Diese Seite soll den Forschenden an der BOKU einen umfassenden Einblick in den Themenbereich der Qualitätssicherung in der Forschung geben und wird laufend durch neue relevante Links und Informationen ergänzt.

Qualitätsmanagement im Bereich Drittmittelprojekte

Sowohl Einwerbung als auch Abwicklung von Forschungsprojekten sind mit vielen Herausforderungen verbunden und werfen zahlreiche Fragen auf.

Das Handbuch Drittmittelprojekte und die Wissenslandkarte "Einwerbung und Abwicklung von Drittmittelprojekten an der BOKU"  wurden von MitarbeiterInnen der Serviceeinheiten Forschungsservice, Controlling, Rechnungswesen und der Personalabteilung erstellt, begleitet von der Stabstelle QM. Dabei flossen auch einschlägige Erfahrungen mehrerer Departments ein. Die Unterlagen werden kontinuierlich um weitere Informationen und detailierte Beschreibungen der einzelnen Prozesse ergänzt.

Eine Übersicht über wichtige Aspekte und Qualitätsgrundsätze im Bereich der Drittmittelprojekte finden Sie unter folgenden Links (Einloggen mit dem BOKU-Login erforderlich):

Forschungsinformationssystem (FIS)

Das Forschungsinformationssystem ist eine interne Datenbank zur Dokumentation von Forschungsleistungen an der BOKU wie Publikationen, Projekte, Geldgeber, Partner und mehr. Es dient als Basis für Evaluationen und liefert qualitätsgesicherte Daten anhand einheitlich definierter Indikatoren gemäß Wissensbilanz-Verordnung: 

Berufungen, Habilitationen und Evaluationen

Berufungen, Habilitationen und Evaluationen von wissenschaftlichem Personal an der BOKU werden entlang von genau geregelten und transparenten Verfahrensrichtlinien durchgeführt. Ziel ist die Gewährleistung eines hohen wissenschaftlichen Niveaus beim wissenschaflichen Personal an der BOKU. Dabei ist zu beachten, dass personenbezogene Leistungen der WissenschaftlerInnen in der Regel über den Bereich der Forschung hinausgehen und auch Lehre,  Management u. m. betreffen.

Berufungen:

Berufungsverfahren sind Prozesse zur Besetzung einer Professur. Ihr Ablauf orientiert sich an entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere:

Habilitationen:

Habilitationsverfahren dienen an der BOKU vor allem als Nachweis der Fähigkeit zur selbständigen Lehre und als Dokumentation der Forschungskapazität. Dazu gehört auch eine gewisse Vergleichbarkeit der vorgelegten Leistungen von HabilitantInnen, denen im Wissenschaftsbetrieb eine besonders große Bedeutung zukommt. Gesetzliche Grundlagen der Habilitätsverfahren an der BOKU sind wie folgt geregelt:

Evaluation von ProfessorInnen:

Personenbezogene Evaluierungen sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil des  Qualitätsmanagementsystems an der BOKU. Die Verfahren werden von der Stabstelle Qualitätsmanagement betreut und begleitet:

Gute wissenschaftliche Praxis

Die BOKU orientiert sich zur Sicherstellung einer guten wissenschaftlichen Praxis an hohen Qualitätsstandards und Richtlinien, die sowohl intern auf Ebene der BOKU konstitutiert wurden, als auch auf nationaler und internationaler Ebene.

Satzungsabschnitt (April 2018, angefügt zur Satzung der BOKU):

Anlaufstellen und Richtlinien:

Software zur Plagiatsprüfung:

Weitere Informationen zu Qualitätssicherungsaspekten in der Forschung finden sich auch in der Dokumentensammlung der BOKU.