Unser Anliegen ist es, Sprache möglichst gewaltfrei, inklusiv und diskriminierungskritisch zu verwenden. Die Verwendung von diskriminierenden Begriffen ist immer zu vermeiden.
Hier finden sich einige Beispiele etablierter aber nicht mehr adäquater Ausdrücke und Redewendungen und die zeitgemäße Formulierung dazu.
Menschen mit besonderen Bedürfnissen -> Menschen mit Behinderungen
Mit der Formulierung "Menschen mit besonderen Bedürfnissen" werden Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit augenscheinlich als Personengruppe mit "besonderen", mit "speziellen" Bedürfnissen wahrgenommen. Dabei wird jedoch ausgeblendet, dass diese Formulierung nicht alleine auf behinderte Menschen zutrifft, sondern auf alle Personengruppen, da "jeder" Mensch besondere Bedürfnisse hat.
behindertengerecht -> Barrierefrei
Der Begriff "behindertengerecht" bezieht sich zwar auf alle Behinderungsgruppen, ist aber vorwiegend im Baubereich zu finden. Daher wird empfolen den Begriff "Barrierefreiheit" zu verwenden,wenn von Zugänglichkeit von Gebäuden, Dienstleistungen oder Gütern des täglichen Lebens gesprochen wird und somit die uneingeschränkte Teilhabe am sozialen Leben gemeint ist, die für alle Menschen relevant ist.
Taubstumm -> Taub oder gehörlos
Taube bzw. gehörlose Menschen sind keinesfalls stumm, sie können in ihrer Sprache - der Gebärdensprache miteinander kommunizieren und verständigen und gehören somit einer Sprachminderheit an. Seit 1. September 2005 ist die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) (Artikel 8 Abs. 3 des B-VG) ausdrücklich als eigene Sprache anerkannt.
Zwergenwuchs -> kleinwüchsige Menschen
Kleinwüchsige Menschen gibt es überall auf der Welt und kann verschiedene Ursachen haben.