– Auszug der für Weiterbildungsangebote wesentlichen Teile –

Einleitung

Österreich ist gekennzeichnet von einer differenzierten Hochschullandschaft mit 23 öffentlichen Universitäten (inkl. Institute of Digital Sciences Austria – IDSA), 21 Fach- hochschulen, 14 Pädagogischen Hochschulen1 und 18 Privatuniversitäten mit insgesamt ca. 361.000 ordentlichen Studierenden (bzw. ca. 397.0002 Studierenden insgesamt), ca. 36.000 außerordentlichen bzw. Lehrgang-Studierenden im Wintersemester 2021 sowie ca. 60.000 ordentlichen Abschlüssen im Studienjahr 2020/21.3,4 Das ergibt eine differenzierte Profilbildung in Forschung und Lehre mit Schwerpunktsetzungen sowie einen verantwortungsvollen, proaktiven Umgang mit Erkenntnissen für eine gedeihliche wissenschaftliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung im Sinne der UN- Ziele für Nachhaltige Entwicklung (z. B. „Dritte Mission“)5.

In der aktuellen Auflage liegt im Kontext von Nachhaltigkeit und digitaler Transformation das Hauptaugenmerk auf

  • dem Ausbau von Forschungsfeldern und -kooperationen, auch unter Berücksichtigung des Bereichs MINT und Nachhaltigkeit;
  • der Schaffung interdisziplinär6 konzipierter Studien im Kontext von MINT/STEAM und Nachhaltigkeit;
  • der Nachwuchsförderung und der ausgewogenen Geschlechterrepräsentanz;
  • der Umsetzung der Ziele7 der „FTI-Strategie 2030 – Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation“;
  • Kooperationen und Verbundbildung zwischen den Universitäten und weiteren Hoch-
  • schulpartnern.

5 „Dritte Mission“ und Responsible Science begründen sich aus einem umfassenden Verständnis der gesellschaftlichen Verantwortung von Universitäten und stehen für gesellschaftsoffene und gesellschaftlich verantwortliche Lehre, Forschung und Innovation. „Dritte Mission“ umfasst insbesondere die Bereiche Wissens- und Technologietransfer sowie Innovation, Wissenschaftskommunikation, die Interaktion von Universität und Wirtschaft, lebensbegleitendes Lernen.

6 Der Begriff „interdisziplinär“ wird im vorliegenden GUEP so, wie von der League of European Research Universities (LERU) vorgeschlagen, definiert: „Interdisciplinary seeks the integration of tools, methods and theories from various disciplines to answer a question, solve a problem, or address a topic, that is too broad or complex to be dealt with adequately by a single discipline or profession‘ (Klein & Newell, 1997).“ (LERU 2016, S. 36)

7 Die drei Ziele der FTI-Strategie 2030 sind:
• Ziel 1: Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken
• Ziel 2: Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren
• Ziel 3: Auf Wissen, Talente und Fertigkeiten setzen


 

Vision

Universitäten als Zentren für Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste sowie der Lehre spielen in einer Wissensgesellschaft eine wichtige strategische Rolle und sind maßgeblich am Gelingen des gesellschaftlichen Zusammenlebens beteiligt. Als gesellschaftliche Leitinstitutionen und stabilisierende wirtschaftliche „Anker“ einer Region wirken insbesondere Universitäten standortbezogen, national und im internationalen Kontext. Sie fungieren als „Wissensproduzentinnen“, aber auch als essenzielle Partnerinnen zur Erreichung der SDGs und ihrer Unterziele sowie zur Generierung dafür notwendiger Innovationen und Lösungsansätze vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, technologischer und wirtschaftlicher Transformationsprozesse (z.B. Digitalisierung, MINT-Nachfrage, soziale Innovation). Universitäten bieten Raum für Persönlichkeitsentwicklung und leisten mit ihrer forschungsgeleiteten (Aus-)Bildung eine wichtige Transferleitung von Wissenschaft in die Gesellschaft, mit welcher sie auch das Vertrauen in die Wissenschaft stärken.13
Zur bestmöglichen Umsetzung des österreichischen Forschungs- und Hochschulraums verfolgt das BMBWF mit dem GUEP folgende Vision:

  1. Profilierung der Universitäten als autonome und bedarfsorientierte, geschlechtergerechte, gesellschaftlich verantwortliche Institutionen mit nachvollziehbaren und klaren Aufgabenprofilen, die Kreativität und individuelle Freiräume für Studierende, Lehrende und Forschende zulassen und fördern
  2. Lokale, überregionale und internationale Sichtbarkeit bzw. Wirkung von Lehre, Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste sowie starke Kooperationen und interinstitutionelle Verbundstrukturen
  3. Ausgewogene Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an Bildung und Ausbildung sowie Durchlässigkeit im Sinne einer Stärkung der Demokratiefähigkeit
  4. Gleichberechtigtes Ansehen und Wertschätzung von nicht hochschulischer Bildung und Hochschulbildung sowie Unterstützung und Weiterentwicklung der Differenzierung und Vielfalt auf institutioneller Ebene und an den Bildungsstandorten
  5. Hinreichende Finanzierung der effizienz-, qualitäts- und Output-orientiert agierenden Universitäten, die Planungssicherheit bietet, strategisches Vorgehen zulässt und Kapazitätssituationen optimiert
Gesellschaftliche Verantwortung als Handlungsrahmen

Bewusstere Integration des Nachhaltigkeitsprinzips in die universitäre Entwicklung und Profilbildung

Gemäß § 1 UG sind Universitäten dazu berufen, zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen. Diesem Kernziel universitären Wirkens Rechnung tragend, ist es Aufgabe der Universitäten, die großen Herausforderungen unserer Zeit in Lehre, Forschung und Dritter Mission zu adressieren. Die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs) sowie die missionsorientierte Forschungspolitik der Europäischen Kommission bilden dafür wesentliche Leitlinien.

Die verschiedenen Facetten von Nachhaltigkeit und entsprechender gesellschaftlicher Transformation finden in zunehmendem Maße Eingang in die thematischen Forschungsschwerpunkte der Universitäten. Gleichzeitig sind aufgrund der Komplexität der gesellschaftlichen Herausforderungen zunehmend interdisziplinäre sowie institutionenübergreifende Kooperationen notwendig. Die Universitäten gehören bereits einer Vielzahl an nationalen und internationalen Netzwerken zu den Themenbereichen Nachhaltigkeit, Transformation und Klimawandel an. Künftig gilt es, die in diesen Netzwerken vorhandene Expertise noch stärker zu bündeln und sichtbarer zu machen. Als Bildungs- und Ausbildungsstätten müssen Universitäten zukunftsorientierte Lehre bieten und ihren Studierenden die notwendigen Kenntnisse, Kompetenzen und Werte vermitteln, um im späteren (Berufs-)Leben als mündige Bürgerinnen und Bürger sowie verantwortungsvolle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zum Wohl der Gesellschaft und zum Schutz der Umwelt zu agieren. Besonderen Stellenwert in diesem Zusammenhang nehmen dabei das Thema Futures Literacy14 und das Ziel, bis 2035 klimaneutral zu agieren, ein.

Die Ziele des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans

Systemziel 1: Weiterentwicklung und Stärkung des Hochschulsystems

Umsetzungsziele

a. Institutionelle Differenzierung und interinstitutionelle Clusterbildung

Das österreichische Hochschulsystem ist mit Hochschulen und Forschungsinstitutionen unterschiedlicher Ausprägungen konzipiert, in den regionalen, nationalen sowie Europäischen Forschungs- (ERA) und Hochschulraum (EHEA) eingebettet und in unterschiedlichem Ausmaß international tätig.

Handlungsfelder Umsetzungsziel 1a

  • Neue Lernwelten und ihre virtuellen und realen Infrastrukturen
  • Kooperationen zwischen öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen sowie Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
  • Stärkung der Forschung über Hochschulen
  • Etablierung von Nachhaltigkeit als leitendes Prinzip in allen universitären Leistungsbereichen sowie Aufbau und Fortführung interinstitutioneller Kooperationen und interuniversitärer Strukturen im Bereich Nachhaltigkeit
  • Klimaneutralität an allen Universitäten bis 2035
  • Profilbildung und nationale Schwerpunktsetzungen in Lehre und Forschung in den Querschnittsthemen Nachhaltigkeit und Digitale Transformation
  • Schaffung einer interuniversitären Plattform zu digitalen Technologien/Digitalisierung zur Vernetzung und kooperativen Gestaltung in Belangen der Forschung, Lehre und des infrastrukturellen Bedarfs
 

b. Schärfung der Forschungsprofile und der thematischen Schwerpunktsetzung

c. Stärkung der künstlerischen Universitätsbildung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK)

     

Systemziel 2: Stärkung der universitären Forschung

Systemziel 3: Verbesserung der Qualität und Effizienz der universitären Lehre

Umsetzungsziele

a. Weiterentwicklung (bzw. Steigerung) der Qualität in der universitären Lehre


Die Lehre der Universitäten ist forschungsgeleitet, weshalb im Folgenden unter dem Begriff „Lehre“ die forschungsgeleitete Lehre verstanden wird.

