Anerkennung von Prüfungen
Grundlagen und Vorgehensweise
- Anerkennungen von Prüfungen werden nach §78 des UG 2002 durchgeführt.
- Anerkennungen über online.boku.ac.at
- Beachten Sie bitte die Verkürzung der Anspruchsdauer auf Beihilfen durch Anrechnungen von Stunden, die vor dem jetzigen Studium absolviert wurden (individuelle Beratung: Sozialreferat ÖH BOKU).
- Für die Anrechnung von Prüfungen, die im Zuge eines Auslandssemesters abgeschlossen wurden, ist Ralf Nordbeck zuständig.