- Staatsbürgerschaft eines CEEPUS-Landes oder gleichgestellt (Personen mit Equal Status)
Für BOKU Studierende ohne Staatsbürgersschaft eines CEEPUS-Landes: als Equal Status Nachweis laden Sie die BOKU Studienbestätigung hoch - Absolvierung von mindestens 2 Semestern an der Universität für Bodenkultur
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung ständiger Wohnsitz in Österreich
-
Sprachnachweis: Es gibt keine besonderen Sprachnachweise: Als Umgangs- und Unterrichtssprache wird in der Regel Englisch verwendet. Es werden in der Regel Lehrveranstaltungen in Englisch und in der Landessprache angeboten
- Achtung: Es ist nicht gestattet, mit CEEPUS ins eigene Heimatland zu gehen; z.B. BOKU-Studierenden mit bulgarischer Staatsbürgerschaft ist es nicht gestattet ein Austauschsemester in Bulgarien zu machen.
Vom Studierenden zu erbringende Leistungen
- mindestens 3 ECTS pro Monat an der Gastuniversität
- Aufenthaltsbestätigung
- Abschlussbericht