Die Teilnahme an den Orientierungstagen ist verpflichtend. An den meisten Partneruniversitäten wird die endgültige Anmeldung zu den Kursen erst nach der Ankunft gemacht. Oftmals wird Hilfe durch "Student Advisors" angeboten. Ein Masterkurs bzw. Mixed Kurs ist verpflichtend zu nehmen. Sollte es Schwierigkeiten bei der Kurswahl geben, bitte sofort Rückmeldung an den Joint Study Koordinator. Wir kennen viele Ansprechpersonen an den Partneruniversitäten und unterstützen Sie, damit Sie entsprechend anspruchsvolle Kurse belegen können. Änderungen in der Kurswahl sind dem*der Fachkoordinator*in bekannt zu geben.
Tauschen Sie sich mit anderen Studierenden in der BOKU Exchange ALUMNI-Facebookgruppe aus.
Bei jeder Art von Schwierigkeiten: Wenden Sie sich bitte an unsere Partner im internationalen Büro an der Partneruniversität. Falls Sie von dort nicht entsprechende Hilfe erhalten sollten, treten Sie bitte in Kontakt mit dem Joint Study Koordinator. Wir sind für Sie da, auch wenn Sie weit weg sind. Wir wünschen Ihnen ein spannendes und erfolgreiches Semester!
Nach dem Aufenthalt im Ausland:
- Absprache mit den zuständigen Fachkoordinator*innen bezüglich Anrechnung der absolvierten Prüfungen mittels Transcript of Records und Äquivalenzliste (Unterschrift des*der Koordinators*in). Falls BOKU Pflicht-Lehrversanstaltungen angerechnet werden sollen, Unterschrift von dem*der LV-Leiter*in für Gleichwertigkeit der absolvierten LV einholen.
- Im Anschluss Anrechnung der absolvierten Prüfungen bei den Studienservices und Vorweis des Sammelzeugnisses und Äquivalenzliste in den Studienservices damit Sie an der BOKU wieder inskribieren können.
- Spätestens 2 Monate nach Rückkehr: Senden der Aufenthaltsbestätigung (= Kopie des Transcript of Records = Zeugnisses) sowie der fertig unterschriebenen Äquivalenzliste per Email an jointstudy(at)boku.ac.at.
- Abgabe eines Berichts über den Aufenthalt. Diesen Bericht bitte ebenfalls per Email an jointstudy(at)boku.ac.at Sie bekommen anschließend eine Abschlussmail zugesandt. In dieser Abschlussmail wird bestätigt, dass der Auslandsaufenthalt auch im System abgeschlossen ist.