❔ Weitere Fragen zu den Joint Study Voraussetzungen ❔

Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier.
  • Inskription im Masterstudium (bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung)
  • Höchstalter 35 Jahre
  • Der gewichtete Notendurchschnitt ersichtlich am Sammelzeugnis darf nicht höher als 2,30 sein).
  • Für Studierende, die das Bakkalaureat nicht an der BOKU gemacht haben: mindestens 20 ECTS im Masterstudium an der BOKU
  • Sehr gute Sprachkenntnisse (mindestens Englisch III (B2) oder äquivalent bzw. Spanisch IV (B1) für Unis in Lateinamerika (Ausnahme: UNAM(B2)) - upper intermediate, Brasilien sind Kenntnisse von Portugiesisch empfohlen
  • Sprachnachweis:
    • Englisch: BOKU Kurs Englisch III (B2) (Note "Gut" erwünscht) oder 12 ECTS an der BOKU oder einer anderen Universität in englischer Unterrichtssprache (Note "Gut" erwünscht) oder Nachweis durch z.B.TOEFL bzw. IELTS- Test. Es besteht auch die Möglichkeit, bei BOKU-International Relations eine Sprachüberprüfung durchzuführen. 
    • Spanisch: BOKU Spanisch IV (B1)) (Note "Gut" erwünscht), oder 12 ECTS an der BOKU oder einer anderen Universität in spanischer Unterrichtssprache (Note "Gut" erwünscht) oder Nachweis durch z.B.TOEFL bzw. IELTS- Test. Es besteht auch die Möglichkeit, bei BOKU-International Relations eine Sprachüberprüfung durchzuführen.
      • Bitte laden Sie einzelne Zeugnisse der Lehrveranstaltungen, welche Sie als Sprachnachweis für die Joint Study Bewerbung hernehmen möchten, in Mobility Online hoch. Sammelzeugnisse werden als Sprachnachweis der 12 ECTS nicht akzeptiert!
         
  • WICHTIGER HINWEIS: Die oben angeführten Bedingungen sind Voraussetzungen für eine Joint Study Nominierung. Bitte beachten Sie, dass Gastinstitutionen zusätzliche Nachweise benötigen können. Ist ein TOEFL/IELTS verpflichtend können diese auch nach Zuspruch des Studienplatzes bei der Registrierung an der Parteruniveristät Nachweise erbracht werden .
    • Die meisten Partneruniversitäten verlangen verpflichtend einen Sprachtest (IELTS,TOEFL)
    • Australische Universitäten müssen aufgrund neuer Gesetze den Nachweis über die Art des Sprachtests (IELTS, TOEFL,...) und die erzielten Ergebnisse aufbewahren. Die Prüfung muss 2 Jahre gültig sein. Weitere Informationen gibt es auf den Informationsseiten der jeweiligen Universität.
    • Universidad de Chile: verlangt einen Sprachnachweis Spanisch B1 (BOKU Sprachkurs bzw. Sprachüberprüfung ausreichend!)
    • Universidad Nacional Autónoma de México (UNAM) verlangen Sprachnachweis von B2 (BOKU Sprachkurs "Spanisch Fachsprache" bzw. Sprachüberprüfung ausreichend!)

Eine Liste welche Universitäten keinen TOEFL/IELTS benötigen finden Sie im Online Bewerbungsformular (Stand: Mai 2022) (nur ersichtlich im Bewerbungsfenster)


Selbst bei Erfüllung aller Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf einen Studienplatz oder auf Zuschüsse.