Zuschüsse
Achtung: Aufgrund von limitierter Budgetverfügbarkeit sind aktuell Bewerbungen nur mehr für bereits vorreservierte BIP Mobilitäten, nicht aber für Erasmus+ Kurzzeitmobilitäten für das laufende Studienjahr 2026/27 möglich. Bitte informieren Sie sich alternativ über eine Fördermöglichkeit mit dem KUWI-Programm. Bitte stellen Sie Anträge so früh wie möglich.
ERASMUS+ Zuschüsse
Pro Studienniveau können Sie 12 Monate an einem Erasmus+ Programm teilnehmen. Studienaufenthalt, Praktikum oder Kurzzeitmobilität bzw. Blended Intensive Programme (BIP) sind dabei frei kombinierbar. Die Teilnahme an einer Kurzzeitmobilität wird daher mit diesen 12 Monaten verrechnet. Pro Person ist nur 1 Mobilität pro Studienjahr pro Erasmus+ Programmschiene möglich.
Im Rahmen einer Erasmus+ Förderung für Kurzzeitmobilitäten können Sie folgende Zuschüsse erhalten:
- Förderung: 79 Euro/Tag
Achtung! Aufgrund der derzeitigen Budgetverfügbarkeit gibt es eine Maximalförderdauer für Kurzzeitmobilitäten von 5 Tagen + 2 Reisetage! - Reisekostenzuschuss (Höhe je nach Distanz und umweltfreundlichem/nicht umweltfreundlichem Reisen)
- Top Up für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen): 100 Euro/pauschal
(gilt nicht für Studienbeihilfebeziehende) - Zusätzliche Inklusionsunterstützung: Echtkostenerstattung für Teilnehmende mit Behinderungen/chronischer Erkrankung. Gemeint sind zusätzliche Ausgaben, die im Rahmen der Mobilität dieser Personen entstehen
ACHTUNG: Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stipendium. Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden. Aktuell gibt es aufgrund von Budgetknappheit eine Maximalförderdauer.
Wann erhalte ich die Zuschüsse?
Sie bekommen die Erasmus+ Zuschüsse nach Beendigung des Aufenthaltes und nach Vorlage aller Abschlussdokumente ausbezahlt.
Die Echtkosten-Inklusionsunterstützung kann bei Vorlage der Nachweise auch bereits vor Beginn des BIPs ausgezahlt werden.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.