FAQs
- Ich benötige eine offizielle Bestätigung, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt – an wen wende ich mich?
- Diese Bestätigungen werden in der Studienabteilung (Schalter 1 oder 2) ausgestellt.
- Welche Betriebe kommen für die Absolvierung der Pflichtpraxis in Frage?
- siehe unter Praktikum
- Wo erhalte ich die Formulare für die Bestätigung meiner Pflichtpraxis?
- siehe unter Formular Praxisbestätigung
- An wen wende ich mich bezüglich der Anrechnung von LVs, die ich im Zuge eines Auslandsstudienaufenthalts (Joint Study Program) abgelegt habe?
- an Ralf Nordbeck
- An wen wende ich mich mit spezifischen Problemen hinsichtlich meines Studiums im Einzelfall (z.B. eine LV wird nicht mehr angeboten, etc.)?
- in erster Linie an die Studienvertretung (UBRM, ÖH BOKU), gegebenenfalls an Programmbegleiter Hermann Peyerl
- An wen wende ich mich, wenn ich Änderungsvorschläge hinsichtlich des Curriculums habe?
- an die Studienvertretung (UBRM, ÖH BOKU) oder Programmbegleiter