Von besonderer Bedeutung ist im Hinblick auf die Bewältigung der Twin Transition die Verknüpfung von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Hierfür bedarf es neben dem Ausbau bestehender Studienangebote auch der Etablierung neuer innovativer und interdisziplinärer Studienangebote, welche informatisches Grundwissen und digitale Technologien interdisziplinär in das Curriculum integrieren. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den MINT-Fokusbereich zu legen; gleichzeitig sollten die Chancen des STEAM47-Ansatzes genutzt werden, welcher eine interdisziplinäre Verbindung von MINT und anderen Studienbereichen zur Förderung disziplinübergreifender Kompetenzen zum Ziel hat.


47 Dem deutschen Begriff MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) entspricht
im Englischen der Begriff STEM (Science, Technology, Engineering, Mathematics). In der inter- nationalen Diskussion wurde der MINT-Ansatz in Richtung einer Verbindung zu den Kultur-, Sozial und Geisteswissenschaften erweitert. Die Bezeichnung STEAM (Science, Technology, Engineering, Arts [& Humanities], Mathematics) bzw. MINKT bildet diese Erweiterung ab; vgl. dazu ebenso: SWD (2020) 212 (Staff Working Document to COM (2020) 625), S. 17: „The STEAM approach for learning and teaching links STEM and other fields of study. It promotes transversal skills such as digital competencies, critical thinking, problem-solving, management and entrepreneurial skills as well as cooperation with non-academic partners and responds to economic, environmental, political and social challenges. STEAM encourages the blending of knowledge that is required in the real world and natural curiosity. Definition by the Peer Learning Activity on STEAM education, Vienna, March 2020.”


Handlungsfelder Umsetzungsziel 3a
  • Curriculare Entwicklung:
    – Entwicklung zukunftsfähiger curricularer Modelle und Studien
    – Möglichkeit zur Individualisierung von Curricula
    – Kompetenzorientierte Gestaltung von Lehre, Lernen und Prüfen
    – Verstärkte Integration von Lehrleistung der gering nachgefragten Fächer in Lehr-Kooperationen überregionaler Studienangebote48
    – Interuniversitäre Kooperationen im Lehrveranstaltungsangebot (national wie international)
    – Interdisziplinäre Studienangebote zwischen den Studienfeldern Informatik, Mathematik, Philosophie, Sozialwissenschaften und Psychologie
    – Vermittlung von anerkannten Qualitätsstandards wissenschaftlichen Arbeitens in zentralen Modulen des Studiums (gute wissenschaftliche Praxis)49
  • Förderung von Future Skills:
    – Förderung intellektueller Eigenständigkeit und methodischer Handlungsfähigkeit50
    – Erwerb von digitalen Basistechniken und Computational Thinking (Digital Skills, Data Literacy) in allen Studien
    – Erwerb von Kompetenzen für nachhaltige Entwicklung im Sinne der SDGs
  • Verbesserung der strukturellen Studierbarkeit:
    – Unterstützung des Studienfortschritts entlang des Student Life Cycle durch Maßnahmen in den Handlungsfeldern Studienorganisation, curriculare Gestaltung sowie Beratung/Support Studierender und Lehrender
    – Angemessene Verteilung der ECTS-Punkte und universitätsübergreifender Austausch zur Praxis und Erfahrungen im Zuge der Umsetzung von § 14 Abs. 2 UG
    – Studierbarkeit als Aspekt des Qualitätsmanagements (Evaluierung der Effekte von Maßnahmen zur Förderung der Studierbarkeit und universitätsübergreifender Austausch hierzu)
  •  Weiterentwicklung der Lehrvermittlung inkl. Medienkompetenz (Didaktik):
    – Weiterentwicklung von hochschuldidaktischen Kompetenzen der Lehrenden und Verankerung in der universitären Governance
    – Einbettung des fach-/universitätsspezifischen Umgangs mit digitaler Lehre51 in einer Gesamtlehrstrategie
    – Angemessene Berücksichtigung von Didaktikkompetenz in Qualifizie- rungs- und Berufungsverfahren
    – Stärkung der Kommunikation zwischen den Lehrenden
    – Studierendenzentriertheit, diversitätssensible und inklusive Lehrmethoden sowie -materialien
    – Inhaltliche und methodische Kompetenzentwicklung bei Lehrenden im Bereich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE)
    – Reflektierte Entwicklung und Nutzung digitaler sowie innovativer Lehr- und Lernformate und Ressourcen (z. B. Open Educational Resources [OER], Massive Open Online Courses [MOOCs] etc.), um vor Ort, hybrid oder digital neue Wege des flexiblen und zielgruppen- gerechten Lehrens und Lernens zu beschreiten
    – Weiterentwicklung des Prüfungswesens (Constructive Alignment52, Entwicklung innovativer Prüfungsformate)
    – Schaffung von Experimentierräumen, um innovative (digitale) Lehr- und Prüfungsmethoden zu erproben
  • Soziale Dimension:
    – Umsetzung der „Nationalen Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“53 im Sinne eines
    Social Dimension Mainstreaming in allen Leistungsbereichen
    – Geeignete Nutzung von Ergebnissen aus dem Einsatz von Learning Analytics / Academic Analytics54 als ergänzende Quellen für die Ableitung von Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur sozialen Dimension
    – Erweiterung bzw. interuniversitäre Organisation von Servicestellen und Unterstützungsstrukturen für Studierende mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen (vgl. „Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022–2030“)
    – Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (z.B. 21st Century Skills, Informatisches Denken, Gender-, Heterogenitäts- und Diversitäts- kompetenz) in der Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals sowie Berücksichtigung dieser Kompetenzen in Qualifizierungs- und Berufungsverfahren
  • MINT:
    – Verstetigung und Ausbau der Maßnahmen an der Schnittstelle Schule – Universität
    – Attraktivierung der Studien im MINT-Fokusbereich zur Steigerung der Anfängerinnen- und Anfängerzahlen mit Fokus auf weibliche Studierende; 
    – Schaffung neuer Studienangebote zur Stärkung von MINT/KI, insbesondere interdisziplinärer Studien, die auf künftig entstehende Berufsfelder abzielen
    – Stärkung eines interdisziplinären Ansatzes in der Lehre (siehe „Curriculare Entwicklung“)
    – Senkung der Dropouts und Erhöhung der Abschlussquoten insbesondere in den Studien des MINT-Fokusbereichs, u. a. durch Verbesserung der individuellen und strukturellen Studierbarkeit (siehe oben „Verbesserung der strukturellen Studierbarkeit“)
    – Steigerung des Anteils der MINT-Graduierten sowie die Erhöhung des Frauenanteils bei Graduierten in technischen Fächern um 5 %; Erhöhung der Anzahl der MINT-Studienabschlüsse mit studienbezogenem Auslandsaufenthalt55
    – Identifikation von für den Studienverlauf kritischen Prüfungen mit regel- mäßig mehr als 50 % Durchfallsquote und Setzen von gegensteuernden Maßnahmen
    – Maßnahmen zum Ausbau der Mobilitäts- und Internationalisierungsangebote 
    Schaffung von speziellen Angeboten, die auf Studienabschluss, Upskilling und Reskilling abzielen 
    Schaffung von Aus- und Weiterbildungsangeboten im Bereich KI, insbesondere zur Vermittlung von KI-Grundwissen
    Konsequente Fortsetzung der Schaffung neuer Professuren und äquivalenter Stellen im Rahmen der budgetären Möglichkeiten

    – Moderate Steigerung der Zahl der prüfungsaktiven Studien durch konsequente Fortsetzung der von den Universitäten gesetzten Maßnahmen zur Erhöhung der Prüfungsaktivität
    – Verbesserung der Betreuungsrelation in Richtung 1:35
 

 

b. Weiterentwicklung einer kooperativ verantworteten Pädagoginnen- und Pädagogenbildung

c. Stärkung neuer Studienangebote und Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Hochschul- und Bildungssektoren

Der demografischen Entwicklung der Gesellschaft (z.B. Alters-, Herkunfts- und [Vor-] Bildungsstruktur) kann mit flexiblen, modularen und zielgruppenspezifischen Studienangeboten unterschiedlicher Art begegnet werden.

