Praxisbestätigung
Pflichtpraxis
Die Bestätigung der Pflichtpraxis erfolgt von der Vorsitzenden der Studienarbeitsgruppe FNW, Assoc. Prof. Dr. Sonja Vospernik.
Im Rahmen des Bachelorstudiums „Forstwirtschaft“ ist eine Pflichtpraxis in einschlägigen Betrieben (d.s. im Bereich FW insbesondere jene Betriebe und Bereiche, die von einem Forst- bzw. Holzwirt geleitet werden) oder in außeruniversitären Forschungs-, Prüf- und Untersuchungsanstalten im Ausmaß von insgesamt vier Wochen (entspricht einem Vollzeitäquivalent von 160 Stunden) nachweislich zu absolvieren.
Wenn die Absolvierung der Pflichtpraxis in den oben genannten Institutionen nicht möglich ist, kann diese nach Erbringung von mindestens fünf Absagen (im Vorhinein, schriftlich und im Original unterfertigt) durch Mitarbeit an Projekten von Instituten der Studienrichtung absolviert werden.
Vorgangsweise zur Bestätigung des Pflicht-Praktikums:
- Anmeldung im BOKUonline zum Pflichtpraxisseminar (LV Nr.: 914.105).
- Vorbereitung: in BOKUlearn
- Nachbereitung und Praxisbestätigung: Anmelden zum nächsten Pflichtpraxisprüfungstermin
- Hochladen eines kurzen Praxisberichts und der Praxisbestätigung in BOKUlearn.
Ich benötige eine offizielle Bestätigung, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt – an wen wende ich mich?
- Diese Bestätigungen werden im Studiendekanat (Schalter 1 oder 2) ausgestellt.