Wie bewerbe ich mich

Zulassungsvoraussetzungen
Die Absolventinnen und Absolventen folgender Bachelorstudien der Universität für Bodenkultur Wien werden ohne weitere Voraussetzungen zugelassen:
- Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt -Pflichtfachbereich in Önologie (33 ECTS-Punkte) und Berufspraktischen Studien aus Weinbau und Önologie (3 ECTS)
- Weinbau, Önologie und Weinwirtschaft
- Die Absolvent*innen folgender Bachelorstudien der Hochschule Geisenheim University werden ohne weitere Voraussetzungen zugelassen:
- Weinbau & Oenologie
- Internationale Weinwirtschaft
Für die Zulassung von Absolvent*innen anderer Bachelorstudien werden die folgenden Learning Outcomes im Ausmaß von 60 ECTS-Punkten, davon mindestens 30 ECTS-Punkte aus dem Bereich Weinbau und Önologie, vorausgesetzt:
- Kenntnisse in den Naturwissenschaften: Physik, Chemie, Statistik, Botanik, Mikrobiologie, Bodenkunde und Ökologie
- Kenntnisse im Weinbau und in den Agrarwissenschaften: Landtechnik, Pflanzliche Produktion, Pflanzenschutz, Weinbau und Berufspraktische Studien aus Önologie
- Kenntnisse in der Önologie: Kellertechnik und Traubenverarbeitung
- Kenntnisse in der Agrarwirtschaft: Landwirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre
Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen sind an das Auswahlkomitee zu schicken:
Als Scan via Mail an:
Prof. Dr. Astrid Forneck (astrid.forneck(at)boku.ac.at)
Die Originale per Post an:
BOKU-International Relations
Z.Hd. DI Katrin Hasenhündl
Peter Jordan Str. 82a
1190 Wien
Bewerbungsfristen für das
- Wintersemester: 31. August
- Sommersemester: 15. Jänner
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular
- Bachelor-/Master-/Diplomabschlusszeugnis mit Fächer-Noten-ECTS Auflistung (Bitte die Übersetzungs- und Beglaubigungsrichtlinien der BOKU beachten)
- CV
- Deutschnachweis C1, falls Deutsch nicht Muttersprache ist (Achtung: Neue Bestimmungen zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse ab WiSe 18/19)
- Passkopie/Personalausweis-Kopie
- Motivationsschreiben
Die Bewerbungsunterlagen werden dem Auswahlkomitee nach Ende der Bewerbungsfrist vorgelegt. Auf Basis der gemeinsamen Zulassungsbedingungen trifft das Komitee eine Entscheidung und verständigt den*die Bewerber*in. Die Zulassungsdokumente werden von der Programmkoordination an die BOKU-Studienservices und die HGU übermittelt. Die Zulassung soll an beiden Universitäten im gleichen Semester erfolgen und müssen die Studierenden bis zum Abschluss an beiden Universitäten gemeldet bleiben. Zulassungsfristen der BOKU: 30.11. für WiSe bzw. 30.04. für SoSe. Achtung die Fristen variieren zwischen den Universitäten: Die Immatrikulation in Geisenheim muss bis spätestens 07.05. (SoSe) bzw. 07.11. (WiSe) erfolgt sein.
Aufnahme des Studiums
a. BOKU: Der*die Bewerber*in muss persönlich innerhalb der Zulassungsfrist, für die im Zulassungsbescheid angegebenen Semester, in den BOKU-Studienservices vorsprechen, um sich zu inskribieren (mit amtlichem Lichtbildausweis, BOKU Zulassungsbescheid, Online-Voranmeldungs-Nummer und Bankomatkarte, um den verpflichtenden ÖH-Beitrag vor Ort einzuzahlen). Die persönliche Inskription kann auch im zweiten Semester erfolgen, falls der*/die Studierende erst dann tatsächlich anreist
b. HGU: Immatrikulation wird automatisch bei Erhalt der vollständigen Unterlagen innerhalb der geltenden Einschreibefrist (07.05. SoSe / 07.11. WiSe) vorgenommen ohne persönlichem Vorsprechen. Zur Einschreibung ist
- von in Deutschland versicherten Studierenden eine Krankenversicherungsbescheinigung zur Einschreibung an einer Hochschule
- bei im europäischen Ausland Versicherten die europäische Krankenversicherungskarte in Kopie
- Bei privat versicherten Studierenden ein Befreiungsbescheid einer dt. Krankenkasse vorzulegen