Universitäten treten verstärkt als Anbieterinnen von Weiterbildungsprogrammen (Hochschullehrgänge, Kurzprogramme, Seminarprogramme und Module) auf. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen im Bereich der beruflichen Weiterbildung (Bachelor- und Master-Professional-Studien) soll intensiviert werden, um verstärkt auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes reagieren zu können (Re- und Upskilling). Die Nachfrage und der Bedarf an universitären (Weiter-)Bildungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen wird zunehmen, vor allem zur Erhaltung bzw. Verbesserung des Qualifikationsniveaus von Fachkräften, unabhängig davon, ob die Erstausbildung (hoch-)schulisch und/oder beruflicher Art ist; entsprechend ist der Zugang zu Hochschul-(weiter)Bildung zu gestalten und die Studienberechtigungsprüfung in geeigneter Form anzupassen. Zudem soll Validierung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen Beachtung finden.

Systemziel 4: Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie der Gleichstellung und der sozialen Inklusion

Umsetzungsziele

a. Attraktive Karrierekonzepte für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs

Universitäten sind Expertinnen- und Expertenorganisationen, deren Funktions- und Wirkungsbasis auf Menschen beruhen; auch Exzellenz steht und fällt mit den involvierten Menschen. Zur Erhöhung der Attraktivität des akademisch-wissenschaftlichen Arbeitens sind Forschenden, Lehrenden sowie Forschungsinfrastruktur-Personal, wissenschaftsunterstützendem Personal und Studierenden bessere Perspektiven und mehr Transparenz in Bezug auf Karrieremöglichkeiten und -verläufe zu bieten. 

b. Fortgesetzte qualitative Weiterentwicklung der Doktoratsausbildung

c. Gleichstellung der Geschlechter und Inklusion

Auf Basis ihres gesetzlichen Auftrags und ihrer dritten Mission wirken die Universitäten u. a. auf eine inklusive, geschlechter- und diversitätsgerechte Organisationskultur, soziale Chancengleichheit sowie auf die Berücksichtigung der Erfordernisse von Menschen mit Behinderung hin. Die Universitäten setzen in Strukturen und Prozessen Maßnahmen für unterrepräsentierte Studierenden- und Personalgruppen (z.B. nach Geschlecht, Bildungshintergrund der Eltern, ethnischer Herkunft, familiärem Hintergrund, sexueller Orientierung etc.)59 und stärken die Gleichstellungs- und Diversitätskompetenzen bei allen Angehörigen. Da Gleichstellung und Inklusion als Querschnittsthemen alle universitären Leistungsbereiche betreffen, finden sich auch in weiteren Systemzielen diesbezügliche Handlunsgfelder.

Das bedeutet in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter insbesondere:

  • eine Einbindung der Genderdimension in die Forschung/EEK und forschungsgeleitete Lehre, um deren Qualität zu erhöhen;60

Systemziel 5: Ausbau des Wissens- und Innovationstransfers sowie der Standortvorteile

Umsetzungsziele


a. Unterstützung der Umsetzung von Open Science

Zur umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse bedarf es eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Forschungsergebnissen und Forschungsdaten sowie der Möglichkeit seitens der Praxis, mit der Wissenschaft zu interagieren, im Sinne der „Open Science Policy Austria“.66 Daher gilt es, die Aktivitäten im Bereich Open Access fort- zuführen und die Aktivitäten im Bereich Open Data und generell zu Open Science67 zu verstärken, wobei es darauf ankommt, Initiativen zu stärken, die von Institutionen der öffentlichen Hand getragen werden. …

66 Vgl. BMBWF, BMDW und BMK, Open Science Policy Austria – Österreichische Policy zu Open Science und der European Open Science Cloud, Wien 2022.

67 Open Science öffnet den wissenschaftlichen Prozess von der ersten Idee bis zur finalen Publikation, um diesen möglichst nachvollziehbar und für alle nutzbar zu machen. Wissenschaft ist hierbei sehr weit gedacht und umfasst alle Disziplinen, Forschung und Lehre sowie Projekte und die soziale Sphäre. Die Teilhabe an Wissen und Wissensschaffung soll möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden. Die sechs Prinzipien von Open Science:

  • Open Methodology: das Anwenden von Methoden sowie den gesamten Prozess dahinter, soweit praktikabel und relevant, dokumentieren;
  • Open Source: offene Technologie (Soft- und Hardware) verwenden und eigene Technologien öffnen;
  • Open Data: erstellte Daten frei zur Verfügung stellen;
  • Open Access: in einer offenen Art publizieren und für jede/jeden nutzbar und zugänglich machen;
  • Open Peer Review: transparente und nachvollziehbare Qualitätssicherung durch offenes Peer Review;
  • Open Educational Resources: freie und offene Materialien für Bildung und in der universitären Lehre verwenden.

Quelle: openscienceasap.org/open-science/, Stand 30.11.2015.

b. Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers sowie von Entrepreneurship72

Um eine optimale und nachhaltige Wertschöpfung zu erreichen, ist ein möglichst effizienter und effektiver Wissens- und Technologietransfer zielführend.
Ein gelungener Transfer von Wissen und Technologien trägt zur raschen Verwertung von akademischen Forschungsergebnissen insbesondere in die Wirtschaft und damit zur bestmöglichen Ausschöpfung des Innovationspotenzials der Universitäten bei und versteht sich als Austausch spezifischen Wissens zwischen Partnern. Jede Universität entwickelt hierzu ihren eigenen Zugang bzw. setzt eigene Schwerpunkte. Innovations- plattformen/Innovationsräume verbessern die Inter- und Transdisziplinarität und somit auch den Unternehmergeist von Studierenden bzw. wissenschaftlichem Personal.

Handlungsfelder Umsetzungsziel 5b

  • Ausbau von Netzwerken (z. B. Community-Building in Wissenstransferzentren)
  • Stärkung der universitären Technology Transfer Offices (TTO), Ausbau der Kooperationen mit der Wirtschaft
  • Weiterentwicklung und Umsetzung der universitären Schutzrechts- und Verwertungsstrategien, inkl. Lizenzen, Patente und Spin-offs, sowie Etablierung von transparenten „Ausgründungsrahmen“ und unter Berück- sichtigung der gesellschaftlichen Dimension vor allem bei EEK/GSK
  • Förderung eines Entrepreneurial Mindsets zur Stärkung des Gründungspotenzials
 

72 Das zugrundeliegende, weitreichende Verständnis von Entrepreneurship orientiert sich am Konzept des HEInnovate Self-Assessment für unternehmerische Hochschuleinrichtungen von Europäischer Kommission und OECD und umfasst derzeit acht Handlungsfelder: Führung und Governance; Organisationsvermögen, Finanzierung, Humanressourcen und Anreize; Unternehmerisches Denken in Lehre und Lernen; Vorbereitung und Unterstützung von Unter- nehmerinnen und Unternehmern; Digitaler Wandel und digitale Kompetenz; Wissensaustausch und Zusammenarbeit; Internationalisierung; Impactmessung. heinnovate.eu/en
Unter Entrepreneurial Skills sind einerseits Fähigkeiten und Kompetenzen zu verstehen, die man benötigt, um ein Unternehmen gründen und führen zu können (z. B. Geschäftsidee entwickeln, Businessplan erstellen etc.). Andererseits wird aber ein erweitertes Verständnis von Entrepre- neurship gefordert, in dem von einem Entrepreneurial Mindset ausgegangen wird, das mehr oder weniger generische Kompetenzen (im Unterschied zu den fachlichen/fachwissenschaftlichen Kompetenzen) umfasst. Als solche sind u. a. zu nennen: Problemlösungskapazitäten, Teamfähig- keit, Kreativität, Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu bearbeiten.
Dieses Verständnis liegt unserem OECD-Review „Supporting Entreupreneurship and Innovation in Higher Education in Austria“, 2019, zugrunde; z. B. S. 97, 101.


c. Abgestimmte Standortpolitik mit internationalem Profil

Österreichs Universitäten sind wichtige Partnerinnen bei der Entwicklung eines „Wissenschafts- und Forschungsstandorts Österreich“ im internationalen Standortwettbewerb. Zugleich beziehen Universitäten wesentliche Entwicklungsimpulse für ihre Profilbildung aus der regionalen Verankerung heraus durch Kooperationen am Standort. Dazu ist es nötig, synergienschaffende Verbundbildung am Standort in Forschung, Lehre und univer- sitärer Verwaltung – auch im Zusammenwirken von Wissenschaft und Wirtschaft – zu betreiben, um so Wissensstandorte mit international wahrnehmbarem Profil zu entwickeln.

