Gastprofessuren
Bestellungsmodus:
Zur Bestellung von Gastprofessor/innen steht dem Senat der Universität für Bodenkultur derzeit ein jährliches Budget von € 75.000,- zur Verfügung. Anträge für Gastprofessuren können im Büro des Senates eingebracht werden. Die Genehmigung von Gastprofessuren erfolgt im Rahmen der Arbeitssitzungen des Senats mittels Beschluss.
Formale Voraussetzung für die Bestellung zum Gastprofessor:
Wissenschaftliche Qualifikation: Mindestanforderung Habilitation/Assoc.Prof. oder gleichwertige Qualifikation
Ist der / die potentielle GastprofessorIn nicht habilitiert, so ist in der Antragstellung die Gleichwertigkeit der Qualifikation zu einer Habilitation anhand der BOKU-Habilitationsrichtlinien detailliert darzulegen und auf dem Formular Habilitations-Äquivalenz / Formular Habilitation Equivalence (engl.) zu bestätigen.
Beilage zu den Habilitationsrichtlinien
Aufenthaltsdauer: zumindest 5 Arbeitstage pro Semesterwochenstunde gehaltener Lehrveranstaltung, 7 Tage sind erwünscht und werden maximal vergütet
Bei 2 Semesterwochenstunden Lehrverpflichtung gilt eine Mindestaufenthaltszeit von 12 Tagen, 14 Aufenthaltstage werden maximal vergütet.
Die maximal mögliche Beauftragung sind 4 Semesterwochenstunden mit maximal 28 Aufenthaltstagen.
Antragstellung:
Anträge für Gastprofessuren können bis Ende April des jeweiligen Jahres für das kommende Studienjahr an das Büro des Senats mittels eines
Antragsformulars (Antragsformular im doc Format)
Application form (English) / Application form doc
gerichtet werden. Anzuschließen sind:
- Begründung für den Antrag aus der Sicht des Antragstellers (Anträge können von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen der BOKU gestellt werden)
- Kurzer Lebenslauf des Gastes mit besondere Beachtung des wissenschaftlichen Werdeganges und des derzeitigen Arbeitsgebietes
- Literaturliste des Gastes
- Stellungnahme des Departmentleiters / der Departmentleiterin
- im Falle von nicht habilitierten KandidatInnen: Bestätigung der Habilitations-Äquivalenz
Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag elektronisch (pdf) an helga.kahofer(at)boku.ac.at.
Nähere Informationen zu Antragstellung und administrativen Abwicklung einer Gastprfessur finden Sie unter:
Informationen des Senats zur formalen Abwicklung einer Gastprofessur
Vergütung für Gastprofessor/innen deutsch, English version
Welcome Guide for Guest Professors
Useful links for guest professors:
Formal Obligation of Data Protection
Einreichfrist 2024:
Ende der Einreichfrist für Gastprofessorenanträge für das WS 2024/25 ist der 30. April 2024, für das SS 2025 der 30. November 2024.
Wir bitten um Übermittlung der Anträge (als pdf) an:
Büro des Senats der Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
A-1180 Wien
Tel.: +43 1 47654 10220