Ab wann ist der Studienbeitrag zu bezahlen?

Zur Berechnung der studienbeitragsfreien Zeit für ordentliche Studierende (ausgenommen Drittstaatsangehörige mit dem Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung Studierende") werden zu der im jeweiligen Studienplan festgelegten Regelstudienzeit zwei Toleranzsemester hinzugezählt. Nach Ablauf des 2. Toleranzsemesters ist der Studienbeitrag zu bezahlen.

Achtung: Der ÖH-Beitrag ist immer zu bezahlen!

(1) Die vorgesehene Studienzeit und die Anzahl der Toleranzsemester sind wie folgt zu bemessen: 1. in Bachelorstudien mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten: vorgesehene Studiendauer sechs Semester, zwei Toleranzsemester; 2. in individuellen Bachelorstudien: vorgesehene Studiendauer sechs Semester, zwei Toleranzsemester; 3. in Masterstudien mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten: vorgesehene Studiendauer vier Semester, zwei Toleranzsemester; 4. in individuelle Masterstudien: vorgesehene Studiendauer vier Semester, zwei Toleranzsemester; 5. in zweijährigen Doktoratsstudien: vorgesehene Studiendauer vier Semester, zwei Toleranzsemester; 6. in dreijährigen Doktoratsstudien: vorgesehene Studiendauer sechs Semester, zwei Toleranzsemester; 7. in dreijährigen PhD-Studien: vorgesehene Studiendauer sechs Semester, zwei Toleranzsemester.

(2) Die Zahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums ist an Hand der jeweiligen Kennzahlen gemäß § 5 Abs. 4 UniStEV 2004 (BGBl. II Nr. 288/2004 idF BGBl. II Nr. 161/2011) zu ermitteln, die den Studienplan oder das Curriculum bezeichnen. Zurückgelegte Semester eines Studiums sind bei Übertritt in das entsprechende neue Studium einzurechnen. Studienzeiten im Rahmen desselben Curriculums sind zusammenzuzählen.

(3) Semester, in denen eine Beurlaubung vorliegt, sind bei der Bestimmung der Zahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums nicht zu berücksichtigen.

Richtlinie des Rektorats über die Verlängerung der studienbeitragsfreien Zeit auf Grund der Tätigkeit als Studierendenvertreterin / Studierendenvertreter

Richtlinie

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