Höhe des Stipendiums pro Monat:
Die Stipendienhöhe richtet sich nach den tatsächlichen Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten am ausländischen Studienort. Die Richtwerte der Stipendiensätze finden Sie hier: Stipendiensätze

Die Bewerber*innen, die in einem Dienstverhältnis stehen, erhalten bei Beibehaltung der Bezüge nur 50% des monatlichen Stipendiensatzes, sofern das monatliche Nettogehalt € 750,- übersteigt.

Der Zuschuss wird für maximal 4 Monate gewährt.

Reisekostenzuschuss:
Die Richtwerte des Reisekostenzuschusses finden Sie hier: Stipendiensätze

Gebührenzuschuss (für z.B. Visum, Health Care, etc.)
€ 360,-   (genaue Aufstellung im Finanzierungsplan).

Zuschuss für Studiengebühren

Wenn Sie sich für einen Studienplatz an einer Universität mit Studiengebühren bewerben, können Sie einen Antrag auf ein einmalige Zuschuss in Höhe von 300 Euro stellen.

Studiengebühren an der Gastuniversität

Die Studiengebühren der Gastuniversität müssen Sie selbst bezahlen!

Finanzierungsplan:
Für die Bewerbung ist ein Finanzierungsplan aufzustellen (siehe Bewerbungsformular). Das beantragte Stipendium setzt sich zusammen aus:

  • Stipendium x Dauer (zur Berechnung kontaktieren Sie den Joint Study Freemover Koordinator mit dem Aufenthaltsdatum).
  • Reiskostenzuschuss
  • Gebührenzuschuss
  • (falls zutreffend: Zuschuss für Studiengebühren)

Mindestleistung:
Als Mindestleistung sind 3 ECTS-Anrechnungspunkte je Monat an der Gastuni zu erbringen.

Absagen:
Bei Stornierung des Auslandsaufenthalts von Seiten der/s Studierenden, bei der keine "höhere Gewalt" (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) einwirkte, wird eine Storno-Gebühr von € 50,- eingehoben!

Rückzahlung:
Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums bzw. des Reisekostenzuschusses, sowie bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht! Auch bei Zusatzfinanzierungen, die über die beantragte Stipendiensumme hinausgehen, kann eine Verpflichtung zur Stipendienrückzahlung ausgesprochen werden.

Rückzahlungspflicht besteht bei unberechtigtem Stipendienempfang.


Der Zuschuss umfasst keine Versicherung. Bitte klären Sie vor Reiseantritt mit Ihrer Versicherung ob ein Anspruch im Zielland besteht oder ob an der Gastuniversität eine verpflichtende Versicherung bezahlt werden muss.

Informationen zur ÖH-Haftplfichtversicherung finden Sie online: https://www.oeh.ac.at/service/oeh-versicherung Bitte prüfen Sie, ob Ihr Zielland dabei umfasst wird. Für USA, Kanada z.B. muss ein extra Antrag gestellt werden.


Selbst bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.