Der Joint Study Zuschuss setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

Stipendium pro Monat (4x) + Reisekostenzuschuss (1x) + Gebührenzuschuss (1x360€) +  in bestimmten Fällen: Impfzuschuss (max. 300€ der nachgewiesenen Impfkosten)


Joint Study Stipendium pro Monat (ab 2024)

Zielland:

USA: 472 €
Australien: 372 €
Kanada: 327 €
Mexico: 335 €
Peru: 154 €
Neuseeland: 372 €
Japan: 653 €
Chile: 216 €
Südafrika: 217 €
Brasilien: 243 €
Vereinigtes Königreich: 470 €
Indonesien: 216 €
Israel: 308€

Die Bewerber*innen, die in einem Dienstverhältnis stehen, erhalten bei Beibehaltung der Bezüge nur 50% des monatlichen Stipendiensatzes, sofern das monatliche Nettogehalt € 750,- übersteigt.

Der Zuschuss wird für maximal 4 Monate gewährt.


Reisekostenzuschuss

Zielland:

USA: 575 €
Australien: 1289 €
Kanada: 661 €
Mexico: 726 €
Peru: 726 €
Neuseeland: 1412 €
Japan: 692 €
Chile:  726 €
Südafrika: 725 €
Brasilien: 726 €
Vereinigtes Königreich: 201 €
Indonesien: 800 €
Israel: 726 €


Bei Bewerbungen für Plätze an Universitäten, die Studiengebühren verlangen, kann ein einmaliger Zuschuss von max. € 300.- beantragt werden.


Zuschuss für Kosten wie  Visum, Health Care, Studiengebühren, etc. (Gebührenzuschuss):
€ 360,-


Impfkostenzuschuss:

Es können max. 300€ der nachgewiesenen Impfkosten übernommen werden für Impfungen, die für das Zielland von der WHO empfohlen werden. Der Impfkostenzuschuss muss bei der Bewerbung beantrag werden.

Beim Nachweis einer Impfempfehlung der WHO für ein bestimmtes Land, kann ein zusätzlicher Zuschuss bis max. 300 Euro zum Joint study Stipendium beantragt werden. Bitte in der Bewerbung angeben. WHO Impfvorschriften und Empfehlungen für internationale Reisende:
https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition 


Studiengebühren an der Gastuniversität - Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Sie durch das Joint Study Abkommen von den Studiengebühren an der Gastuniversität - je nach Universität zwischen € 5.000,- und € 25.000,- pro Semester - befreit sind! Sie bewerben sich also um einen der verfügbaren Studienplätze und um das Stipendium.
Allerdings: Diverse "Fees" wie University Health Cover, Transportation Fee, Sports Facilities Fees, etc. wie auch die Gebühren für das Studierendenvisum sind von den Studierenden selbst zu bezahlen. Mit Zusatzkosten für die diversen Fees von € 300,- bis € 700,- ist zu rechnen!


Mindestleistung:
Als Mindestleistung sind 3 ECTS- Anrechnungspunkte je Monat an der Gastuniversität zu erbringen.


Absagen:
Bei Stornierung des Auslandsaufenthalts von Seiten der*des Studierenden, bei der keine höhere Gewalt (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) einwirkte, wird eine Storno-Gebühr von € 50,- eingehoben!

Rückzahlung:
Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums bzw. des Reisekostenzuschusses, sowie bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht! Auch bei Zusatzfinanzierungen, die über die beantragte Stipendiensumme hinausgeht, kann eine Verpflichtung zur Stipendienrückzahlung ausgesprochen werden.

Rückzahlungspflicht besteht bei unberechtigtem Stipendienempfang.


Der Zuschuss umfasst keine Versicherung. Bitte klären Sie vor Reiseantritt mit Ihrer Versicherung ob ein Anspruch im Zielland besteht.

Informationen zur ÖH-Haftplfichtversicherung finden Sie online: https://www.oeh.ac.at/service/oeh-versicherung Bitte prüfen Sie, ob Ihr Zielland dabei umfasst wird. Für USA, Kanada z.B. muss ein extra Antrag gestellt werden.


Bitte beachten Sie die Hinweise des Bundesministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender 
Bitte beachten Sie die Hinweise für Reiseimpfungen: Reiseimpfungen & Reisemedizinische Beratung in Wien: https://impfservice.wien/reiseimpfungen/