Mit dem in der Satzung verankerten Gleichstellungsplan sowie dem Frauenförderungsplan (Satzung der BOKU, Abschnitt V.) bekennt sich die BOKU zur Beibehaltung der Standards der
Gleichstellung und Frauenförderung
[als] notwendige Voraussetzungen zur Erreichung des
Ziels der Gleichstellung der Geschlechter
, zur Förderung der Chancengleichheit aller BOKU Angehörigen und zu einer ressourcenorientierten, wertschätzenden Gleichstellungs- und Diversitätskultur.  

Die Gleichstellungsarbeit an der BOKU ist an mehreren gesetzlichen Grundlagen und internationalen Übereinkünften orientiert:  

Rechtsgrundlage Gleichstellung national  

  • Bundes-Verfassungsgesetz / B-VG
  • Gleichbehandlungsgesetz / GlBG 
  • Bundes-Gleichbehandlungsgesetz / B-GlBG 
  • Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz / BGStG 
  • Behinderteneinstellungsgesetz / BEinstG 
  • Bundeshaushaltsgesetz / BHG 

(weitere Informationen siehe Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

Internationale Übereinkünfte Gleichstellung 

  • CEDAW – Frauenkonvention der Vereinten Nationen 
  • CEDAW Österreich 
  • SDGs – Sustainable Development Goals / Agenda 2030 Vereinte Nationen
  • BMBWF – Maßnahmen zur SDG-Umsetzung  
  • Istanbul Konvention 

(Weitere Informationen siehe Bundesministerium für Bildung, Forschung und Wissenschaft)