Zu einer positiven und offenen Organisationskultur gehört nicht nur die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit Hinweisen auf mutmaßliches Fehlverhalten und/oder Regelverstöße.
Herzstück und unverzichtbares Element eines Compliance-Management-Systems (CMS) ist ein Hinweisgeber-System. Seriöse Hinweise helfen uns Fehlverhalten und/oder Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für die BOKU, unsere Mitarbeiter*innen, Stakeholder, unsere Geschäfts- bzw. Kooperationspartner*innen sowie sonstige mit der BOKU in beruflicher Verbindung stehenden Personen zu verhindern.
Wir bieten über mehrere Meldewege die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um Verstöße gegen gesetzliche und interne Regelungen zu melden. An der BOKU können themenspezifisch verschiedene Kanäle (E-Mail, persönliches Gespräch oder webbasiertes, auch anonymes, Hinweisgeber-System) genutzt werden.
Die Vertraulichkeit der Meldungen bleibt in jedem Fall gewahrt. Das BOKU-Hinweisgeber-System eröffnet der*dem Hinweisgeber*in einen Meldekanal, der auch die Möglichkeit einer anonymen Kommunikation bietet. Somit haben im Falle einer anonymen Meldung durch Nutzung des BOKU-Hinweisgeber-Systems nicht befugte Personen keinen Zugriff. Zu unserem elektronischen BOKU-Hinweisgeber-System via Internet gelangen Sie hier.
Die Entgegennahme und Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgen ausschließlich durch erfahrene, eigens geschulte Mitarbeiter*innen der BOKU und im Bedarfsfall unter Hinzuziehung externer Expert*innen. Wir prüfen sorgsam und vertraulich alle Hinweise und ahnden konsequent und angemessen tatsächliche Verstöße.
Meldungen von Verdachtsfällen, von Fehlverhalten und/oder Regelverstößen durch Nutzung der verschiedenen Meldekanäle sind stets freiwillig! Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang finden Sie hier.
Redlichkeit / Wahrheitserfordernis
Unter Berücksichtigung der Umstände und der verfügbaren Informationen müssen alle Angaben über den gemeldeten Vorfall begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass der gemeldete Vorfall zum Zeitpunkt der Meldung wahr ist/war. Meldungen sollten möglichst konkret und präzise erfolgen und dürfen nicht rechtsmissbräuchlich sein.
Nachweislich bewusst falsch gemeldete Hinweise können für den*die Hinweisgeber*in rechtliche Konsequenzen und Ansprüche der Beschuldigten nach sich ziehen.