Der Zuschuss dient zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Die landesabhängige Stipendienhöhe besteht aus einem Basiszuschuss aus Mitteln der EU und einem monatlichen nationalen Zuschuss plus einem Reisekostenzuschuss für umweltfreundliches/nicht-umweltfreundliches Reisen und zusätzlich Top-ups für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, sowie für Studierende mit Kind(ern), siehe:

Zuschussraten 2024/25

- Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen (fewer opportunities; nur einmaliges monatliches Top-up möglich, auch wenn mehrere Kategorien zutreffen):

  • Auslandsaufenthalte mit Kind(ern): monatlicher Zuschuss von € 250,-
  • Auslandsaufenthalte für Menschen mit Behinderung/chronischen Erkrankungen: monatlicher Zuschuss von € 250,- und Echtkostenzuschuss möglich, siehe hier.

Erasmus+ Studierende, die nicht zur Gruppe der Teilnehmenden mit geringeren Chancen gehören, aber dennoch nachweisen können, dass sie einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung auf Echtkostenbasis haben, können eine Inklusionsunterstützung beantragen. Diese Personen dürfen kein Top-up erhalten. Der Antrag hierfür ist beim OeAD zu stellen und wird über BOKU-IR abgewickelt.
Hinweis: Es besteht kein automatischer Anspruch auf die Inklusionsunterstützung, es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung durch die Hochschule sowie durch den OeAD als nationale Agentur.

- Reisekostenzuschuss für alle Mobilitätsarten:
   Betrag variiert je nach Entfernung und Verkehrsmittel (gültig im Studienjahr 2024/25)
   Vorlage: Ehrenwörtliche Erklärung für umweltfreundliches Reisen


Es werden 70% zu Beginn des Aufenhalts ausbezahlt und 30% nach erfolgreichem Abschluss.

Aus Budgetgründen gibt es eine Maximalförderdauer von 3 Monaten pro Aufenthalt. Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden. Längere Aufenthalte sind als tlw. Zero-Grant-Mobilität (= Erasmus+ Status & Studiengebührenbefreiung bleiben aufrecht) und mit anderen Förderungen möglich. Verlängerungen sind derzeit nicht möglich.

Zum Zeitpunkt Ihres Auslandspraktikums sind Sie an der BOKU von Studiengebühren befreit, sofern das Praktikum während des Semesters stattfindet. An der BOKU ist nur der ÖH Beitrag einzubezahlen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Zusätzlich gibt es noch Stipendien von Bundesländern (Details jeweils auf der Homepage der Landesregierung), Kulturinstituten,... oder auch www.grants.at Bitte beachten Sie, dass ein Erasmus-Stipendium nicht mit anderen Auslandsstipendien, die vom BMBWF oder anderen Bundesstellen direkt finanziert werden, kombinierbar ist; ebensowenig mit anderen Zuschüssen aus Mitteln der EU (z.B. Joint Master Degree Förderung).

*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.