BR wiss - 46. Sitzung - 20.08.2009
Kurzbericht zur 46. Sitzung des Betriebsrates des wissenschaftlichen Personals am 20. August 2009
Beginn 9:15 Uhr, Ende 13.27 Uhr. Die Auszahlung der Leistungsprämien. Für das Studienjahr 07/08 ist noch ausständig und wird voraussichtlich mit September 2009 ausbezahlt werden. Ebenso soll die Auszahlung der Leistungsprämien 08/09 noch heuer stattfinden. Betreffend der Themen Arbeitsverträge und UFT erging ein Schreiben an das Rektorat. Man will dies in der Rektoratssitzung besprechen. Eine Antwort ist bislang jedoch noch ausständig. Beim Jour-Fixe vom 22.7.09 wird das Thema Habilverfahren besprochen. Der BRwiss bemängelt die Dauer bei der Durchführung von Habilverfahren. Der Vorsitzende möchte zumindest einmal pro Quartal eine Aussendung an die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen machen. Die Möglichkeit der AMS-Bildungskarenz wird den BR-MG vorgestellt. Die AG-Arbeitsverträge berichtet, dass die TutorInnen an der BOKU nicht mehr direkt bei den Vorlesungen, sondern bei den Departments aufgelistet sind. Aufgrund des Kollektivvertrages wurde auch eine Einstufung für die TutorInnen ausgearbeitet. Die Planungsgruppe Muthgasse hat einen Grundsatzbeschluss für einen überdachten Fahrradabstellplatz im Innenhof des Standort Muthgasse gefasst. Die AG-Verkehr soll sich auch um einen günstigen Radweg und eventuell eine Citybike-Station kümmern. Es gibt am IFA Tulln zwei mögliche Kündigungen. Den BR-Mitgliedern wird der Sachverahalt vermittelt. Laut VR Matzenauer handelt es sich bislang nur um Informationen und nichts Rechtsverbindliches. Das Rektorat wird das Gespräch mit den Betroffenen suchen. Die Pensionskasse, die für jede(n) MitarbeiterIn einzurichten ist, und wie zukünftig die Regelung für DissertantInnen bezüglich Wochenarbeitszeit an der BOKU aussehen wird, wird besprochen. In der Geschäftsordnung § 8 ist die Vertretung nach Aussen geregelt. Es soll um Absatz zwei erweitert werden. (siehe link) Die Arbeitsgruppe Qualifizierungsvereinbarung hat bereits Rahmenbedingungen und Eckpunkte besprochen. Die Qualifizierungsvereinbarungen sind in vier Jahren zu erfüllen. Bei Ausschreibungen muss klar sein, dass es sich um eine Qualifizierungsstelle handelt. Die Transparenz im Bewerbungsverfahren ist durch die Qualifizierungsvereinbarung klar gegeben.