Voraussetzungen
Achtung: Aufgrund von limitierter Budgetverfübarkeit sind aktuell Bewerbungen für Erasmus+ BIP Zuschüsse für das laufende Studienjahr 2026/27 nur mehr eingeschränkt und für bereits vorreservierte BIP Mobilitäten möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an BOKU International Relations per E-Mail.
Voraussetzungen für Studierende
Für ein Blended Intensive Programme (BIP) und eine damit verbundene Erasmus+ Förderung können sich ordentliche Hörer*innen der Universität für Bodenkultur Wien bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- siehe Voraussetzungen für Kurzzeitmobilitäten
- Erfüllung der Teilnahmebedingungen der organisierenden/koordinierenden Einrichtung des BIP.
Hinweis: BOKU-Studierende sowie Doktoratsstudierenden, die auch gleichzeitig Mitarbeitende der BOKU sind und ein aufrechtes Dienstverhältnis während der Mobilität haben, können - je nach Budgetverfügbarkeit - für eine Kurzzeitmobilität eine Erasmus+ Staff Mobility Förderung beantragen. Dafür müssen sie für die Mobilität einen Dienstreise-Auftrag beantragen und können den Erasmus+ Zuschuss im Nachhinein mit einer Dienstreise-Abrechnung gemäß der Dienstreise-Richtlinien der BOKU erhalten. Für solche Förderungen, bitte rechtzeitig mit Vorgesetzten und BOKU-IR in Kontakt treten.
Erasmus+ Förderdauer
Alle Studierenden können Auslandsaufenthalte jeweils 12 Monate im Bachelorstudium, 12 im Masterstudium und weitere 12 Monate im Doktoratsstudium mit einem Erasmus+ Stipendium bezuschusst bekommen, also insgesamt 36 Monate. Diese 12 Monate können - frei kombinierbar - für Erasmus+ Praktika, Erasmus+ Studienaufenthalte und/oder Blended Intensive Programmes (BIPs) verwendet werden. Schon früher absolvierte Erasmus-Aufenthalte auf dem gleichen Studienniveau werden mit den 12 Monaten verrechnet, egal von welcher Universität aus oder ob Studien- oder Praktikumsaufenthalt bzw. Kurzzeitmobilität/BIP.
Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden. Aktuell gibt es aufgrund von Budgetknappheit eine Maximalförderdauer. Pro Person ist nur 1 Mobilität pro Studienjahr pro Erasmus+ Programmschiene möglich.
Beurlaubung: In den Studienservices kann nicht um Beurlaubung angesucht werden, da alle Erasmus+ Teilnehmenden während des Auslandsaufenthaltes an der BOKU voll inskribiert sein müssen. Der Studienbeitrag kann aber ggf. erlassen werden, sofern Ihr Aufenthalt während des Semesters stattfindet. Der ÖH-Beitrag ist weiterhin zu zahlen. Siehe: Befreiung von der Studiengebühr
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.