Die Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung möchte Ihnen als Lehrende auf dieser Seite einen Überblick zur Gestaltung und Qualitätsverbesserung barrierefreier Lehre vermitteln, sowie grundlegende Hinweise zu den abweichenden Prüfungsmethoden geben und wie auf die unterschiedlichen Beeinträchtigungsformen reagiert werden könnte.
Laut den Angaben der Studierenden- Sozialerhebung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung aus dem Jahr 2019 sind mehr als 12 % der Studierenden in ihrem Studium aufgrund einer Behinderung und/oder Erkrankung beeinträchtigt. Übertragen auf die BOKU bedeutet dies, dass an die 1200 Menschen mit Behinderung und/oder chronischer oder psychischer Erkrankung bei uns studieren. Um Teilhabe und Chancengleichheit für Studierende mit Beeinträchtigung zu ermöglichen und bestehende Nachteile und Barrieren auszugleichen, wurden für fast alle Teilbereiche des Lebens speziefische Gesetze und rechtlichen Rahmenbendingungen geschaffen - wie die UN-Behindertenkonvention, das Behindertengleichstellungsgesetz oder das WZG. Auch im UG 2002 sowie in der Satzung der BOKU oder im Gleichstellungsplan sind die Erfordernisse von Menschen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen.
Voraussetzung für eine inklusions- und vielfaltssensible Lehre ist, die Pluralität der Studierenden als Chance wahrzunehmen und ihnen als Lehrende offen gegenüberzutreten.
Ziel ist es, allen einen erfolgreichen Studienverlauf und Studienabschluss zu ermöglichen.
Viele Maßnahmen sind in der Umsetzung jedoch einfacher, als häufig gedacht.
Wenn Sie bei der Umsetzung Unterstützung benötigen oder Fragen bzw. Anregungen haben, oder es Situationen gibt, für die Sie momentan keine Lösung finden, können Sie sich jederzeit an die Behindertenbeauftragte (Koordinationsstelle) wenden. Zusätzlich stehen weitere Ansprechpersonen innerhalb und ausserhalb der BOKU zur Verfügung wie z.B. ÖH-BOKU, Arbeitspsycholog*in, wiss. Betriebsrat, Psychologische Studentenberatungsstelle sowie GESTU.