Bis zum 25.08.2023 ist das HSchG [Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG) BGBl. I Nr. 6/2023)], das in Österreich mit 25.02.2023 in Kraft getreten ist, umzusetzen.
Ab diesem Zeitpunkt ist die BOKU als juristische Person des öffentlichen Rechts zur Einrichtung eines internen Meldekanals (Hinweisgeber-Systems) verpflichtet. Weitere Informationen dazu unter Hinweisgeber-System.