BR wiss - 47. Sitzung - 30.09.2009
Kurzbericht der 47. Sitzung des Betriebsrates des wissenschaftlichen Personals am 24. September 2009
Beginn 9:15 Uhr, Ende 12.37 Uhr. In der letzten Aussendung an die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen kam es durch einen Fehler in den Mailinglisten zur Zustellung an nur 79 Personen. Der Fehler wurde jedoch behoben und es konnten verspätet alle wiss. MitarbeiterInnen erreicht werden. Mitte September fand die Sitzung des Arbeitssicherheits-Ausschusses (ASA) statt. Alle Themen die Sicherheit an der BOKU von Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerseite betreffend wurden besprochen. Die Bundespersonalvertretungswahlen findet 25. und 26.11.09 statt. Für den ZA sind nur Beamte wahlberechtigt. Der ZA macht sich für den Kollektivvertrag sehr stark. Hier findet ein großer Austausch über alle Unis statt. Beim Jour-Fixe vom 29.09.2009 wurde mit dem Rektorat über den Fuhrpark gesprochen. Dieser soll bis Ende des Jahres komplett erneuert werden. Ebenso wurde die wirtschaftliche Lage des IFA-Tulln angesprochen. Wenn das IFA und das UFT zusammengelegt werden, könnte es Probleme beim Personalgeben, das über Landesgelder finanziert wird. Zur BV-Daten wurde von der BOKU bereits ein Entwurf fertig gestellt. Für alle MitarbeiterInnen, die vom Kollektivvertrag erfasst werden, soll eine Pensionskasse eingerichtet werden. Die BOKU ist verpflichtet einen Vertrag mit einer Versicherung abzuschließen. Der BRwiss wurde von der Universitätsleitung gedrängt eine diesbezüglich notwendige Betriebsvereinbarung bis 01.10. 09 abzuschließen. Diese tritt Rückwirkend in Kraft, falls sie bis 1.10.09 nicht unterschrieben ist. Das wissenschaftliche Personal an der BOKU wurde lt. KV in B1 eingestuft. BR Darnhofer hat jedoch eine A2 Überleitung erhalten. BR Darnhofer berichtet von Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Einstufung in B1, die auch nicht wegen Zeitdruck begründet wären. Hier wäre noch Zeit bis klare Vereinbarungen mit dem BRwiss abgeschlossen werden. An der BOKU sind derzeit 14 Personen betroffen zuzüglich laufender Habils und Personen die lt. Vertrag einen Habilitationsabschluss erreichen müssen. Bezüglich §99(3) UG Professuren sieht das Gesetz einmalig vor, dass max. 20 % der vorhandenen Ao-Prof. (habilitierte) eine Professur haben können. Privatdozenten sind hiervon ausgenommen. Die Stellen sind auf sechs Jahre befristet. Durch den KV ergeben sich deutlich höhere Lehrkosten, daher gibt es vonseiten des VR Matzenauer den Vorschlag 80 % der KV-Entlohnung für externe Lektoren aufzuwenden. Bei Sprachlektoren wären dies nur 75 %, diese sollen auch sechs Monate angestellt werden. Der BRwiss besteht aber auf Gleichbehandlung aller. Probleme gibt es bei unbefristet 40 Std. Drittmittel-Angestellten, die übergeleitet wurden und auch Lehre machen. Aufgrund des KV kann ihnen die Lehre nicht mehr extra abgegolten werden. Sie können nur mehr zu 40 Std. angestellt und in dieser Zeit muss die Lehre abgehalten werden, was finanzielle Einbußen für sie zur Folge hat. Nach Diskussion der verschiedenen Möglichkeiten wird als Lösung eine einmalige Prämienzahlung am Ende des Jahres für die abgehaltene Lehre vorgeschlagen. Im Anschluss an die BR-Sitzung findet die Verabschiedung des ehem. BR-MG Dr. Gatterbauer statt.