ERASMUS+ Zuschüsse


Pro Studienniveau können Sie 12 Monate an einem Erasmus+ Programm teilnehmen. Studienaufenthalt, Praktikum oder Kurzzeitmobilität bzw. Blended Intensive Programme (BIP) sind dabei frei kombinierbar. Die Teilnahme an einer Kurzzeitmobilität wird daher mit diesen 12 Monaten verrechnet.

Zuschusshöhe 2024/2025

Im Rahmen einer Erasmus+ Förderung für Kurzzeitmobilitäten können Sie folgende Zuschüsse erhalten:

  • Bei 1-14 Tagen Aufenthalt: 79 Euro/Tag (Studienjahr 2023/24)
    (ab dem 15.-30. Tag: 56 Euro/Tag)
    ACHTUNG! Aufgrund der derzeitigen Budgetverfügbarkeit gibt es eine Maximalförderdauer für Kurzzeitmobilitäten von 14 Tagen!

  • Reisekostenzuschuss (Höhe je nach Distanz und umweltfreundlichem/nicht umweltfreundlichem Reisen)

  • Top Up für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen): 100 Euro/pauschal
    (gilt nicht für Studienbeihilfebeziehende)

  • Zusätzliche Inklusionsunterstützung: Echtkostenerstattung für Teilnehmende mit Behinderungen/chronischer Erkrankung. Gemeint sind zusätzliche Ausgaben, die im Rahmen der Mobilität dieser Personen entstehen


ACHTUNG: Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stipendium. Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden. Aktuell gibt es aufgrund von Budgetknappheit eine Maximalförderdauer. 

Wann erhalte ich die Zuschüsse?


Sie bekommen die Erasmus+ Zuschüsse nach Beendigung des Aufenthaltes und nach Vorlage aller Abschlussdokumente ausbezahlt.

Die Echtkosten-Inklusionsunterstützung kann bei Vorlage der Nachweise auch bereits vor Beginn des BIPs ausgezahlt werden.

 

 

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.