Die Erasmus+ Bewerbung an der BOKU Wien (A WIEN03) besteht aus zwei Schritten:
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Die Heimatuniversität nominiert den*die Studierende*n
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Der*die Studierende bewirbt sich an der BOKU
An unserer Universität gibt es ein Online System (Mobility-Online) für die Bewerbung.
Nur Studierende, die nominiert worden sind, können die Online-Bewerbung abschließen!
Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie schon nominiert wurden, kontaktieren Sie bitte das Internationale Büro Ihrer Heimatuniversität!
Datenschutzrechtliche Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.
Voraussetzungen
- Austauschstudierende, die bisher insgesamt weniger als 180 ECTS gemacht haben (Bachelorstudierende, Studierende integrativer Masterprogramme,…), müssen sich an der BOKU in ein Bachelorstudium einschreiben.
Sie können teilweise auch Kurse aus Masterprogrammen machen, wenn sie die dafür nötigen Vorkenntnisse haben. Dies wird mit Ihrem Sammelzeugnis (Transcript of Records) überprüft, bevor das Learning Agreement unterschrieben wird.
Sprachvoraussetzungen: Deutschkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (BOKU bietet auf Bachelor-Niveau hauptsächlich Kurse in deutscher Sprache an).
- Austauschstudierende, die schon ein Bachelorstudium abgeschlossen haben (Diplom), müssen sich an der BOKU in ein Masterstudium einschreiben.
Sprachvoraussetzungen: Deutsch- oder Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Austauschstudierende, die bisher insgesamt 180 ECTS oder mehr in ihrem Studium bzw. in inhaltlich aufbauenden Studien gemacht haben, an deren Heimatuniversität aber nach der positiven Absolvierung von 180 ECTS kein Bachelordiplom vergeben wird, müssen sich an der BOKU für ein Masterprogramm einschreiben.
Sprachvoraussetzungen: Deutsch- oder Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Austauschstudierende, die ein Masterstudium abgeschlossen haben (Diplom), müssen sich in an der BOKU in ein PhD-Programm einschreiben.
Sprachvoraussetzungen: Deutsch- oder Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Bewerbungsablauf
Die Bewerbung ist nur über das Online-System Mobility-online möglich.
Bewerbungszeitraum für das Wintersemester/Studienjahr 2025/26 (Semesterbeginn: 01.10.2025): 24.04. bis 30.06.2025
Bitte klicken Sie auf den Link und geben Sie Ihre Basisdaten ein. Weitere Informationen erhalten Sie dann per E-Mail.
ACHTUNG: Sie können die folgenden Bewerbungsschritte nur durchführen, wenn Sie von Ihrer Heimatuniversität nominiert wurden!
Sie müssen online ein Bewerbungsformular ausfüllen und folgende Dokumente hochladen:
- Ihr "Academic Transcript" (Sammelzeugnis, eine offizielle Liste der bisher besuchten Lehrveranstaltungen mit der Anzahl der absolvierten ECTS)
- eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses, wenn Sie ein Masterprogramm inskribieren wollen (Wenn Sie bereits mehr als 180 ECTS in Ihrem Studium bzw. in inhaltlich aufbauenden Studien gemacht haben, aber an Ihrer Heimatuniversität nach der positiven Absolvierung von 180 ECTS kein Bachelordiplom vergeben wird, reicht eine offizielle Bestätigung Ihrer Universität, dass Sie 180 ECTS absolviert haben - inkl. Datum der letzten Prüfung).
- eine Kopie Ihres Master- oder Diplomzeugnisses, wenn Sie ein Doktoratsstudium inskribieren wollen
- ein Zeugnis über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache, wenn Sie bisher weniger als 180 ECTS absolviert haben (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- ein Zeugnis über Ihre Kenntnisse der deutschen ODER englischen Sprache, wenn Sie bisher mehr als 180 ECTS absolviert haben (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- ein Passfoto
- eine Kopie Ihres Reisepasses
- ein Learning Agreement - unterschrieben von Ihnen und Ihrer Heimatuniversität. Bitte fragen Sie an Ihrer Heimatuniversität nach dem passenden „Learning Agreement“-Format (online Learning Agreement oder Learning Agreement in pdf-Format).
Das online erstellte Bewerbungsformular muss zusätzlich von Ihrer Heimatuniversität unterschrieben und wieder hochgeladen werden.
Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen an der BOKU kann nach dem Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen bis zu 20 Tage dauern.
