FAQ
Frequently Asked Questions
Ich benötige eine offizielle Bestätigung, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt – an wen wende ich mich?
- Diese Bestätigungen werden im Studiendekanat (Schalter 1 oder 2) ausgestellt.
Welche Betriebe kommen für die Absolvierung der Pflichtpraxis in Frage?
- siehe unter „Praxisbestätigung“
Wo erhalte ich die Formulare für die Bestätigung meiner Pflichtpraxis?
- Die jeweiligen Formulare befinden sich auf der Homepage der FachStuAG FNW zum „downloaden“ (unter „Praxisbestätigung“), können aber auch direkt am Institut („Postkastensystem“ im Sekretariat des IFFF (Raum SCHW-01/128) in der Peter-Jordan-Straße 82, 1190 Wien) behoben werden.
An wen wende ich mich bezüglich der Anrechnung von LV, die ich im Zuge eines Auslandsstudienaufenthalts (Joint Study Program) abgelegt habe?
- An den Auslandsstudienkoordinator (derzeit Dipl. Ing. Dr. Georg Gratzer).
An wen wende ich mich mit spezifischen Problemen hinsichtlich meines Studiums im Einzelfall (z.B. eine LV wird nicht mehr angeboten, etc.)?
- An den jeweiligen Programmbegleiter der in Absprache mit der (dem) Studiendekanin (-dekan) versuchen wird, eine individuelle Lösung zu finden.
An wen wende ich mich, wenn ich Änderungsvorschläge hinsichtlich des Curriculums habe?
- An den jeweiligen Programmbegleiter bzw. die ÖH BOKU (über die Studienrichtungsvertreter).