Handlungsfelder Umsetzungsziel 5c

  • Stärken von Synergie durch Schaffung bzw. Nutzung regionaler Abstimmungsstrukturen zwischen den Hochschulen am Standort inkl. Forschungsinfrastrukturen
  • Strategische Positionierung als regionale Leitinstitution im universitären Entwicklungsplan und der Leistungsvereinbarung
 
Systemziel 6: Steigerung der Internationalisierung und der Mobilität

Umsetzungsziel

Stärkung der Internationalisierung inkl. Förderung der Mobilität in Studium und Lehre

Mobilität im internationalen Kontext

Internationalität schafft einen konkreten Mehrwert auf individueller, institutioneller und gesamtgesellschaftlicher Ebene und ist für Hochschulen als Zentren der Wissens- generierung und -vermittlung von essenzieller Bedeutung. Die „Nationale Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020–2030 (HMIS 2030)“73 verfolgt einen ganzheitlichen Internationalisierungsansatz, der alle Ebenen und Bereiche einer Hochschule einbezieht. Sie bezieht sich somit auch auf den Erwerb von internationalen Kompetenzen von Forschenden, Lehrenden und des allgemeinen Hochschulpersonals. Im Bereich des Studiums ist Mobilität als integraler Bestandteil eines „internationalen Curriculums“ zu verstehen, mit dem grundlegenden Ziel: allen Studierenden – auch jenen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht physisch mobil werden können – den Erwerb von internationalen und interkulturellen Kompetenzen zu ermöglichen und sie damit auf einen global vernetzten Arbeitsmarkt bestmöglich vorzubereiten. Der europaweite Ansatz für Microcredentials stärkt zusätzlich die Rolle der Hochschul- und Berufsbildung im lebensbegleitenden Lernen durch flexiblere und modulare Lernmöglichkeiten. Die Chance für Hochschulen besteht darin, ihr Bildungsangebot qualitativ zu erweitern, neue Zielgruppen zu erschließen und Kooperationen mit außerhochschulischen Partnerinstitutionen auszubauen (vgl. Umsetzungsziel 3c).

Handlungsfelder Umsetzungsziel 6

  • Umsetzung der HMIS 2020–2030 – Internationalisierung auf vielen Wegen (insbes. Verankerung von Mobilitätsfenstern, Blended Mobility-Formaten, Mobilität von Lehrenden, (Lehramts-)Studierenden sowie des allgemeinen Hochschulpersonals)
  • Unterstützung des Erwerbs internationaler Perspektiven von Forschenden, Lehrenden und Studierenden75, 76
  • Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Rates über einen strategischen Ansatz für Microcredentials für lebensbegleitendes Lernen und Beschäftigungsfähigkeit
  • Umsetzung der europäischen Strategie für Universitäten (insbes. die Teilnahme von neuen Hochschuleinrichtungen an der European Universities-Initiative im Rahmen von Erasmus+ sowie die Weiterentwicklung der bestehenden European Universities-Allianzen mit österreichischer Beteiligung)
  • Erstellung und Weiterentwicklung universitärer Internationalisierungs- strategien (inkl. Mobilitätsstrategien) unter Berücksichtigung nationaler und regionaler FTI- und Standort-Strategien
  • Ausbau der internationalen Forschungskooperationen der Universitäten durch Beteiligung an relevanten nationalen und internationalen Programmen und Netzwerken unter Berücksichtigung potenzieller Risiken ausländischer Einflussnahme77 und der Werte und Prinzipien in der internationalen F&I-Kooperation78
  • Verstärkte Nutzbarmachung internationaler Mitgliedschaften
 

73 www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Europ%C3%A4ischer-Hochschulraum/Bologna- Prozess/hmis_2030.html

Finanzierung

Nur eine hinreichende Finanzierung, die Planungssicherheit bietet und strategische Weiterentwicklungen zulässt, ermöglicht die Erreichung der Ziele.

Die Erreichung vieler der Ziele dieses Dokuments setzt eine weiterhin kontinuierliche Erhöhung des Universitätsbudgets voraus. Es liegt in der Verantwortung der Regierung, Wissenschaft und Forschung an Universitäten als elementare Stützen der gesamtstaat- lichen Entwicklung Österreichs und seiner Potenziale langfristig abzusichern. Hierzu sind die budgetären Rahmenbedingungen zur Stärkung des tertiären Sektors – sowohl in der Lehre als auch in der Forschung/Erschließung und Entwicklung der Künste (EEK) – zu verbessern, wodurch sich Österreich auch im internationalen Wettbewerb besser positionieren kann.

Optimierung der Leistungskennzahlen und statistische Darstellung

Überblick über Referenzdokumente zur Hochschul-Governance

Neben der gesetzlichen Basis nimmt der GUEP auf die Einbettung Österreichs in den Europäischen Forschungsraum (ERA), Europäischen Bildungsraum (EEA) und Europäischen Hochschulraum (EHEA) sowie die entsprechenden europäischen und nationalen Dokumente Bedacht:

Strategische Dokumente auf internationaler, insbesondere europäischer Ebene

  • Schlussfolgerungen des Rates zu den europäischen Missionen, Juni 2022
  • Schlussfolgerungen des Rates zu den Werten und Grundsätzen für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation, Juni 2022
  • Schlussfolgerungen des Rates zur Bewertung der Forschung und zur Umsetzung der offenen Wissenschaft, Juni 2022
  • Empfehlung des Rates der Europäischen Union über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebensbegleitendes Lernen und Beschäftigungsfähigkeit, Juni 2022
  • Empfehlung des Rates der Europäischen Union zum Lernen für den grünen Wandel und die nachhaltige Entwicklung, Juni 2022
  • Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas, April 2022
  • Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit, April 2022
  • Schlussfolgerungen des Rates zur künftigen Governance des Europäischen Forschungsraums [einschließlich Annex ERA Policy Agenda], November 2021
  • Empfehlung (EU) 2021/2122 des Rates zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa, November 2021
  • Rom-Kommunikee 2020, November 2020
  • Higher Education Innovate Country Review Austria 2019, OECD, 2019
  • Social Sciences and Humanities research matters, März 2019 Vienna (DOI: 10.22163/fteval.2019.305)
  • Council Recommendation on promoting the automatic mutual recognition of higher education and upper secondary education qualifications and the outcomes of learning periods abroad, November 2018
  • OECD Reviews of Innovation Policy: Austria 2018
  • EOSC Declaration, October 2017
  • Long-Term Sustainability of Research Infrastructures, European Strategy Forum on Research Infrastructures (ESFRI), October 2017
  • Agenda 2030 – „Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development“, SDGs/Sustainable Development Goals, Ministerratsbeschluss vom 12. Jänner 2016
  • ECTS-Leitfaden 2015, Europäische Union, 2015
  • Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education
    Area (ESG)
    , EHR-Minister/innenkonferenz, Mai 2015
  • Principles and Practices for international doctoral Education, European University
    Association (EUA), 2015
  • Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im
    Europäischen Forschungsraum, Rat der Europäischen Union, Dezember 2015
    Nationale Strategien der Regierung
  • Österreichischer Forschungsinfrastruktur-Aktionsplan 2030
  • Österreichischer Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum 2023–2025
  • Open Science Policy Austria – Österreichische Policy zu Open Science und der European Open Science Cloud, Februar 2022
  • FTI-Strategie 2030 – Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation, Dezember 2020
  • Intellectual Property Strategie für Österreich. Strategie der österreichischen Bundesregierung für geistiges Eigentum, Februar 2017
  • Die digitale Strategie der österreichischen Bundesregierung, Jänner 2017
  • Open Innovation Strategie für Österreich. Ziele, Maßnahmen und Methoden, Juli 2016
  • Wirkungsziele entsprechend dem Bundeshaushaltsgesetz bzw. dem Bundesfinanzgesetz81 (jährlich)
  • Nationale Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich der Bundesregierung (LLL:2020), Juli 2011

Strategische Dokumente des BMBWF

  • Österreichischer Hochschulplan
  • Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung. Für einen integrativeren Zugang und eine breitere Teilhabe, BMBWF, Februar 2017
  • Nationale Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020–2030, Internationalisierung auf vielen Wegen, September 2020

