Voraussetzungen für Studierende


Für die Teilnahme an einer Erasmus+ Kurzzeitmobilität und eine damit verbundene Förderung können sich ordentliche Hörer*innen der Universität für Bodenkultur Wien bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

1) BOKU-Studierende aller Studienniveaus (Bachelor, Master, PhD), die studien- oder berufsbedingt nur eine kurze Auslandsmobilität (inkl. virtuellen Teil) absolvieren können

2) Sie müssen sich zum Zeitpunkt des Antritts des Erasmus+ Aufenthaltes mindestens im 3. Semester Ihres BOKU-Studiums befinden und zum Bewerbungszeitpunkt mind. 20-30 ECTS an der BOKU positiv absolviert (aus demselben Studienprogramm oder BOKU Bachelor Vorstudium)

3) Notenschnitt: 2,8 oder besser

4) Sprachnachweis: Arbeitssprache min. auf B2-Niveau (nicht älter als 5 Jahre)

  • Maturazeugnis (D/AT --> wenn in Englisch maturiert wurde und Note - nicht schlechter als "Befriedigend" - ausgewiesen ist)
  • BOKU-International Relations-Sprachkurs: für Englisch mindestens Level III, für andere Sprachen "Fachsprache"-Kurs
  • BOKU-International Relations-Sprachüberprüfung
  • Sprachkurse an anderen Universitäten und Kulturinstituten
  • Offizielle Sprachdiplome wie Cambridge Certificate, TOEFL, DELF, etc., mind. Niveau B2
  • Englischsprachige LVs im Ausmaß von mind. 30 ECTS

5) Studierende, die in ihrem aktuellen Studienniveau noch keine vollen 12 Monate durch ERASMUS+ bezuschusst bekommen haben. (Die Dauer des BIP wird in die maximal möglichen 12 ERASMUS+-Monate pro Studienniveau einberechnet).

6) Nominierung der BIP-Gastinstiution bzw. der BIP-Kontaktperson (Zusage für die Teilnahme)
 

Erasmus+ Förderdauer

Alle Studierenden können Auslandsaufenthalte jeweils 12 Monate im Bachelorstudium, 12 im Masterstudium und weitere 12 Monate im Doktoratsstudium mit einem Erasmus+ Stipendium bezuschusst bekommen. Diese 12 Monate können - frei kombinierbar - für Erasmus+ Praktika Erasmus+ Studienaufenthalte und/oder Blended Intensive Programmes (BIPs) verwendet werden. Schon früher absolvierte Erasmus-Aufenthalte auf dem gleichen Studienniveau sind von den 12 Monaten abzuziehen, egal von welcher Universität aus oder ob Studien- oder Praktikumsaufenthalt bzw. Kurzzeitmobilität/BIP. Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Erasmus+-Aufenthalt unsere FAQ's durch.

Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden. Aktuell gibt es aufgrund von Budgetknappheit eine Maximalförderdauer. 


In den Studienservices kann nicht um Beurlaubung angesucht werden, da alle Erasmus+ Teilnehmenden während des Auslandsaufenthaltes an der BOKU voll inskribiert sein müssen. Der Studienbeitrag kann aber ggf. erlassen werden, sofern Ihr Aufenthalt während des Semesters stattfindet. Der ÖH-Beitrag ist weiterhin zu zahlen. Siehe: Befreiung von der Studiengebühr

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.