Frequently Asked Questions

Ich benötige eine offizielle Bestätigung, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt – an wen wende ich mich?

  • Diese Bestätigungen werden im Studiendekanat (Schalter 1 oder 2) ausgestellt.

Welche Betriebe kommen für die Absolvierung der Pflichtpraxis in Frage?

Wo erhalte ich die Formulare für die Bestätigung meiner Pflichtpraxis?

  • Die jeweiligen Formulare befinden sich auf der Homepage der FachStuAG FNW zum „downloaden“ (unter „Praxisbestätigung“), können aber auch direkt am Institut („Postkastensystem“ im Sekretariat des IFFF (Raum SCHW-01/128) in der Peter-Jordan-Straße 82, 1190 Wien) behoben werden.

An wen wende ich mich bezüglich der Anrechnung von LV, die ich im Zuge eines Auslandsstudienaufenthalts (Joint Study Program) abgelegt habe?

  • An den Auslandsstudienkoordinator (derzeit Dipl. Ing. Dr. Georg Gratzer).

An wen wende ich mich mit spezifischen Problemen hinsichtlich meines Studiums im Einzelfall (z.B. eine LV wird nicht mehr angeboten, etc.)?

  • An den jeweiligen Programmbegleiter der in Absprache mit der (dem) Studiendekanin (-dekan) versuchen wird, eine individuelle Lösung zu finden. 

An wen wende ich mich, wenn ich Änderungsvorschläge hinsichtlich des Curriculums habe?

  • An den jeweiligen Programmbegleiter bzw. die ÖH BOKU (über die Studienrichtungsvertreter).