Policy-Empfehlungen nationaler Gremien

  • Empfehlungen der Hochschulkonferenz – Digitales Lehren, Lernen und Prüfen an Hochschulen. Weiterentwicklung der Qualität des hochschulischen Lehrens, Lernens und Prüfens, Dezember 2021
  • Internationalisierung an Österreichs Hochschulen. Stellungnahme und Empfehlungen, Österreichischer Wissenschaftsrat, Dezember 2021
  • Informatik in Österreich, Österreichischer Wissenschaftsrat, Dezember 2021
  • Praxisleitfaden für Integrität und Ethik in der Wissenschaft, Österreichische Hochschulkonferenz, Oktober 2020
  • Empfehlungen der Hochschulkonferenz zur Verbreiterung von Genderkompetenz in hochschulischen Prozessen, November 2018
  • Das österreichische Hochschul- und Wissenschaftssystem. Ein Weißbuch und eine konkrete Utopie, Österreichischer Wissenschaftsrat, November 2015
  • Empfehlungen der Hochschulkonferenz zur Verbesserung der Qualität in der hochschulischen Lehre, April 2015
  • Memorandum of Understanding der Allianz für Responsible Science, 2015

81 Die fünf Wirkungsziele des BMBWF lauten:

  1. Qualitäts- bzw. kapazitätsorientierte sowie Bologna-Ziele-konforme Erhöhung der Anzahl der
    Bildungsabschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten;
  2. Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraums;
  3. Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit mit Bewusstsein für die Bedeutung von
    Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste;
  4. ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis in Führungspositionen und Gremien sowie beim
    wissenschaftlichen/künstlerischen Nachwuchs;
  5. Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am
    EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich.
Begleitdokument "Universitäten und Digitale Transformation im Jahr 2030"


Der vorliegende strategische Rahmen wurde im Kontext des Digitalen Aktionsplans Austria (DAA) erarbeitet, welcher die Vision einer „digitalen Verantwortungsgesellschaft“ verfolgt. Universitäten nehmen in dieser Vision einen bedeutsamen Platz ein, denn als Institutionen der Lehre, Wissenschaft, Forschung und Innovation sind sie aktive Ge- stalterinnen der digitalen Transformation für eine lebenswerte Gesellschaft.

Der Begriff „digitale Transformation“ bezeichnet erhebliche Veränderungen des Alltagslebens, der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft im Zuge der Digitalisierung aufgrund der Verwendung digitaler Technologien und Techniken sowie deren Auswirkungen.

Im universitären Kontext wird Digitalisierung als Querschnittsmaterie aufgefasst, die sämtliche Bereiche durchdringt. Als gesellschaftliches Phänomen ist sie interdisziplinärer Forschungs- und Lehrinhalt zwischen den Kultur-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften sowie der Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK) und MINT-Fächern82; als Transformationsprozess verändert sie die Universität als Institution. Sie eröffnet neue Möglich- keiten des Forschens, des Lehrens und des Lernens, verändert Anforderungen an die Organisation und ermöglicht neue Wege der Interaktion zwischen Wissenschaft und anderen gesellschaftlichen Systemen. Kooperation ist dabei Voraussetzung, um die digitale Transformation aktiv (mit) zu gestalten.

1 Präambel

Universitäten gestalten den Digitalisierungsprozess aktiv mit. Dabei stehen die Menschen und ihre Bedürfnisse sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Digitalisierungsprozess immer im Mittelpunkt. Universitäten bieten Raum für die kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit digitalen Transformationsprozessen. Auch schaffen und fördern sie Freiräume für neue, innovative und unkonventionelle Forschung. Durch ihren Anteil an der Entwicklung ihrer Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen hin zu digital mündigen Bürgerinnen und Bürgern sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren leisten Universitäten so einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Verantwortungsgesellschaft.

Bildung ist auch im Jahr 2030 ein öffentliches Gut. „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“, ebenso wie das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre frei sind.83 Dies ebenso wie die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Menschen insgesamt stellen den Rahmen für die Digitalisierung dar.

Zu den Chancen, die die Digitalisierung eröffnet, zählen Möglichkeiten für die niederschwellige Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, die von Universitäten aktiv genützt werden, um die Öffentlichkeit zu erreichen. Universitäten ist es dadurch auch möglich, auf individuelle Voraussetzungen und Bedürfnisse der Menschen besser einzugehen und im Sinne des lebensbegleitenden Lernens in der Gesellschaft wirksam zu werden.

Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die österreichischen Universitäten tragen durch ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit zum Wertefundament des Digitalen Aktionsplans Austria bei.

2 Beschreibung Zukunftsbild – Universitäten im Jahr 2030 (VISION)

Von den Universitäten wird der digitale Transformationsprozess so gestaltet, dass er die Möglichkeiten in Forschung, Lehre und Organisation erweitert.

2.1 Gelebtes Selbstverständnis der Universitäten

2.1.1 Universitäten sind unabhängige und autonome Institutionen

  • Universitäten wahren ihre (digitale) Souveränität im Sinne einer durch Autonomie und Resilienz gestärkten Handlungsfähigkeit.
  • Universitäten entwickeln, nutzen und/oder betreiben gemeinsam digitale Infrastrukturen und Services, um Synergien zwischen den Universitäten zu ermöglichen und Daten-Souveränität für kritische Forschungsbereiche zu stärken.
  • Dazu gehören auch die Schaffung und der Erhalt der dafür notwendigen Personalressourcen sowie attraktiver Karrierewege (für technisches, administratives und wissenschaftliches Personal).

2.1.2 Universitäten gestalten Digitalisierung verantwortungsvoll und aktiv mit

  • Universitäten beziehen klar Stellung in Bezug darauf, wie Digitalisierung in die Gesellschaft hineinwirken sollte und wie sie selbst die Möglichkeiten der Digitalisierung innerhalb ihrer Institution einsetzen. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Digital Equity84 gelegt.
  • Universitäten entwickeln digitale Innovationen bzw. sind an deren Entwicklung beteiligt.
  • Universitäten befähigen Studierende und künftige Absolventinnen und Absolventen dazu, neue Technologien mündig und kritisch einzusetzen. Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen werden nicht nur als Nutzerinnen und Nutzer von digitalen Technologien betrachtet, sondern verstehen, wie sie kreativ und gestaltend mit ihnen umgehen, sie eigenständig weiterentwickeln und selbst aktiv in den Innovationsprozess eingreifen können.

2.1.3 Universitäten sind öffentlich zugängliche Räume und stehen im Zeichen der Begegnung

  • Universitäten bieten sowohl physischen als auch virtuellen Raum für den Austausch zwischen Studierenden, Lehrenden, Forschenden und der Öffentlichkeit.
  • Die Vor-Ort-Interaktion an Universitäten erfährt eine Ergänzung wie z.B. durch Immersion im digitalen Raum.
  • Universitäten stellen für ihre Studierenden, Forschenden und Mitarbeitenden weiter- hin einen wichtigen physischen wie intellektuellen Bezugspunkt dar.
  • Universitäten als physische Institutionen beeinflussen die Entwicklung des lokalen Umfelds, sorgen für belebte Bezirke und wirtschaftliche Dynamik und erhöhen dadurch die Attraktivität des Standortes Österreichs.
  • Universitäten sind barrierefrei, sowohl in ihrer räumlichen Gestaltung als auch was den Zugang zu (digitaler) Lehre und Forschung anbelangt.
  • Universitäten bekennen sich zu Diversität und Gendergerechtigkeit in den Bereichen Forschung, Lehre und Organisation. Dementsprechend schaffen sie einen diskriminierungsfreien virtuellen Raum und fördern die Gleichstellung von Studierenden und von Mitarbeitenden.

2.1.4 Österreichische Universitäten kooperieren national und sind international gut vernetzt

  • Österreichische Universitäten sind in die europäische Hochschul- und Forschungslandschaft bestens integriert und mit internationalen Hochschulen vernetzt, was in internationalen Kooperationen und Mobilitätsprogrammen in den Bereichen Wissenschaft, Lehre und Forschung zum Ausdruck kommt.
  • Österreichische Universitäten bilden innerhalb von Österreich Kooperationen in den Bereichen Lehre, Forschung und Organisation.
  • Universitäten kooperieren mit anderen Bildungsbereichen über die Bildungssektoren hinweg und steigern so das Interesse an und das Wissen über Wissenschaft und Forschung sowie deren Methoden.
  • Österreichische Universitäten entwickeln, nutzen und/oder betreiben gemeinsam (digitale) Shared Services, um so ihre Souveränität weitestgehend zu wahren und ihre Verhandlungsposition gegenüber Technologieanbietern und Verlagen zu stärken.
  • Qualifizierungsmaßnahmen werden universitätsübergreifend genutzt (Beispiel: Einführung DSGVO), und neue Berufsbilder an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Administration werden berücksichtigt.
  • Österreichische Universitäten sind im Kontext europäischer Initiativen zur Digitalisierung beteiligt.

