Anerkennung von Prüfungen
Anerkennung von Prüfungen
Anerkennungen von Prüfungen werden nach § 78 des UG 2002 durchgeführt.
Informationen zur Anerkennung von Prüfungen finden Sie unter diesem Link auf den Seiten der Studienservices.
Anerkennungen von Prüfungen werden nach § 78 des UG 2002 durchgeführt.
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