Mit dem in der Satzung verankerten Gleichstellungsplan sowie dem Frauenförderungsplan (Satzung der BOKU, Abschnitt V.) bekennt sich die BOKU zur Beibehaltung der Standards der
Gleichstellung und Frauenförderung [als] notwendige Voraussetzungen zur Erreichung des
Ziels der Gleichstellung der Geschlechter, zur Förderung der Chancengleichheit aller BOKU Angehörigen und zu einer ressourcenorientierten, wertschätzenden Gleichstellungs- und Diversitätskultur.
Die Gleichstellungsarbeit an der BOKU ist an mehreren gesetzlichen Grundlagen und internationalen Übereinkünften orientiert:
Rechtsgrundlage Gleichstellung national
- Bundes-Verfassungsgesetz / B-VG
- Gleichbehandlungsgesetz / GlBG
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz / B-GlBG
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz / BGStG
- Behinderteneinstellungsgesetz / BEinstG
- Bundeshaushaltsgesetz / BHG
(weitere Informationen siehe Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
Internationale Übereinkünfte Gleichstellung
- CEDAW – Frauenkonvention der Vereinten Nationen
- CEDAW Österreich
- SDGs – Sustainable Development Goals / Agenda 2030 Vereinte Nationen
- BMBWF – Maßnahmen zur SDG-Umsetzung
- Istanbul Konvention
(Weitere Informationen siehe Bundesministerium für Bildung, Forschung und Wissenschaft)