Wer kann ein Rechtssubjekt sein?
Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch (natürliche Person) ein Rechtssubjekt ist und somit Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die Rechtsfähigkeit eines jeden Menschen beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.
Neben Menschen können auch andere Gebilde (z.B. eine GmbH oder eine Universität) Rechtsubjekte sein, sofern ihnen diese Eigenschaft vom Gesetz eingeräumt wird; man spricht in diesem Fall von juristischen Personen. Anders als ein Mensch, brauchen juristische Person jedoch natürliche Personen die für sie handeln (Organe z.B. Geschäftsführer).
Für Universitäten ergibt sich die Rechtsfähigkeit aus dem Universitätsgesetz (siehe § 4 UG). Als juristische Person braucht die Universität natürliche Personen, die für sie handeln.
Wer für die BOKU rechtsgeschäftlich handeln, d.h. insbesondere Verträge abschließen (unterschreiben) kann und darf erfahren Sie hier.