2.1.5 Universitäten sind nachhaltige Organisationen

  • Umwelt- und ressourcenschonende IT-Lösungen sind Standard an den Universitäten.
  • Universitäten entwickeln und nutzen Technologien, um ihre Energieeffizienz zu erhöhen.
  • Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen tragen zur Bewerkstelligung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen bei, indem sie z.B. durch das erworbene Wissen bewusst nachhaltig handeln und im digitalen Kontext verant- wortungsbewusst agieren.

2.2 Forschung

2.2.1 Wissenschaft ist offen und öffentlich zugänglich

  • Österreich bekennt sich zu Open Science und zur European Open Science Cloud (EOSC). Universitäten gestalten entsprechende Empfehlungen sowie deren Umsetzung weiterhin aktiv mit. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die „Open Science Policy Austria“85 gelegt.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse und die Methoden, durch die sie erreicht wurden, sind auch im digitalen Raum öffentlich zugänglich, überprüf- und reproduzierbar.
  • Bürgerinnen und Bürger werden auch unter Nutzung digitaler Möglichkeiten für den Forschungsprozess und wissenschaftliche Methoden sensibilisiert und können dadurch kompetenter mit Wissensinhalten und Forschungsergebnissen umgehen.
  • Digitale Technologien unterstützen den Vernetzungsprozess zwischen Forschenden und der Öffentlichkeit und beschleunigen den Wissens- und Technologietransfer sowie Open Innovation.
  • Offenes wissenschaftliches Publizieren ist auch im digitalen Kontext selbstverständlicher Standard.
  • Universitäten haben die Prinzipien von Plan S86 implementiert.

2.2.2 Das Forschungsdatenmanagement ist verantwortungsvoll und nachhaltig

  • Zu universitätsübergreifenden Kooperationen zählen geteilte Datenräume.
  • DSGVO-Richtlinien werden bei der Erhebung von personenbezogenen Forschungs- daten eingehalten und forschende und mitarbeitende Personen sowie Studierende für die Relevanz des Schutzes von personenbezogenen Daten sensibilisiert.
  • Internationale Datenstandards werden eingehalten, um die FAIR87-Prinzipien zu unterstützen und so die Interoperabilität auf nationaler wie internationaler Ebene zu ermöglichen.
  • Daten und Algorithmen sind transparent und öffentlich zugänglich (Open Data).
  • Metadaten sind transparent, öffentlich zugänglich und interoperabel (FAIR-Data).
  • Öffentliche Institutionen gewähren Universitäten Zugriff auf ihre Registerdaten, um diese, bei Einhaltung der entsprechenden Richtlinien, zu Forschungszwecken heranzuziehen. Öffentliche Forschungsvorhaben erhalten so einen privilegierten Zugang zu Daten.
  • Universitäten berücksichtigen die Aspekte Datensouveränität, -solidarität und -sicherheit in ihrem Forschungsdatenmanagement adäquat.
  • Auf die Einstellung, Aus- und Weiterbildung sowie geeignete Einstufung der mit professionellen Begleitungs-, Beratungs-, Gestaltungs-, Umsetzungs- und Vermittlungsaufgaben betrauten Rollen, wie beispielsweise Data Stewards und Data Scientists, wird vorrangig Augenmerk gelegt werden.
  • Durch das universitäre Forschungsdatenmanagement werden Innovation sowie Inter- und Transdisziplinarität befördert. Dadurch wird auch der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt, ebenso wie der Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne der Third Mission.

2.2.3 Die ethische und rechtliche Reflexion der digitalen Transformation und ihrer Konsequenzen ist fester Bestandteil des Forschungsprozesses

  • Menschen stehen im Zentrum technologischer Entwicklungen – dies wird in der Forschung und Lehre gelebt.
  • Universitäten setzen sich mit den Auswirkungen von neuen digitalen Technologien auf die Gesellschaft auseinander und reflektieren diese kritisch.
  • An Universitäten wird zum Thema „Digitaler Humanismus“ geforscht und dadurch auch auf die philosophisch-ethischen Rahmenbedingungen und Wirkungen der digitalen Transformation auf den Menschen Bezug genommen.
  • Interdisziplinäre Forschungsgruppen aus Kultur-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften sowie der EEK und den MINT-Fächern reflektieren gemeinsam die Möglichkeiten, Gefahren und Grenzen von technischen Innovationen.

2.2.4 Österreichische Universitäten sind international attraktive Forschungsstandorte

  • Österreich zählt zu den Top-Forschungsstandorten – auch im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dies wird unter anderem daran sichtbar, dass zwei österreichische Universitäten unter den Top 100 in ausgewählten, international renommierten Rankings gelistet sind.88
  • Der internationale Austausch und Kooperationen zwischen den Forschenden werden durch die Möglichkeiten der digitalen Technologien gefördert (lang- und kurzfristige Forschungsaufenthalte, Workshops, Konferenzen etc.).
  • Universitäten bieten in Form von Innovation Labs Raum für Forschende, Studierende und Citizen Scientists, um innovative digitale Lösungen für die Gesellschaft erarbeiten zu können.
  • Attraktive Beschäftigungsverhältnisse steigern die Qualität des Forschungsstandorts und ziehen nationale und internationale Forschende an.
  • Attraktive Beschäftigungsverhältnisse für administratives Personal ermöglichen eine beständige, qualitätsvolle Unterstützung des Forschungsprozesses.

2.3 Lehre und Lernen

2.3.1 Das bestehende Lehr- und Studienangebot wird adaptiert und neue Studienprogramme entstehen

  • Curricula enthalten die Auseinandersetzung mit ethisch-gesellschaftlichen Fragestellungen, insbesondere die kritische Reflexion der möglichen Auswirkungen der digitalen Transformation. Vor allem in den MINT-Fächern ist die Technologiefolgenabschätzung integraler Bestandteil der Curricula.
  • Die Vermittlung von Digital Skills und Data Literacy89 findet sich in den Curricula wieder, sodass Absolventinnen und Absolventen sich die Fertigkeiten und Fähigkeiten aneignen können, um mit den neuen Technologien und Möglichkeiten verantwortungsvoll umzugehen.
  • Kritisches Denken wird durch eine offene, gelebte Diskurskultur in der Lehre er- möglicht und gefördert – gleich ob in Präsenz- oder Onlineform – und unter Wertschätzung der Vielfalt von Perspektiven und Meinungen.
  • Die Themen Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung sind in den Curricula der Studierenden integriert und Studierende werden für die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien sensibilisiert (z. B. bei der Durchführung eigener wissenschaftlicher Arbeiten).
  • Anerkennungen und Anrechnungen werden durch digital gestützte Abläufe österreichweit unterstützt.

2.3.2 Die Lehre ist didaktisch hochwertig umgesetzt und das Studium bietet breite Möglichkeiten der Gestaltung

  • Durch die Möglichkeiten der digitalen Technologien haben Studierende im Zugang zu Lehrveranstaltungen größtmögliche Freiheiten und können aus einem breiten Angebot auswählen.
  • Studierende sind untereinander vernetzt und bestärken einander gegenseitig im Lernprozess.
  • Universitäten bieten Raum und Infrastruktur für den Austausch zwischen den Studierenden und den Austausch von Studierenden mit Lehrenden, sowohl physisch als auch virtuell.
  • Lehrende erproben innovative und kreative Ansätze. Nachweislich gelungene Lehrmethoden werden an der Hochschule und über die Hochschule hinaus disseminiert.
  • Lehrveranstaltungen können – sofern inhaltlich geeignet – vermehrt orts- und zeitungebunden angeboten werden und bieten dennoch ausreichend Interaktionsmöglichkeiten.
  • Lehrende werden in der Entwicklung und Durchführung ihrer (digitalen) Lehrkonzepte von den Universitäten unterstützt und das Weiterbildungsangebot wird laufend erweitert.
  • Gute (digitale) Lehre erfährt eine erhöhte Anerkennung und wird entsprechend gewürdigt, was sich auch in der Karrierelaufbahn widerspiegelt.
  • Inhaltlich und didaktisch qualitätsgesicherte Open Educational Resources (OER) werden Lehrenden und Studierenden sowie allen Interessierten zur Verfügung gestellt und verwendet. Massive Open Online Courses (MOOCs) werden, dort wo sinnvoll, angeboten.
  • Werden mit Hilfe von KI-Technologien, wie Learning Analytics, personenbezogene Daten erhoben, so verfügen die Nutzerinnen und Nutzer dieser Anwendungen immer über die vollen Eigentumsrechte an ihren Daten und entscheiden über deren Verwendung.

