung weitergeleitet.
     
  • Aufenthaltsbestätigung bitte ausdrucken und mitnehmen, um sie vor Ort von der aufnehmenden Institution unterschreiben und abstempeln zu lassen

Bitte beachten Sie die BOKU-Notfallplan-Checkliste vor Ihrem Auslandsaufenthalt und fordern Sie rechtzeitig die BOKU-Notfallkarte für Ihre Dienstreise an!

Datenschutzrechtliche Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

Nach dem Aufenthalt

Folgende Dokumente sind  bei BOKU-International Relations (BOKU-IR) nach der Mobilität einzureichen:

  • Dienstreiserechnung (Formular für Auslandsdienstreise) im Original bitte bei BOKU-International Relations (BOKU-IR) abgeben. Die Formulare finden Sie auch hier unter "Dienstreisen"
  • Original-Belege (inkl. Boarding Pässe/Zugtickets, Belege für Unterkunft, etc.) bitte der Dienstreiserechnung beilegen. Bezüglich der Auszahlungsmodalitäten von EU-Pauschalen möchten wir auf die FAQ-Seite des Personalmanagements verweisen.
  • Aufenthaltsbestätigung (unterschriebenes und gestempeltes Original)
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  • Online Bericht für die EU / EU Online Survey - der Link wird nach Einreichung der vollständigen Unterlagen per Email zugeschickt. Wenn Sie eine Staff Mobilität absolviert haben, die mit den Bereichen Pädagogik u./od. Curriculum Design zu tun hat, bitten wir Sie eine entsprechende Angabe im EU Survey zu machen. Vielen Dank!

Kontakt

Claudia Zefferer
BOKU-International Relations
Peter-Jordan-Strasse 82a
1190 Wien
Tel: +43 1 47654-32017
E-mail: erasmus@boku.ac.at 

*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.