Equivalence List and study plan
Erfüllung des Curriculums - Äquivalenzliste - Anrechnung der Kurse
Um einen Abschluss an der BOKU zu erlangen, beachten Sie bitte den Studienplan Ihres Studienganges.
Studienplan: Mountain Forestry
Da Sie einen Teil Ihres Studiums in Kanada verbringen werden, füllen Sie bitte die Äquvialenzliste aus (Die Liste wird derzeit überarbeitet. Wenden Sie sich an Ihren Joint Study-Berater, um einen Entwurf der Liste zu erhalten.) und holen Sie VOR der Abreise nach Kanada alle Unterschriften der Professoren, des Programmkoordinators und des Dekans auf der Liste ein. Ihr Study plan für das TRANSFOR-M Programm ist ein Leitfaden, aber nur mit der unterschriebenen Liste der äquivalenten Kurse können Ihre Kurse von der kanadischen Universität hier an der BOKU angerechnet werden. Die Äquivalenzliste muss vor der Abreise an das kanadische Institut vollständig unterzeichnet werden (Student*in, Lehrveranstaltungsleiter*in, Programmkoordinator*in, Studiendekan).
Auf der Äquivalenzliste machen Sie nach Absolvierung Vorschläge für die Credits und Notenumrechnung. Das wird anschließend in den Studienservices überprüft und vom Studiendekan per Unterschrift ggf. bestätigt.
Hinweise zum Umrechnen der Credits: Courses-Codes-Credits Liste
Hinweise zur Umrechnung von Noten: Notenumrechnung nach Auslandsaufenthalten
Informationen zum Ausfüllen und zur Einreichung der Liste finden Sie in den FAQ weiter unten!
Documents
Following documents should help you prepare your study plan and your equivalence list:
- Study Plan
- Equivalence list (use this form to collect all singatures!)
- EN translation equivalence list for information only (legally binding is only the german version)
- Excel help sheet (legally binding is only the effecitve curriculum Mountain Forestry)
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Aquivalenzliste
Bitte auf die jeweiligen Überschriften klicken:
Anleitung - Ausfüllen der Äquivalenzliste
Spaltenbezeichnung | Erklärung |
"Kurs-Code" | Hier tragen Sie die Kurs-Codes jener Kurse, welche Sie beabsichtigen an der Gastinstitution zu absolvieren, ein. |
"Bezeichnung der ausländischen Programmteile" | Titel der Lehrveranstaltung, welche Sie beabsichtigen an der Gastinstitution zu absolvieren. |
"Ausmaß3 credits" | Hier tragen Sie das Ausmaß der Credits (credit points/creditos) an der Gastuniversität bzw. Semesterstunden ein (nicht die Umrechnung!) |
"Anerkennung für Lehrveranstaltung/Prüfung gemäß. österr. Studienplan" | Möchten Sie sich die Lehrveranstaltung für eine (Schwerpunkt)-Pflicht- oder Wahllehrveranstaltung Ihres Curriculums anrechnen, tragen Sie den Titel der im Curriculum enthalten Lehrveranstaltung ein. Sollten sich durch die Umrechnung Rest ECTS ergeben können Sie diese in einer weiteren Zeile als Rest "Freie Wahlfächer"/"FWF" eintragen und anrechnen lassen. (siehe Beispiel unten)
|
"LV - Nummer" | Hier tragen Sie die Lehrveranstaltungsnummern jener Kurse, falls Sie beabsichtigen im Ausland absolvierte Kurse für Kurse an der BOKU anrechnen zu lassen. |
"Titel der Lehrveranstaltung4" | Titel der Lehrveranstaltung, falls Sie beabsichtigen im Ausland absolvierte Kurse für Kurse an der BOKU anrechnen zu lassen. Beabsichtigen Sie die Lehrveranstaltung nur als freie Wahllehrveranstaltung anzurechnen, tragen Sie lediglich "Freie Wahlfächer"/"FWF" ein. (siehe Beispiel unten) |
"PF/WPF/WF/FW5" | Welche Stellung hat die BOKU Lehrveranstaltung, für die Sie sich die im Ausland absolvierte Lehrveranstaltung anrechnen möchten. PF = Pflichtfach, WPF = Wahlpflichtfach, WF = Wahlfach, FW = Freies Wahlfach |
"Ausmaß ECTS gemäß Umrechnung | Hier führen Sie die Umrechnung der Credits der Gastuniversität in ECTS durch und tragen das Ausmaß an ECTS ein. Informationen zu Umrechnungen finden Sie im Dokument Courses-Codes-Credits oder (falls nicht vorhanden) auf Anfrage bei der*dem Joint Study Koordinator*in. |
"**OK v. LV-Leiter*in" | Hier sammeln Sie die Unterschriften der LV-Leiter*innen (bei Anrechnung für Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen). |
- An der Gastuni geplante/absolvierte und anzuerkennende Lehrveranstaltungen müssen einander gegenüber-gestellt werden, damit die gewünschte Anerkennung eindeutig erkenn- und nachvollziehbar ist. à Sowohl links (= absolvierte bzw. zu absolvierende LV) als auch rechts (= anzuerkennende LV) ist immer etwas einzutragen.
