Voraussetzungen
Im Rahmen des ERASMUS+ Programms besteht auch für administratives und wissenschaftliches Universitätspersonal (reguläres Dienstverhältnis oder aufrechter Lehrauftrag) die Möglichkeit, für eine Fortbildung an eine europäische (Partner-)Universität oder ein Unternehmen zu gehen (individuell organisiert) bzw. eine organisierte Internationale Woche zu besuchen. Ziel dieser Mobilität ist der Erwerb von Wissen, Kenntnissen und praktischen Erfahrungen, die für die derzeitige Stelle und die berufliche Entwicklung wichtig sind, z.B. in Form von:
- kurzen Mitarbeitsphasen
- Job-Shadowing
- Studienbesuchen
- Workshop-Teilnahmen
etc.
Dauer: Der Aufenthalt muss min. 2 Tage und kann max. 12 Tage umfassen.
Förderzuschuss
Bitte berechnen Sie im ersten Schritt selbst, wie hoch der maximale Förderbetrag für Ihre geplante Mobilität ist:
Max. Höhe des Förderzuschusses für die Förderperiode 2022/23
Seit der Programmgeneration 2021 ist es möglich, ein Top-Up für umweltfreundliches Reisen zu beziehen. Die Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Entfernung und ist dem Dokument oben zu entnehmen. Als Nachweis dienen z.B. Zugtickets, die bei der Abrechnung nach Rückkehr eingereicht werden müssen.
Weitere Infos zum Erasmus+ Sonderzuschuss für Menschen mit Behinderung/chronischer Krankheit finden Sie am Factsheet Sonderzuschuss.
Es wird Ihnen der maximale Förderzuschuss der entsprechenden Förderperiode refundiert (Pauschale). Dieser wird im Grant Agreement eingefügt und setzt sich aus den maximalen Aufenthaltskosten pro Tag sowie dem Reisekostenzuschuss zusammen. Klären Sie unbedingt im Vorfeld mit BOKU-IR ab, wie hoch dieser Förderzuschuss ingesamt für Ihre geplante Mobilität sein wird.Sie haben keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Bitte lesen Sie sich auch die Informationen zu Dienstreisen durch.
Um die finanziellen Mittel für diese Reisetätigkeiten planen zu können, bitte rechtzeitig Nicolas Fries kontaktieren. Die Mittel werden auf Basis von "first come, first served" vergeben.
Original Boardingpässe (bzw. Zugtickets) sind unbedingt notwendig für eine Abrechnung!
Vor dem Aufenthalt
Antragsdokumente:
- Erasmus+ Vertrag (Grant Agreement) mit BOKU (Original per Hauspost oder per E-Mail)*
- Mobility Agreement for Training mit Partneruni/aufnehmender Organisation (Scan ausreichend)*
- Dienstreiseauftrag unterschrieben vom/von der Vorgesetzten*
Die Erasmus-Dokumente zu Ihrer Mobilität (Grant Agreement, Mobility Agreement, Aufenthaltsbestätigung) erhalten Sie direkt von BOKU-IR nach Mailanfrage.
*vor Mobilitätsantritt bei BOKU-IR einzureichen!
- A1-Bescheinigung (bitte vor Mobilitätsantritt direkt an das Personalmanagement schicken: dienstreisen(at)boku.ac.at)
Weitere Informationen zur A1 Bescheinigung finden Sie hier.
- Aufenthaltsbestätigung bitte ausdrucken und mitnehmen, um sie vor Ort von der aufnehmenden Institution unterschreiben und abstempeln zu lassen
Bitte beachten Sie die BOKU-Notfallplan-Checkliste vor Ihrem Auslandsaufenthalt und fordern Sie rechtzeitig die BOKU-Notfallkarte für Ihre Dienstreise an!
Datenschutzrechtliche Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.
Nach dem Aufenthalt
Folgende Dokumente sind bei BOKU-International Relations (BOKU-IR) nach der Mobilität einzureichen:
- Dienstreiserechnung (Formular Auslandsdienstreise ODER bei Freistellung mit Bezügen: Formular "Reisekostenzuschuss") im Original bitte bei BOKU-International Relations (BOKU-IR) abgeben
- Original-Belege (inkl. Boarding Pässe/Zugtickets, Belege für Unterkunft, etc.) bitte der Dienstreiserechnung beilegen. Bezüglich der Auszahlungsmodalitäten von EU-Pauschalen möchten wir auf die FAQ-Seite des Personalmanagements verweisen.
- Aufenthaltsbestätigung (unterschriebenes und gestempeltes Original)
--- - Online Bericht für die EU / EU Online Survey - der Link wird nach Einreichung der vollständigen Unterlagen per Email zugeschickt. Wenn Sie eine Staff Mobilität absolviert haben, die mit den Bereichen Pädagogik u./od. Curriculum Design zu tun hat, bitten wir Sie eine entsprechende Angabe im EU Survey zu machen. Vielen Dank!
Info für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, hier ist die Unterstützung bei Mehrkosten möglich.
Kontakt
Ansprechperson
Nicolas Fries, M.A.
BOKU-International Relations
Peter-Jordan-Strasse 82a
1190 Wien
Tel: +43 1 47654-32012
E-mail: nicolas.fries(at)boku.ac.at
*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.