Der Joint Study Zuschuss setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

Stipendium pro Monat (4x) + Reisekostenzuschuss (1x) + Gebührenzuschuss (1x360€; Australien: 1x720€) +  in bestimmten Fällen: Impfzuschuss (max. 300€ der nachgewiesenen Impfkosten) + ev. Sonderkostenzuschuss (max. 300€)


Joint Study Stipendium pro Monat (ab 2026)

Zielland:

USA: 556 €
Australien: 388 €
Kanada: 388 €
Mexico: 388 €
Peru: 388 €
Neuseeland: 388 €
Japan: 918 €
Chile: 450 €
Südafrika: 451 €
Brasilien: 451 €
Vereinigtes Königreich: 490 €
Indonesien: 450 €
Israel: 388 €

Der Zuschuss wird für maximal 4 Monate gewährt.


Reisekostenzuschuss

Zielland:

USA: 575 €
Australien: 1286 €
Kanada: 661 €
Mexico: 726 €
Peru: 726 €
Neuseeland: 1411 €
Japan: 691 €
Chile:  726 €
Südafrika: 725 €
Brasilien: 726 €
Vereinigtes Königreich: 201 €
Indonesien: 800 €
Israel: 726 €


Bei Bewerbungen für Plätze an Universitäten, die Studiengebühren verlangen, kann ein einmaliger Zuschuss von max. € 300.- beantragt werden.


Zuschuss für Kosten wie  Visum, Health Care, Studiengebühren, etc. (Gebührenzuschuss):
€ 360*,-

*Achtung! Aufgrund der jüngsten erheblichen Preiserhöhung für das Studentenvisum für Australien wird ein Gebührenzuschuss von € 720 statt € 360 ausnahmsweise nur für Bewerber*innen gewährt, die Australien als Zielland angeben.


Impfkostenzuschuss:

Es können max. 300€ der nachgewiesenen Impfkosten übernommen werden für Impfungen, die für das Zielland von der WHO empfohlen werden. Der Impfkostenzuschuss muss bei der Bewerbung beantrag werden.

Beim Nachweis einer Impfempfehlung der WHO für ein bestimmtes Land, kann ein zusätzlicher Zuschuss bis max. 300 Euro zum Joint study Stipendium beantragt werden. Bitte in der Bewerbung angeben. WHO Impfvorschriften und Empfehlungen für internationale Reisende:
https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition 


Studiengebühren an der Gastuniversität - Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Sie durch das Joint Study Abkommen von den Studiengebühren an der Gastuniversität - je nach Universität zwischen € 5.000,- und € 25.000,- pro Semester - befreit sind! Sie bewerben sich also um einen der verfügbaren Studienplätze und um das Stipendium.
Allerdings: Diverse "Fees" wie University Health Cover, Transportation Fee, Sports Facilities Fees, etc. wie auch die Gebühren für das Studierendenvisum sind von den Studierenden selbst zu bezahlen. Mit Zusatzkosten für die diversen Fees von € 300,- bis € 700,- ist zu rechnen!


Mindestleistung:
Als Mindestleistung sind 3 ECTS- Anrechnungspunkte je Monat an der Gastuniversität zu erbringen.


Absagen:
Bei Stornierung des Auslandsaufenthalts von Seiten der*des Studierenden, bei der keine höhere Gewalt (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) einwirkte, wird eine Storno-Gebühr von € 50,- eingehoben! Ab Oktober 2026: 70 Euro.

Rückzahlung:
Rückzahlungspflicht besteht bei unberechtigtem Bezug, zweckwidriger Verwendung des Stipendiums/Reisekostenzuschusses oder Verletzung der Berichtspflicht.

  • Bei Zusatzfinanzierungen, die über die beantragte Stipendiensumme hinausgehen, kann eine Rückzahlung angeordnet werden; der Auslandsbeirat entscheidet bei Zusatzfinanzierung im Einzelfall.
  • Bitte informieren Sie uns frühzeitig über etwaige Zusatzfinanzierungen.

Der Zuschuss umfasst keine Versicherung. Bitte klären Sie vor Reiseantritt mit Ihrer Versicherung ob ein Anspruch im Zielland besteht.

Informationen zur ÖH-Haftplfichtversicherung finden Sie online: https://www.oeh.ac.at/service/oeh-versicherung Bitte prüfen Sie, ob Ihr Zielland dabei umfasst wird. Für USA, Kanada z.B. muss ein extra Antrag gestellt werden.


Bitte beachten Sie die Hinweise des Bundesministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender 
Bitte beachten Sie die Hinweise für Reiseimpfungen: Reiseimpfungen & Reisemedizinische Beratung in Wien: https://impfservice.wien/reiseimpfungen/ 

Zusätzliche Stipendien

Diesbezüglich erkundigen Sie sich bitte eigenständig, ob es weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt.

Zum Beispiel wird an der Murdoch University alle zwei Semester das Gerald Frank Brown Scholarship for Semester 1 vergeben oder in Japan ein JASSO Stipendium.

Bei Zusatzfinanzierungen, die über die beantragte Stipendiensumme hinausgehen, kann eine Rückzahlung des Joint Study Stipendiums angeordnet werden; der Auslandsbeirat entscheidet  bei Zusatzfinanzierung im Einzelfall.