An der BOKU erfolgt die vertragliche Verpflichtung der BOKU-Mitarbeiter*innen (Personen mit Dienstverhältnis zur BOKU) zur Einhaltung des Datengeheimnisses
bei bestehenden Mitarbeiter*innnen im Zuge des BOKU-Trainingspasses (Akzeptieren und Bestätigen der Verpflichtungserklärung);
bei neuen Mitarbeiter*innen durch Unterfertigung der Verpflichtungserklärung bei Dienstantritt sowie zusätzlich über den BOKU-Trainingspass (Akzeptieren und Bestätigen der Verpflichtungserklärung).