Bewerbungszeitraum
Bewerbungen für Erasmus+ Förderungen für Praktika mit Start im Wintersemester 2026/27:
- ab sofort bis spätestens 30. November 2026
Bitte beachten Sie Mindest- und Maximalförderdauern. Nur vollständige Bewerbungen können bearbeitet werden. Die Vergabe je Semester ist an die vorhandene Budgetverfügbarkeit gebunden. Pro Person kann nur ein Praktikum mit Erasmus+ pro Studienjahr gefördert werden.
Praktikumsvoraussetzungen
Für eine ERASMUS+ Praktikumsförderung können sich ordentliche Hörer*innen der Universität für Bodenkultur Wien bewerben, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen sich zum Zeitpunkt des Antritts des Erasmus+ Aufenthaltes mindestens im 3. Semester Ihres Studiums befinden,
- Sie müssen zum Bewerbungszeitpunkt mind. 20 ECTS an der BOKU (aus demselben Studienprogramm oder BOKU Bachelor Vorstudium) positiv absolviert haben (bei Doktoratsstudierenden werden auch weniger absolvierte ECTS akzeptiert, sofern eine Supervisor-Bestätigung vorliegt, die einen aliquoten Workload für das Doktorat bestätigt),
- Sie müssen einen Notenschnitt 2,8 oder besser nachweisen können,
- Sie müssen über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen.
- Mindest- und Maximalförderdauer: 2 Monate (bei längeren Praktika wird der Zeitraum über 2 Monate als so genannte “zero grant period” gewertet)
- bei aufrechtem Dienstvertrag mit der BOKU während des Praktikums: genehmigter Dienstreise-Auftrag
- keine Förderung von Forschungspraktika für Masterarbeiten (→ nutzen Sie dafür die KUWI-Förderung)
- keine Förderung von Doktoratsstudierenden, die bereits über eine DocSchool den Auslandsaufenthalt gefördert bekommen
Jede*r Student*in hat jeweils 12 Monate im Bachelorstudium und 12 Monate im Masterstudium, sowie weitere 12 Monate im Doktoratsstudium für Erasmus+ Auslandsaufenthalte zur Verfügung. Diese 12 Monate können - frei kombinierbar - für Erasmus+ Praktika und/oder Erasmus+ Studienaufenthalte verwendet werden (pro Person ist nur 1 Mobilität pro Studienjahr pro Erasmus+ Programmschiene möglich). Schon früher absolvierte Erasmus-Aufenthalte auf dem gleichen Studienniveau - egal von welcher Universität aus oder ob Studienaufenthalt oder Praktikumsaufenthalt - sind von den verfügbaren 12 Monaten abzuziehen.
Bitte lesen Sie sich vor Ihrem Erasmus+-Aufenthalt das Merkblatt (barrierefreies Merkblatt) zu den Voraussetzungen durch.
Alter, Nationalität, Studiendauer sind egal. Es gibt auch keine Zuverdienstgrenze bei bezahlten Praktika.
Bitte beachten Sie weiters, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht. Die Vergabe je Studienjahr ist an die Budgetverfügbarkeit gebunden.
In den Studienservices kann nicht um Beurlaubung angesucht werden, da Erasmus+ Praktikant*innen während der Praktikumszeit an der BOKU voll inskribiert sein muss (Ausnahme: Graduiertenpraktika nach Studienabschluss). Der Studienbeitrag kann aber erlassen werden, sofern Ihr Praktikumsaufenthalt innerhalb eines Monats des Semesters (Boku-Semesters) stattfindet (d.h. wenn die Praktikumsdauer mindestens 30 Tage Anwesenheit während des Semesters umfasst - ohne Sommerferien (d.h. Sommersemester bis 30.06. und Wintersemester bis Ende Februar).
Der ÖH-Beitrag ist weiterhin zu zahlen. Siehe: Befreiung der Studiengebühr
Hinweis: BOKU-Studierende sowie Doktoratsstudierenden, die auch gleichzeitig Mitarbeitende der BOKU sind und ein aufrechtes Dienstverhältnis während der Mobilität haben, müssen für die Mobilität einen Dienstreise-Auftrag beantragen und können den Erasmus+ Zuschuss im Nachhinein mit einer Dienstreise-Abrechnung gemäß der Dienstreise-Richtlinien der BOKU erhalten. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor der Bewerbung an ihre Vorgesetzen für weitere Informationen und beachten Sie das Doppelförderungs-Verbot bei Beziehung von EU-Mitteln.
Dauer & Inhalt des Praktikums
Förderdauer pro Aufenthalt
- Mindest- und Maximalförderdauer: 2 Monate (bei längeren Praktika (> 2 Monate) ist der restliche Zeitraum eine “zero grant period”)
Geförderter Inhalt & Ausmaß
- Studienrelevante Praktika während des laufenden Studiums (Ausnahme: Graduiertenpraktikum nach Studienabschluss)
- Vollzeitpraktikum (mind. 35 Wochenstunden)
Unabhängig davon, welches Praktikum Sie machen möchten (regulär während des Studiums oder erst nach Studienabschluss), müssen Sie vor Ihrem Erasmus+ Praktikum den Nachweis über den fachlichen Bezug zu Ihrem BOKU Studium erbringen (Learning Agreement for Traineeships). Wenn Sie Ihr Erasmus+ Praktikum als Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studienplans anrechnen lassen möchten, kontaktieren Sie bitte die zuständige Person der Fachstu-AG.
*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.