Voraussetzungen für Studierende


Für die Teilnahme an einer Erasmus+ Kurzzeitmobilität und eine damit verbundene Förderung können sich ordentliche Hörer*innen der Universität für Bodenkultur Wien bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

1) BOKU-Studierende aller Studienniveaus (Bachelor, Master, PhD), die studien- oder berufsbedingt nur eine kurze Auslandsmobilität (inkl. virtuellen Teil) absolvieren können

2) Sie müssen sich zum Zeitpunkt des Antritts des Erasmus+ Aufenthaltes mindestens im 3. Semester Ihres BOKU-Studiums befinden und zum Bewerbungszeitpunkt mind. 20-30 ECTS an der BOKU positiv absolviert (aus demselben Studienprogramm oder BOKU Bachelor Vorstudium)

3) Notenschnitt: 2,8 oder besser

4) Sprachnachweis: Arbeitssprache min. auf B2-Niveau (nicht älter als 5 Jahre)

  • Maturazeugnis (D/AT --> wenn in Englisch maturiert wurde und Note - nicht schlechter als "Befriedigend" - ausgewiesen ist)
  • BOKU-International Relations-Sprachkurs: für Englisch mindestens Level III, für andere Sprachen "Fachsprache"-Kurs
  • BOKU-International Relations-Sprachüberprüfung
  • Sprachkurse an anderen Universitäten und Kulturinstituten
  • Offizielle Sprachdiplome wie Cambridge Certificate, TOEFL, DELF, etc., mind. Niveau B2
  • Englischsprachige LVs im Ausmaß von mind. 30 ECTS

5) Studierende, die in ihrem aktuellen Studienniveau noch keine vollen 12 Monate durch ERASMUS+ bezuschusst bekommen haben. (Die Dauer des BIP wird in die maximal möglichen 12 ERASMUS+-Monate pro Studienniveau einberechnet).

6) Nominierung der BIP-Gastinstiution bzw. der BIP-Kontaktperson (Zusage für die Teilnahme)
 

Erasmus+ Förderdauer

Alle Studierenden können Auslandsaufenthalte jeweils 12 Monate im Bachelorstudium, 12 im Masterstudium und weitere 12 Monate im Doktoratsstudium mit einem Erasmus+ Stipendium bezuschusst bekommen. Diese 12 Monate können - frei kombinierbar - für Erasmus+ Praktika Erasmus+ Studienaufenthalte und/oder Blended Intensive Programmes (BIPs) verwendet werden. Schon früher absolvierte Erasmus-Aufenthalte auf dem gleichen Studienniveau sind von den 12 Monaten abzuziehen, egal von welcher Universität aus oder ob Studien- oder Praktikumsaufenthalt bzw. Kurzzeitmobilität/BIP. Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Erasmus+-Aufenthalt unsere FAQ's durch.

In den Studienservices kann nicht um Beurlaubung angesucht werden, da alle Erasmus+ Teilnehmenden während des Auslandsaufenthaltes an der BOKU voll inskribiert sein müssen. Der Studienbeitrag kann aber ggf. erlassen werden, sofern Ihr Aufenthalt während des Semesters stattfindet. Der ÖH-Beitrag ist weiterhin zu zahlen. Siehe: Befreiung von der Studiengebühr

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.