Falls nicht bereits erfolgt, wird Ihre BOKU-Ansprechperson den Kontakt zur Koordination an der Partneruniversität herstellen.

Vor Beginn der Mobilität muss das Programm (Teaching Mobility Agreement, Training Mobility Agreement) während der Mobilität festgelegt werden und die entsprechenden Unterschriften der Heimatuniversität. Für Gastlehrende ist ein Minimum an 8 Unterrichtseinheiten pro Woche vorgesehen (8/5 Std. je zusätzlichem Tag). Die Vereinbarung über das Stipendium (Grant Award Agreement) wird von Ihnen und der BOKU-Ansprechperson unterzeichnet.

Ihre Checkliste für Personalmobilität finden Sie hier.

Datenschutzrechtliche Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

Für Incomings finden Sie hier Unterkunftsmöglichkeiten.

Visumsbeantragung

Sobald alle Dokumente unterschrieben sind und Sie ihr Einladungsschreiben erhalten haben, konsultieren Sie die österreichische Botschaft/das Konsulat in Ihrem Heimatland. Infos finden Sie auch über das Österreichische Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Da dieser Prozess länger dauern kann, ersuchen wir Sie, Ihre BOKU-Ansprechperson regelmäßig über den neuesten Stand zu informieren.

Nach der Ankunft

  • Treffen mit der BOKU-Ansprechperson am BOKU-International Relations
  • Sie erhalten Ihren Reisekostenzuschuss und ihr taggenaues Stipendium in bar
  • Boarding Pässe/Reisedokumente für Dokumentationszwecke bei Ihrer BOKU-Ansprechperson abgeben

Nach der Mobilität

  • Sie erhalten Ihre Aufenthaltsbestätigung im Original
  • Schicken Sie einen Scan Ihrer Boarding Pässe/Reisedokumente per E-Mail und später die Originale an die BOKU-Ansprechperson
  • Online Bericht für die EU/EU Online Survey ausfüllen - der Link wird vom Mobility Tool+ per Email zugeschickt
  • Zudem freuen wir uns über einen kurzen Bericht zu Ihrem Aufenthalt (gerne mit Fotos), den wir auf unseren Projektseiten auf der Erasmus+ Project Results Platform veröffentlichen dürfen.

Einspruchsmöglichkeit

Einspruchsprozess für Bewerber*innen, deren Erasmus+ Incoming-Bewerbung an der BOKU nicht angenommen wurde

Bewerber*innen können sich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Absage mit einem Einspruch bei ihren Erasmus+ Incoming Koordinator*innen melden, wenn sie glauben, dass ihre Bewerbung unrechtmäßig abgelehnt wurde.

In diesem Fall muss der*die Bewerber*in eine Mail mit ausführlicher Begründung an erasmus.mundus2(at)boku.ac.at senden. Die Erasmus+ Incoming Koordinator*innen behandeln diesen Einspruch ehestmöglich. Es ist zu beachten, dass Bewerbungen in der Regel nur abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Incoming Mobilität nicht erfüllt werden bzw. Dokumente unvollständig eingereicht wurden.