Zulassungsvoraussetzungen

Die Absolventinnen und Absolventen folgender Bachelorstudien der Universität für Bodenkultur Wien werden ohne weitere Voraussetzungen zugelassen:

  • Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt -Pflichtfachbereich in Önologie (33 ECTS-Punkte) und Berufspraktischen Studien aus Weinbau und Önologie (3 ECTS)
  • Weinbau, Önologie und Weinwirtschaft
  • Die Absolvent*innen folgender Bachelorstudien der Hochschule Geisenheim University werden ohne weitere Voraussetzungen zugelassen:
  • Weinbau & Oenologie
  • Internationale Weinwirtschaft

Für die Zulassung von Absolvent*innen anderer Bachelorstudien werden die folgenden Learning Outcomes im Ausmaß von 60 ECTS-Punkten, davon mindestens 30 ECTS-Punkte aus dem Bereich Weinbau und Önologie, vorausgesetzt:

  • Kenntnisse in den Naturwissenschaften: Physik, Chemie, Statistik, Botanik, Mikrobiologie, Bodenkunde und Ökologie
  • Kenntnisse im Weinbau und in den Agrarwissenschaften: Landtechnik, Pflanzliche Produktion, Pflanzenschutz, Weinbau und Berufspraktische Studien aus Önologie
  • Kenntnisse in der Önologie: Kellertechnik und Traubenverarbeitung
  • Kenntnisse in der Agrarwirtschaft: Landwirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre

 Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen sind an das Auswahlkomitee zu schicken:

Als Scan via Mail an:

Prof. Dr. Astrid Forneck (astrid.forneck(at)boku.ac.at)

Die Originale per Post an:

Universität für Bodenkultur Wien

BOKU-International Relations
Z.Hd. DI Katrin Hasenhündl
Peter Jordan Str. 82a
1190 Wien

Bewerbungsfristen für das

  • Wintersemester: 31. August
  • Sommersemester: 15. Jänner

Bewerbungsunterlagen

  1. Bewerbungsformular
  2. Bachelor-/Master-/Diplomabschlusszeugnis mit Fächer-Noten-ECTS Auflistung (Bitte die Übersetzungs- und Beglaubigungsrichtlinien der BOKU beachten)
  3. CV
  4. Deutschnachweis C1, falls Deutsch nicht Muttersprache ist (Achtung: Neue Bestimmungen zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ab WiSe 18/19)
  5. Passkopie/Personalausweis-Kopie
  6. Motivationsschreiben

Die Bewerbungsunterlagen werden dem Auswahlkomitee nach Ende der Bewerbungsfrist vorgelegt. Auf Basis der gemeinsamen Zulassungsbedingungen trifft das Komitee eine Entscheidung und verständigt den*die Bewerber*in. Die Zulassungsdokumente werden von der Programmkoordination an die BOKU-Studienservices und die HGU übermittelt. Die Zulassung soll an beiden Universitäten im gleichen Semester erfolgen und müssen die Studierenden bis zum Abschluss an beiden Universitäten gemeldet bleiben. Zulassungsfristen der BOKU: 31.10. für WiSe bzw. 31.03. für SoSe. Achtung die Fristen variieren zwischen den Universitäten: Die Immatrikulation in Geisenheim muss bis spätestens 07.05. (SoSe) bzw. 07.11. (WiSe) erfolgt sein.

Aufnahme des Studiums

a.      BOKU: Der*die Bewerber*in muss persönlich innerhalb der Zulassungsfrist, für die im Zulassungsbescheid angegebenen Semester, in den BOKU-Studienservices vorsprechen, um sich zu inskribieren (mit amtlichem Lichtbildausweis, BOKU Zulassungsbescheid, Online-Voranmeldungs-Nummer und Bankomatkarte, um den verpflichtenden ÖH-Beitrag vor Ort einzuzahlen). Die persönliche Inskription kann auch im zweiten Semester erfolgen, falls der*/die Studierende erst dann tatsächlich anreist

b.     HGU: Immatrikulation wird automatisch bei Erhalt der vollständigen Unterlagen innerhalb der geltenden Einschreibefrist (07.05. SoSe / 07.11. WiSe) vorgenommen ohne persönlichem Vorsprechen. Zur Einschreibung ist

  • von in Deutschland versicherten Studierenden eine Krankenversicherungsbescheinigung zur Einschreibung an einer Hochschule
  • bei im europäischen Ausland Versicherten die europäische Krankenversicherungskarte in Kopie
  • Bei privat versicherten Studierenden ein Befreiungsbescheid einer dt. Krankenkasse vorzulegen

 

Auflagenfächer

Um etwaige fehlende Vorkenntnisse auszugleichen, können im Rahmen der Zulassung bis zu 30 ECTS an Auflagenfächern aus dem Bachelorbereich festgesetzt werden. Diese sind auf dem Zulassungsbescheid, ausgestellt durch die BOKU, angegeben.

Falls Sie im Rahmen Ihrer Zulassung zum WÖW-Masterstudium Auflagen erhalten haben, sind diese innerhalb der ersten beiden Semester abzulegen. Bis zu 50% der Auflagen können auch an der Partnerhochschule HGU absolviert werden (Übersicht äquivalente Kurse für Auflagenfächer).