Voraussetzungen für Studierende


Für ein Blended Intensive Programme (BIP) und eine damit verbundene Erasmus+ Förderung können sich ordentliche Hörer*innen der Universität für Bodenkultur Wien bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • siehe Voraussetzungen für Kurzzeitmobilitäten

  • Erfüllung der Teilnahmebedingungen der organisierenden/koordinierenden Einrichtung des BIP.

 

Erasmus+ Förderdauer

Alle Studierenden können Auslandsaufenthalte jeweils 12 Monate im Bachelorstudium, 12 im Masterstudium und weitere 12 Monate im Doktoratsstudium mit einem Erasmus+ Stipendium bezuschusst bekommen, also insgesamt 36 Monate. Diese 12 Monate können - frei kombinierbar - für Erasmus+ Praktika, Erasmus+ Studienaufenthalte und/oder Blended Intensive Programmes (BIPs) verwendet werden. Schon früher absolvierte Erasmus-Aufenthalte auf dem gleichen Studienniveau werden mit den 12 Monaten verrechnet, egal von welcher Universität aus oder ob Studien- oder Praktikumsaufenthalt bzw. Kurzzeitmobilität/BIP. Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Erasmus+-Aufenthalt die FAQ's durch.

Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden. Aktuell gibt es aufgrund von Budgetknappheit eine Maximalförderdauer. 

Beurlaubung: In den Studienservices kann nicht um Beurlaubung angesucht werden, da alle Erasmus+ Teilnehmenden während des Auslandsaufenthaltes an der BOKU voll inskribiert sein müssen. Der Studienbeitrag kann aber ggf. erlassen werden, sofern Ihr Aufenthalt während des Semesters stattfindet. Der ÖH-Beitrag ist weiterhin zu zahlen. Siehe: Befreiung von der Studiengebühr


Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.