Vor Beginn der Kurzzeitmobilität


1. Bewerbung:
Sie bewerben sich um einen Platz bei der aufnehmenden Institution.

2. Erasmus+ Stipendium:
Sie bewerben Sie um ein Erasmus+ Stipendium bei BOKU-IR.
Bewerbungsfrist: 5 Wochen vor Beginn der Kurzzeitmobilität

Ablauf der Kurzzeitmobilität

3. Virtueller Teil:
Sie absolvieren in der Regel vor Beginn des physischen Teils eine virtuelle Komponente. Diese ist verpflichtend (außer für Doktorand*innen).

4. Physischer Teil:
Sie absolvieren eine mind. 5-tägige physische Mobilität. Diese ist verpflichtend. Sie erhalten am letzten Tag der Kurzzeitmobilität vor Ort von der aufnehmenden Institution eine Aufenthaltsbestätigung, die den Zeitraum und Ihre Leistungen und ggf. ECTS. bescheinigt.

Nach Beendigung der Kurzzeitmobilität


5. Einreichung der Abschlussdokumente:
Um die Erasmus+ Zuschüsse zu erhalten (taggenaue Abrechnung) reichen Sie bitte alle benötigten Abschlussdokumente bei BOKU-IR per E-Mail ein:

Abschlussdokumente

  • Letter of attendance / Transcript of records: ausgestellt von der aufnehmenden Institution

  • EU-Survey (Link wird per Mail gesendet)

  • Top Up-Nachweise
    - ggfs. Green Travel Nachweis (Tickets, Reservierungen, etc.)
    - ggf. Nachweise für das Geringere Chancen-Top Up

7. Auszahlung der Zuschüsse:

Sie bekommen Ihre Zuschüsse ausgezahlt, wenn Sie:

  • alle Bewerbungs- und Abschlussdokumente als Pdf eingereicht haben

  • am virtuellen und am physischen Teil des der Kurzzeitmobilität teilgenommen haben

Vergessen Sie nicht Ihren Auslandsaufenthalt bei Abschluss des Studiums im UHStat2 Formular anzugeben.

Vorzeitiger Abbruch

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt frühzeitig abbrechen müssen, verlieren Sie unter Umständen Ihre gesamte Erasmus+ Förderung. Bitte setzen Sie sich unbedingt vor einem frühzeitigen Abbruch mit BOKU-IR in Kontakt und informieren sich über Ihre Optionen.
 

Achtung: Stornogebühr in der Höhe von 50,- Euro
Bei Stornierung nach Abgabe der Bewerbung wird für den damit verbundenen administrativen Aufwand ein Stornobetrag von 50,- Euro eingehoben. Ausnahme: schwere Krankheit (mit ärztlichem Attest), Reisewarnung des Außenministeriums, schwere Krankheit oder Tod von direkten Verwandten.

 

Datenschutzrechtliche Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

Versicherung

Eine Mobilität unter Erasmus+ beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Dennoch ist dieser verpflichtend vorgesehen. Bitte sorgen Sie daher für ausreichenden internationalen Versicherungsschutz für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes (Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung; darüber hinaus wird für die Dauer des Auslandsaufenthalts der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen). Genauere Informationen finden Sie unter ÖH-Versicherung bzw. bei Ihrer Sozialversicherung (Stichwort: European Health Insurance Card), siehe unten.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Unfall- und Haftpflichtversicherung besteht grundsätzlich durch die Bezahlung des ÖH-Beitrags. Dieser Versicherungsschutz besteht auch bei der Absolvierung von Auslandssemestern in Europa für Unfälle oder Schäden, die im Rahmen Ihres Studiums (am Standort der Praktikumsinstitution bzw. am Weg dorthin, gilt jedoch nicht in der Freizeit) entstehen.

Infos zu Polizzennummern, Versicherungssummen sowie Schadensmeldungen sind auf der folgenden Webseite der ÖH BOKU zu finden.

Eine Versicherungsbestätigung kann bei der ÖH beantragt werden. Schicken Sie dafür eine Email (Betreff: Bestätigung) mit Inskriptionsbestätigung an  und folgenden Daten: Vor- und Nachname, aktuelle Wohnanschrift, Matrikelnummer und Name der Bildungseinrichtung.

ACHTUNG: Die ÖH Versicherung ist nur gültig, solange Sie an der BOKU inskribiert sind und der ÖH Beitrag bezahlt wurde (NICHT für Graduiertenpraktika).

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte/European Health Insurance Card (diese befindet sich auf der Rückseite der e-card) sind Sie in allen EU/EWR-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien krankenversichert. Für Serbien ist zu beachten, dass Sie die EKVK dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorlegen und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen müssen. Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Karte vor Ihrem Auslandsaufenthalt und beachten Sie, dass alle Felder auf der Rückseite der e-card vollständig ausgefüllt sind. Wenn Sie keine gültige Krankenversicherungskarte besitzen, beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Krankenversicherungsträger die Ausstellung einer „Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die EKVK“.

In der Türkei gilt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Bitte informieren Sie sich daher beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), ob die Möglichkeit für eine Krankenversicherung aufgrund von bilateralen Abkommen besteht.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich zu den angeführten Infos selbständig über einen geeigneten und ausreichenden internationalen Versicherungsschutz vor Ihrem Auslandsaufenthalt und kontaktieren Sie im Vorfeld Ihre Gastinstitution, ob spezielle Versicherung für den Aufenthalt dort empfohlen werden.

Weitere Informationen zum Thema Versicherung erhalten Sie auch bei der ÖH BOKU, bei Ihrer Sozialversicherung bzw. bei Ihrer Gastinstitution.

Hinweis: Wir empfehlen eine private Zusatzversicherung.

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Beschwerdemanagement

Einsprüche gegen Abläufe bezügl. Stipendienvergabe: Für Einsprüche ist eine Mail mit ausführlicher Begründung an BOKU-International Relations zu senden. Die Erasmus+ Outgoing Koordinator*innen behandeln diesen Einspruch ehestmöglich und replizieren mit einer individuellen Bewertung und – wenn zutreffend – alternativen Lösungsvorschlägen. Bitte beachten Sie, dass BOKU-International Relations nur Beschwerden, die Abläufe in unserem eigenen Aufgabenbereich betreffen, behandeln kann.