Allgemeines zu Musterverträgen der Rechtsabteilung
Die Rechtsabteilung verfügt über eine Vielzahl von Musterverträgen. Auch Musteranbote werden von der Rechtsabteilung zur Verfügung gestellt (siehe Anbotslegung an der BOKU).
Ein Teil davon kann mit einigen Hinweisen versehen zum Download (siehe Übersicht) zur Verfügung gestellt und genutzt werden.
Bei anderen Vertragstypen (siehe Übersicht) gibt es verschiedenste Varianten einzelner Bestimmungen und damit eine große Anzahl möglicher Kombinationen. Um sicherzustellen, dass im konkreten Anlassfall der passende Mustervertrag zur Anwendung kommt, bedarf es vorher der Klärung des Sachverhaltes. Viele Musterverträge werden daher nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Daneben kann es natürlich auch Fälle geben für die kein Mustervertrag aufliegt. Aber auch hier hilft die Rechtsabteilung mit der Ausarbeitung eines konkret auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnittenen Vertrages.
Nach Erhalt des Mustervertrages ist der Vertragsprüfungsprozess zu beachten.