Universitätsprofessor/innenverband der BOKU - UPV

Die Aufgaben

Die Tätigkeit des Vereins UPV Universitätsprofessor/innenverbands verfolgt gemeinnützige Zwecke, ist nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet und bezweckt die Förderung von Wissenschaft und Forschung und der Erschließung der Künste, insbesondere widmet er sich der Aufgabe der wissenschaftlichen Analyse der Organisation von Wissenschaft und Kunst in Forschung und Lehre. Der Verein dient als Berufsvereinigung der Wahrnehmung und Förderung der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Mitglieder. Er fördert mit allen seinen Mitteln die Interessen von Forschung, der Erschließung der Künste und Lehre im akademischen Bereich.

Die zentralen Anliegen des Österreichische Universitätsprofessor/innenverbands an der Universität für Bodenkultur BOKU sind

  • die Information und Diskussion über die Universität,
  • die Information und Diskussion über das Dienstrecht betreffende Gesetzesentwürfe,
  • die Vertretung und Diskussion auf gesamtösterreichischer Basis gegenüber dem Ministerium, der Gewerkschaft und dem österreichweiten Universitätsprofessor/innenverbands.

Monatlich finden jeweils montags vor den Senatssitzungen Treffen aller Professor/innen (§98 und §99 UG) und Departmentleiter/innen statt, der so genannte „Professorenclub“ (früher Professorenkurie). Neben allgemeinen Informationen aus dem UPV, dem Rektorat und dem Senat werden auch  Beschlüsse zu folgenden Themen gefasst:

Der Professorenclub wird derzeit von folgenden Kolleg/innen geleitet:

Univ.Prof. Dr.agr. Martin GIERUS, Vorsitzender

Univ.Prof. Mag. Dr.rer.nat. Helga LICHTENEGGER, Stv. Vorsitzende

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Siegrid STEINKELLNER, Stv. Vorsitzende

Die Sitzungen des Universitätsprofessor/innenverbands der BOKU

Die Sitzungen finden an den geplanten Terminen um jeweils 15.15 Uhr im Festsaal und über Zoom Meeting statt.

Details entnehmen Sie bitte der vorweg zugesandten Einladung.

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte Univ.Prof. Dr.agr. Martin GIERUS

Geplante Sitzungstermine für 2023/2024:

 

07. Oktober 2024                        03. März 2025

04. November 2024                     31. März 2025

09. Dezember 2024                     05. Mai 2025

07. Jänner 2025                          02. Juni 2025

 

 Hinweise zum Nominierungsvorschlag für Kommissionen

Beachten Sie bitte diese Checkliste zur Vorbereitung von Nominierungsvorschlägen.

Für Habilitationskommissionen gilt:

  • Der Kandidat/die Kandidatin, das Habilitationsthema und der Nominierungsvorschlag wird vom zugeordneten Department vorgestellt.
  • Die fachliche Qualifikation hat für die Nominierungen Priorität.
  • Die Kommission wird üblicherweise mit drei Mitgliedern aus der Gruppe der Professor /innen (exkl. Departmentleiter/innen aus dem Mittelbau!) beschickt. Es werden mindestens zwei Ersatzmitglieder benannt. Zumindest ein Mitglied der Kommission muss extern sein, das erstgereihte Ersatzmitglied ist ebenfalls extern.
  • Kommissionsmitglieder müssen ein aufrechtes Dienstverhältnis zu einer tertiären Bildungseinrichtung haben
  • Der Mentor/die Mentorin des Kandidaten/der Kandidatin darf weder für die Kommission noch als Gutachter/in tätig werden.
  • Es werden drei Gutachter/innen und zwei Ersatz-Gutachter/innen nominiert. Bei den Gutachter/innen sind mindestens zwei extern, bei den Ersatz-Gutacher/innen mindestens eine/r.
  • Gutachter/innen müssen habilitiert sein (bzw. äquivalent dazu sein) und dürfen pensioniert sein.
  • Für die Kommission, für die Ersatzmitglieder und Gutachter/innen müssen jeweils mindestens eine Frau nominiert werden (Ausnahmen sind nachvollziehbar zu begründen)
  • In der Kommission bzw. bei den Gutachtern sollte nie mehr als eine Person aus einem Institut kommen.
  • Etwaige Naheverhältnisse in der Kommission bzw. bei den Gutachtern zu den jeweiligen Kanditdat/innen müssen explizit dokumentiert werden

 Für Berufungskommissionen und Habilitationskommissionen gilt gleichermaßen bzgl. Gutachter:

  • Die Professur und der Nominierungsvorschlag wird vom zugeordneten Department  vorgestellt.
  • Die Kommission wird üblicherweise mit fünf Mitgliedern aus der Gruppe der Professor/innen (exkl. Departmentleiter/innen aus dem Mittelbau!) beschickt. Es werden mindestens zwei Ersatzmitglieder benannt. Zumindest zwei Mitglieder der Kommission müssen extern sein, das erstgereihte Ersatzmitglied ist ebenfalls extern.
  • Kommissionsmitglieder müssen ein aufrechtes Dienstverhältnis zu einer tertiären Bildungseinrichtung haben.
  • Der Inhaber/die Inhaberin der nachzubesetzenden Professur darf weder für die Kommission noch als Gutachter/in tätig werden.
  • Es werden drei Gutachter/innen und zwei Ersatz-Gutachter/innen nominiert. Bei den Gutachter/innen sind mindestens zwei extern, bei den Ersatz-Gutacher/innen mindestens eine/r.
  • Gutachter/innen müssen habilitiert sein (bzw. äquivalent dazu sein) und dürfen pensioniert sein.
  • Für die Kommission müssen zwei Frauen, für die Ersatzmitglieder und Gutachter/innen muss jeweils mindestens eine Frau nominiert werden (Ausnahmen sind nachvollziehbar zu begründen)
  • In der Kommission bzw. bei den Gutachtern sollte nie mehr als eine Person aus einem Institut kommen.
  • Etwaige Naheverhältnisse in der Kommission bzw. bei den Gutachtern zu den jeweiligen Kanditdat/innen müssen explizit dokumentiert werden

 Für Nominierungsvorschläge gilt gleichermaßen bzgl. Gutachter:

  • Die Professor/innen im Senat entscheiden über die nominierten Gutachter. Die Diskussion im ProfClub dient der Vorinformation für die im Senat vertretenen Professor/innen.

Der Österreichische Universitätsprofessor/innenverband -  Dachverband

Informationen zum österreichweiten UPV Universitätsprofessor/innenverband finden Sie auf www.upv.ac.at