Grundlagen und Vorgehensweise

  • Anerkennungen von Prüfungen werden nach §78 des UG 2002 durchgeführt.
  • Anerkennungen über online.boku.ac.at
  • Beachten Sie bitte die Verkürzung der Anspruchsdauer auf Beihilfen durch Anrechnungen von Stunden, die vor dem jetzigen Studium absolviert wurden (individuelle Beratung: Sozialreferat ÖH BOKU).
  • Für die Anrechnung von Prüfungen, die im Zuge eines Auslandssemesters abgeschlossen wurden, ist Ralf Nordbeck zuständig.