2.3.3 Das Prüfungsgeschehen wird um digitale Prüfungsformate ergänzt

  • Prüfungen werden klar und transparent durchgeführt; es bestehen rechtliche Rahmen- bedingungen in Hinblick auf digitale Prüfungsformate.
  • Prüfungen zielen auf das Verständnis von Lerninhalten und deren Verknüpfung sowie den Kompetenzerwerb ab.
  • Innovative Prüfungsformate können im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen erprobt werden (z. B. Open Book-Prüfungen).
  • Anonymisierte Prüfungsformate beugen der Diskriminierung von Studierenden vor.
  • Digitale Prüfungsmethoden bieten zusätzliche Möglichkeiten, Hochschulbildung barrierefrei und somit inklusiv(er) zu gestalten.
  • Datenschutz und Privatsphäre werden respektiert.

2.3.4 Studierende, Lehrende und Forschende sind international mobil

  • Jenen Studierenden, die aus unterschiedlichen Gründen nicht physisch mobil sein können, bieten sich durch Maßnahmen zur „Internationalisierung des Curriculums“ nach dem ganzheitlichen Ansatz der HMIS 203090 (inkl. Internationalisation@home sowie durch Digitalisierung) adäquate Möglichkeiten zum Lernen und zum Kompetenzerwerb in einem internationalen Umfeld.
  • Blended Mobility-Formate ermöglichen – als sinnvolle Unterstützung und Ergänzung zur physischen Mobilität – den Erwerb von internationalen und interkulturellen Kompetenzen bei gleichzeitiger Verringerung der Reisetätigkeit im Sinne der Umweltschonung.
  • Im Lehrveranstaltungsangebot bestehen internationale Kooperationen zwischen Universitäten, was den Austausch zwischen Studierenden über nationale Grenzen hinweg fördert.

2.4 Organisation

2.4.1 Die Administration von Lehre und Forschung ist transparent und effizient

  • Maßnahmen wie der elektronische Studierendenausweis, die digitale Unterstützung von Prozessen entlang des gesamten Student Life Cycles91 und die Anwendung des Once Only-Prinzips92 steigern die Effizienz administrativer Abläufe und erhöhen die Nutzer/innenfreundlichkeit innerhalb der Administration.
  • Die digitale Antragstellung ist Standard, was zu einer durchgängig papierlosen Hochschuladministration führt.
  • Administrative Abläufe innerhalb der Institutionen werden u. a. durch die Digitalisie- rung vereinfacht und sind barrierefrei zugänglich.
  • Die Vernetzung der universitären Einheiten untereinander erleichtert den Transfer von Daten.

2.4.2 Arbeitsaufgaben und -bereiche sind neu und flexibler definiert

  • Neue Berufsbilder im Third Space93 entstehen, wie beispielsweise jene des Data Stewards, der/des Ethik-Beauftragten oder der/des juristischen Datenschutzbeauftragten.
  • Karrierepfade werden aufgrund der Flexibilität und Durchlässigkeit zwischen Administration, Forschung und Lehre neu gedacht.
  • Die (digitalen) Kompetenzen der Universitätsangehörigen werden vertieft und durch adäquate Weiterbildungen laufend erweitert.
  • Universitäten bieten innerhalb ihrer Institution Entwicklungsräume, um institutionsinterne Lösungen für Aufgabenstellungen in der Lehre oder Administration gemeinsam mit den betroffenen Stakeholdern erarbeiten und erproben zu können.

2.5 Infrastruktur

2.5.1 Bei Services und Infrastrukturen wird auf eine Balance zwischen Open Source und Closed Source geachtet

  • Für Shared/Cloud Services sind geeignete, resiliente Betriebsmodelle (weiter-) zu entwickeln, wie z.B. im Vienna Science Cluster (VSC) für den Bereich High-Performance Computing schon erfolgt.
  • Zudem sind Synergien bei Plattform- oder Systemwechseln zu heben und deren Finanzierung so sicherzustellen, dass die sich daraus ergebenden Chancen zur transformativen Um- und Neugestaltung von Prozessen und Praktiken für eine moderne, digitalisierte Administration genutzt werden können.

2.5.2 Datenschutz und Sicherheit werden entsprechend beachtet

  • Die Dateninfrastruktur ist auf dem Stand der Zeit und wird stetig weiterentwickelt.
  • Die Datenschutzrichtlinien werden eingehalten und personenbezogene Daten werden geschützt.
  • Sowohl im Forschungs- und Lehr- als auch im Administrationsbereich tätige Personen erhalten regelmäßig auf ihren Tätigkeitsbereich angepasst Weiterbildungen zu den Themen Datenschutz, -nutzung und -sicherheit.
  • Die Universitätsangehörigen (Studierende, Lehrende, Forschende und Mitarbeitende) werden für die Relevanz von Sicherheitsstandards sensibilisiert und kontinuierlich informiert.
  • Die universitäre Dateninfrastruktur entspricht den geltenden Sicherheitsstandards und wird dahingehend laufend geprüft und adaptiert.

3 Mission und Handlungsfelder des BMBWF

Das BMBWF ist als Wissenschaftsressort für die strategische Steuerung und (Mit-) Gestaltung des gesamten österreichischen Hochschulraums verantwortlich, indem es ...

  • über die zur Verfügung stehenden Governance-Instrumente und Legistik geeignete Rahmenbedingungen schafft;
  • Kooperationen und Verbundbildung anregt, diese koordiniert und ggf. Plattformen für Austausch und Vernetzung von universitären Stakeholdern bildet;
  • sich für eine entsprechende Finanzierung der Universitäten einsetzt.

Im Kontext der digitalen Transformation der Universitäten ergeben sich aus dieser Rollendefinition folgende Handlungsfelder, die teilweise bereits umgesetzt worden sind bzw. sich in Umsetzung befinden.

3.1 Der Digitalisierung von Forschung und Lehre wird in den Governance-Instrumenten des BMBWF Rechnung getragen.

  • Im Rahmen des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP) wird die Bildung von Clustern in Forschung und Lehre auch im Kontext der digitalen Transformation forciert. 
  • Zusätzlich sieht der GUEP die Einrichtung von Forschungsschwerpunkten vor, die Wissen aus den Kultur-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften sowie EEK mit MINT-Fächern kombinieren.
  • Es werden Ressourcen zum adäquaten Ausbau der MINT-Fächer zur Verfügung gestellt und hierbei darauf geachtet, dass diese Fächer insbesondere mit den Kultur-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften sowie der EEK zusammenarbeiten.
  • Die Universitäten werden dazu angeregt, die Curricula dahingehend auszurichten, dass der Erwerb von digitalen Kompetenzen möglichst früh im Studium erfolgt und gegebenenfalls Überbrückungskurse angeboten werden.
  • Der Aspekt der Digitalisierung wird bei der Konzeption und Abwicklung von universitären Bauprojekten entsprechend berücksichtigt.
  • Ressourcen für die Anschaffung von technischer Infrastruktur zur Ermöglichung der digitalen Lehre und der Rezeption digitaler Lehre durch die Studierenden auf dem Universitätscampus, inklusive der Bibliotheken, werden bereitgestellt. Soweit möglich soll auf Open Source-Software anstelle von Kauflizenzen zurückgegriffen werden.
  • Kooperative Lösungen in den Bereichen Forschung, Lehre und universitärer Organisation werden gefördert, die auch über nationale Grenzen hinweggehen, um so dem Entstehen von „Insellösungen“ entgegenwirken zu können.

3.2 Plattformen und Vernetzungsformate zu Digitalisierung werden geschaffen bzw. bestehende Plattformen und Vernetzungsformate ausgebaut.