- Zusätzliche leere Zeilen entfernen und keine komplett leeren Seiten übermitteln
- Namen der BOKU LV-Leiter*innen vorausfüllen – unleserliche Unterschriften sind ansonsten schwer zuzuordnen
- Unterschriften dürfen in keinem Fall eigenhändig zusammenkopiert werden - auch nicht von selbst eingeholten Dokumenten. Es handelt sich dabei um strafbare Urkunden- bzw. Unterschriftenfälschung.
- Bei Korrekturen einer Äquivalenzliste müssen Unterschriften ggf. neu eingeholt werden
- Äquivalenzlisten müssen als PDF, nicht als Word Dokument zur Anerkennung eingereicht werden
Beispiel:
Welche Unterschriften benötige ich auf der Äquivalenzliste? Wie reiche ich ein?
Für die Äquivalenzliste (vor dem Auslandsaufenthalt) benötigen Sie folgende Unterschriften:
Alle Unterschriften – außer der*des Studiendekans – online akzeptiert. Für die Originalunterschrift des Studiendekans schicken Sie die bereits mit allen anderen Unterschriften versehene Äquivalenzliste bitte per Mail an die Studienservices (), die sie dann von Studiendekan, Prof. Peyerl unterschreiben lassen. Kontaktieren sie den Studiendekan oder die Leiterin des Prüfungswesens NICHT direkt und nutzen sie ausschließlich ihre BOKU students- E-mail Adresse. ACHTUNG: Das Kopieren von Unterschriften anderer Personen ist eine Urkundenfälschung! Es liegt in Ihrer Verantwortung alle Unterschriften vollständig und fristgerecht einzuholen! Andernfalls kann es Auswirkungen auf Ihre Förderung und die Anrechnung Ihrer Fächer an der BOKU haben (Unvollständige Listen können nicht bearbeitet werden!) Wird die Unterschrift des Studiendekans auf der Äquivalenzliste vor Aufenthalt nicht eingeholt, kann sie auf der Äquivalenzliste nach Aufenthalt nicht mehr ausgestellt werden!! Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungsfristen! |
Muss ich bei Anerkennung von Wahllehrveranstaltungen auch die Unterschrift der Lehrveranstaltungsleitung einholen?
Seit 1.Oktober 2020, müssen Sie sowohl Unterschriften der Lehrveranstaltungsleitung von (Schwerpunkt-)Pflichtlehrveranstaltungen als auch von Wahllehrveranstaltungen einholen, sollten Sie sich an der Gastinstitution absolvierte Lehrveranstaltungen für die entsprechenden BOKU-Lehrveranstaltungen anrechnen lassen wollen. Möchten Sie sich die Kurse der Gastuniversität nur als Freie Wahllehrveranstaltungen anrechnen lassen, benötigen Sie lediglich die Unterschrift der*des Fachkoordinator*in.
Einzelanrechnung - Anerkennungen
Die Fertigstellung einer Äquivalenzliste und die Einholung aller Unterschriften ist verpflichtend und vor der Abreise zur Partneruniversität zu erledigen.
Wenn es keine unteschriebene Äquivalenzliste vor der Abreise gibt, müssen die Kurse über eine Einzelanrechnung an der BOKU anerkannt werden. Eine Anrechnung kann nicht garantiert werden und jeder Einzelfall wird geprüft.
Informationen zur Anerkennung: Anerkennung
Leitfaden Anerkennungen für Studierende: Leitfaden