Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses gemäß § 1163 iVm § 1478 ABGB | 30 Jahre |
Forderungen der Dienstnehmerin*des Dienstnehmers sowie Forderungen des Dienstgebers auf Entgelt, Vorschuss und sämtliche anderen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis gemäß § 1153 ff iVm 1486 ABGB | 3 Jahre |
Regressansprüche des Dienstgebers gegenüber der Dienstnehmerin*dem Dienstnehmer aufgrund eines Schadenersatzes aus der Dienstnehmerhaftpflicht gemäß § 6 DHG iVm § 1489 ABGB | 3 Jahre |
Haftung für Abfertigungsansprüche und Betriebspensionen bei Betriebsübergang gemäß § 6 Abs 2 AVRAG | 5 Jahre |
Verjährungsfrist der Feststellung der Zahlungpflicht von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 68 ASVG | 3 bzw 5 Jahren |
Verjährung von Entgeltforderungen des Dienstnehmers gemäß § 1486 Z 5 ABGB | 3 Jahre |
Verfall von Ersatzansprüchen des Arbeitgebers bzw der Arbeitnehmerin*des Arbeitnehmers aus einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 34 AngG, § 1162d ABGB, §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1a GlbG | 6 Monate |
Ansprüche auf Ersatz von allfälligen Vorstellungskosten nach § 1486 Z 5 ABGB | 3 Jahre |
Ansprüche der Arbeitnehmerin*des Arbeitnehmers auf Entgelt oder auf Auslagenersatz sowie des Arbeitgebers wegen darauf gewährter Vorschüsse nach § 1486 Z 5 ABGB | 3 Jahre |
Verfolgungsverjährung wegen Unterentlohnung nach § 31 Abs 1 VStG iVm § 29 Abs 4 LSD-BG | 3 Jahre |
Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmerin*dem Arbeitnehmer aus der Dienstnehmerhaftpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nach § 6 DHG | 6 Monate |
Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmerin*dem Arbeitnehmer aus der Dienstnehmerhaftpflicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz sowie sonstige Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers nach § 1489 ABGB | 3 Jahre |
Aufzeichnung über Überlassung von Arbeitskräften nach § 13 Abs 3 AÜG | 5 Jahre |
Verzeichnis der Jugendlichen nach § 26 Abs 2 KJBG | 2 Jahre |
Ersatzansprüche des Arbeitgebers bzw. der Arbeitnehmerin*des Arbeitnehmers aus einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 34 AngG bzw. § 1162d ABGB | 6 Monate |
Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle gemäß § 16 ASchG | 5 Jahre |