Sobald Ihre Bewerbung akzeptiert worden ist,
- schicken wir Ihnen eine E-Mail-Bestätigung mit allgemeinen Informationen sowie
- laden wir Ihr Zulassungsschreiben in Mobility-Online hoch
- erhalten Sie Ihr unterschriebenes Learning Agreement
Das Zulassungsschreiben und einen gültigen Pass brauchen Sie, um sich nach Ihrer Ankunft an der BOKU anzumelden. Im Zulassungsschreiben finden Sie einen Link zur Online-Voranmeldung, die Sie vor Ihrer Ankunft machen sollten.
Learning Agreement
Als Teil Ihrer Bewerbung müssen Sie auch ein Learning Agreement erstellen (online Learning Agreement oder in pdf-Format), das bereits von Ihnen und dem*r Koordinator*in Ihrer Heimatuniversität unterschrieben ist.
Bitte fragen Sie an Ihrer Heimatuniversität nach dem passenden „Learning Agreement“-Format.
a) Digital Learning Agreement (DLA/OLA): Sie erstellen Ihr Online Learning Agreement digital in der OLA-Plattform Ihrer Heimatuniversität. Sobald Ihr Learning Agreement auch digital von Ihrer Heimatuniversität unterschrieben wurde, ist es für uns in Mobility Online sichtbar. Sie müssen es NICHT zusätzlich in pdf-Format hochladen.
b) Learning Agreement in pdf-Version (PDF): Sie erstellen Ihr Learning Agreement im Formular Ihrer Heimatuniversität, unterschreiben es selbst und holen die Unterschrift Ihrer Heimatuniversität ein. Danach laden Sie das Learning Agreement in pdf-Format in BOKU Mobility Online hoch.
Wie finde ich meine Kurse?
Unser Lehrinformationssystem, das Sie für die Suche nach Kursen (=Lehrveranstaltungen, LV), für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen benützen können, heißt BOKUonline: http://online.boku.ac.at
Wie Sie Ihre Kurse finden, steht auf: http://www.boku.ac.at/int-in-boku-howtolookforcourses.html
Wenn Sie an der BOKU an Ihrer Masterarbeit/Dissertation arbeiten möchten, brauchen Sie eine*n Betreuer*in. Bitte schreiben Sie dann Masterarbeit statt des Kurstitels in Ihr Learning Agreement und geben Sie statt der Lehrveranstaltungsnummer einfach 000 im Learning Agreement an. Nährere Informationen finden Sie unter http://www.boku.ac.at/int-in-boku-thesis.html
Wer ist meine Kontaktperson an der BOKU?
Zuständigkeiten im BOKU Erasmus+ Team für Erasmus+ Incoming Studierende:
- Katrin Hasenhündl ist zuständig für Erasmus + Incoming Studierende aus West- und Südwest-Europa (Deutschland, Frankreich, Irland, Liechtenstein, Portugal, Schweiz, Spanien).
- Ulrike Piringer ist zuständig für Erasmus + Incoming Studierende aus Benelux, Skandinavien, Süd/Osteuropa (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn).
Um die Kommunikation zu erleichtern, nutzen wir beide gemeinsam die Email-Adresse: erasmustoboku(at)boku.ac.at
Weitere hilfreiche Informationen:
Bewerbungsfristen
In Abstimmung mit dem akademischen Jahr an der BOKU müssen Bewerbungen vor den
folgenden Fristen eintreffen:
- 30. Juni für Eintritt im Wintersemester
- 30. November für Eintritt im Sommersemester
Falls für den Aufenthalt in Österreich ein Visum oder Aufenthaltstitel benötigt wird (Nicht-EU/EEA-BürgerInnen), müsste Ihre Bewerbung vor dem 31. Mai/ 31. Oktober eintreffen, damit der Zulassungsbescheid rechtzeitig ausgestellt werden kann.
Einspruchmöglichkeit
Einspruchsprozess für Bewerber*innen, deren Erasmus+ Incoming-Bewerbung an der BOKU nicht angenommen wurde
Bewerber*innen können sich innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Absage mit einem Einspruch bei ihren Erasmus+ Incoming Koordinator*innen melden, wenn sie glauben, dass ihre Bewerbung unrechtmäßig abgelehnt wurde.
In diesem Fall muss der*die Bewerber*in eine Mail mit ausführlicher Begründung an erasmustoboku(at)boku.ac.at senden. Die Erasmus+ Incoming Koordinator*innen behandeln diesen Einspruch ehestmöglich. Es ist zu beachten, dass Bewerbungen in der Regel nur abgelehnt werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine befristete Zulassung nicht erfüllt werden bzw. Dokumente unvollständig eingereicht wurden.
*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.