  • Aktive unabhängige Expert/innengemeinschaften – unter Einbeziehung der Studierenden – werden gefördert, welche die künftigen Chancen und Herausforderungen hinsichtlich Digitalisierung und Universität(en) und die Positionierung des Universitätssystems in kooperativen digitalen Transformationsprozessen gemeinsam bewerten. Geeignete Aktivitäten zur Hebung der Potenziale sowie deren strategischer und kohärenter Gestaltung werden unterstützt.
  • Vernetzungs- und Austauschformate sowie Vortragsreihen, die sich sowohl an die Scientific Community als auch an die interessierte Öffentlichkeit richten und Inhalte zu den technischen, aber auch gesellschaftlichen und ethischen Aspekten der digitalen Transformation vermitteln, werden initiiert und unterstützt.
  • Die Vernetzung von Forschenden aus unterschiedlichen Disziplinen (z.B. Kultur-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften, EEK und MINT-Fächern) wird durch Plattformen und Veranstaltungsreihen gefördert.
  • Kooperationen von Universitäten mit Schulen zur Förderung der wissenschaftlichen Grundprinzipien werden vorangetrieben, auch in ländlicheren Regionen. Ziel dabei ist die Vermittlung von digitalen Kompetenzen, Data Literacy und Science Literacy, wobei der Fokus vor allem auf dem Verständnis von Methoden liegt.

3.3 Klare (rechtliche) Rahmenbedingungen für Lehre und Forschung im Kontext der digitalen Transformation werden definiert.

  • Klare und transparente rechtliche Leitlinien definieren den Kontext des digitalen Lehrens, Lernens und Prüfens.
  • Die Anwendung von KI und anderen innovativen Technologien sowie deren Möglichkeiten und Grenzen werden interdisziplinär diskutiert.
  • Die Entwicklung von klaren Regelungen in Bezug auf Datenschutz, -nutzung und -souveränität wird vorangetrieben.

3.4 Kompetitive Ausschreibungen werden regelmäßig durchgeführt.

  • Universitätsspezifische Ausschreibungen zum Thema Digitalisierung und Forschung, in denen gemeinsame Lösungen kooperativ entwickelt werden (z.B. digitale und soziale Transformation in der Hochschulbildung), werden durchgeführt und geeignete Infrastrukturen und Prozesse, die daraus hervorgehen, verstetigt.
  • Die Projektförderung „(Digitale) Forschungsinfrastruktur zur nachhaltigen Entwicklung der Universitäten im Kontext der Digitalisierung“ im Rahmen des europäischen Auf- bau- und Resilienzplans wurde ausgeschrieben.
  • Kompetitive Ausschreibungen zu Projekten, die auf die Themen Ethik und Recht im Kontext der digitalen Transformation fokussieren und auch Forschende aus den MINT-Fächern mit den Kultur-, Sozial-, Rechts- und Geisteswissenschaften sowie der EEK vernetzen, werden durchgeführt.
  • Kompetitive Ausschreibungen zu Projekten, die im Kontext der Realisation der Sustainable Development Goals verortet sind, werden unter Berücksichtigung der twin green and digital transitions94 vorgenommen.
  • Kompetitive Ausschreibungen zur Durchführung von Citizen Science-Projekten vor dem Hintergrund der digitalen Transformation werden vorgenommen.

3.5 Studien zur Erforschung der Auswirkungen der digitalen Transformation auf Lehre und Forschung werden regelmäßig in Auftrag gegeben, um basierend auf deren Erkenntnissen evidenzbasiert handeln zu können.

  • Begleitforschung zu Chancen und Risiken digitaler Lehre wird beauftragt, um evidenzbasiert negativen Effekten entgegenzuwirken. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich.
  • Reproduktionsstudien werden beauftragt, um (stichprobenartig) zu überprüfen, ob Daten und Algorithmen die unabhängige Reproduktion von Forschungsergebnissen ermöglichen.
  • Studien zur Ausweitung von Open Access und deren finanziellen Auswirkungen werden durchgeführt.

3.6 Initiativen in den Bereichen Open Science und Open Education werden aktiv gefördert.

  • Universitäten und das BMBWF wirken an europäischen und internationalen Open Science-Prozessen (insbesondere an der European Open Science Cloud – EOSC) mit.
  • Nationale Open Science- und Open Access-Initiativen werden gestärkt (z. B. Open Science Austria – OSA95, Verein Forum Neue Medien in der Lehre Austria – fnma96, Kooperation E-Medien Österreich – KEMÖ97 etc.).
  • Registerdaten und Mikrodaten der amtlichen Statistik werden im Austrian Micro Data Center auch für öffentlich finanzierte Forschung zugänglich, durch Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse der Forschung auf der Website des AMDC/Statistik Austria kann die Öffentlichkeit teilhaben.
  • Die FAIR-Prinzipien werden in allen universitären Repositorien implementiert.
  • Der OERhub, wie er im Projekt „Open Education Austria Advanced (OER) – Gesamtpaket für österreichische Hochschulen“98 konzipiert worden ist, wird durch die Einbindung aller OER-Repositorien der österreichischen Hochschulen realisiert.
  • Europäische Initiativen zur Digitalisierung von Forschung und Lehre werden mitentwickelt und unterstützt.

3.7 Gezielte Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Attraktivität des Forschungsstandorts Österreichs werden gesetzt.

  • Kooperationen auf EU-Ebene zur Entwicklung und Realisierung innovativer digitaler Mobilitätsformate als sinnvolle Ergänzung zu den physischen Mobilitätsformaten werden mitgestaltet und unterstützt.
  • Universitäten und Forschungsinstitutionen werden dazu angeregt, klare Mission Statements zu entwickeln und so ihr jeweiliges (Forschungs-)Profil zu schärfen.
  • Die Maßnahmen für die Schaffung (finanziell) attraktiver Beschäftigungsverhältnisse für Personal im Bereich Software-Entwicklung, Recht, Kommunikation etc. durch die Universitäten werden gesetzt.
  • Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung neuer Karrieremöglichkeiten (z. B. wissenschaftlich-technisches Personal für den Betrieb von Großforschungsinfrastruktur, Data Stewards) an den Universitäten, welche die Qualität des Forschungsbetriebs erhöhen, werden geschaffen.
  • Die Anschaffung von qualitativ hochwertigen und konkurrenzfähigen Forschungsinfrastrukturen durch die Universitäten wird unterstützt bzw. bereits bestehende Forschungsinfrastrukturen dieser Art werden ausgebaut.

3.8 Nachhaltige Sicherstellung der Finanzierung für ausgewählte Kernbereiche.

  • Im Bereich des Forschungsdatenmanagements sind personelle, organisatorische und technische Infrastrukturen für die professionelle Beratung und Begleitung der Forschenden entlang des gesamten Forschungsdatenlebenszyklus zu entwickeln und aufzubauen. Diese müssen geeignet finanziell unterstützt werden.
  • Physische und digitale Lehr- und Lernräume werden durch die Anschaffung technischer Infrastruktur sowie die Konzeption und Abwicklung universitärer Bauprojekte im Kontext digitaler Lehre (Bau, Möblierung, Audio- und Videoausstattungen) aus- gerüstet. Investitionen werden geleistet. Für die jeweilige Studiensituation geeignet aufbereitete digitale didaktische Settings und Ressourcen (inkl. Open Educational Resources) werden finanziert.
  • Im Bereich der digitalen Großforschungsinfrastrukturen, wie der HPC99-Infrastruktur (Vienna Scientific Cluster), bedürfen deren Anschaffung und Ausbau ebenso wie die Erweiterung auf weitere Standorte (Projekt MUSICA) sowie die Sicherstellung von (Langzeit-)Archivierungssystemen finanzieller Unterstützung.
  • Die Digitalisierung administrativer universitärer Prozesse insbesondere in der allgemeinen Verwaltung und in der Lehre wird konsequent vorangetrieben. Dazu bedarf es der laufenden Aktualisierung der bestehenden Systeme, der kooperativen Entwicklung und Anwendung von Open Source-Lösungen sowie der Etablierung von Shared Services. Die Finanzierung dieser Weiterentwicklungen, Investitionen und Zusammenarbeit zwischen den Universitäten ermöglicht exzellente Lehre und Forschung.
  • Attraktive Beschäftigungsverhältnisse wirken dem Fachkräftemangel im Digitalisierungsbereich entgegen. Hier müssen die Universitäten finanziell in die Lage versetzt werden, mittels Gehalts-, Weiterbildungs- und Karriereangeboten das Personal einzustellen, aufzubauen, zu entwickeln und zu halten.
  • Um die dynamischen und vielfältigen Herausforderungen im Digitalisierungsbereich zu lösen, ist Kooperation innerhalb und zwischen den Universitäten eine schlichte Notwendigkeit. Der gemeinsame Aufbau und die Etablierung von (Shared) Services hat hohe Priorität und bedarf finanzieller Unterstützung durch universitätsüber- greifende Ausschreibungen.