Bewerbungsfristen:
Allgemeine Einreichmöglichkeiten bestehen bis vor der jeweiligen Frist!
1. Einreichfrist 2024: 11. Jänner2. Einreichfrist 2024: 21. März3. Einreichfrist 2024: 05. Juni4. Einreichfrist 2024: 09. Oktober
Stipendienansuchen für vor den Einreichterminen gelegene Auslandsaufenthalte sind nicht möglich! Nutzen Sie unser Beratungsangebot und besuchen Sie unbedingt die online Sprechstunde der KUWI- Koordinatorin, wenn Sie planen, sich für das KUWI/MPS Stipendium zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass für eine Bewerbung die online Sprechstunde mindestens einmal besucht werden muss. |
Ablauf der Bewerbung:
- Downloaden der Bewerbungsunterlagen,
- Forschungsplan aufstellen und mit den Betreuer*innen durchbesprechen,
- Einholen der Betreuungszusage der ausländischen Institution,
- Anmeldung zur Sprachüberprüfung bei BOKU-International Relations falls notwendig, (siehe: Sprachüberprüfung),
- Sammelzeugnis mit gewichtetem Notendurchschnitt beantragen,
- Reisekostenvoranschlag vom Reisebüro oder aus Internet beschaffen (z.B. screenshot),
- Checkliste für Notfälle im Ausland lesen,
- Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten lesen,
- Online Bewerbungsformular auf Mobility Online ausfüllen, account erstellen und bestätigen. Dann zeitgerecht die vollständigen Unterlagen hochladen.(Bitte bei technischen Problemen ein E-Mail an kuwi[at]boku.ac.at schicken),
- Einreichen der vollständigen Unterlagen bis zum jeweiligen Termin (Achtung!! Es ist verpflichtend, vor der Einreichung der Bewerbung mindestens in eine der Sprechstunden der KUWI- Koordinatorin zu kommen! Wir empfehlen den frühzeitigen Besuch der Sprechstunde zur Abklärung, ob eine Bewerbung überhaupt möglich ist),
- wenn Sie Ihre Bewerbung fristgerecht und vollständig eingereicht haben, entscheidet der Auslandsbeirat über Ihren Antrag,
- Sie werden schriftlich über den Ausgang der Auswahlsitzung informiert,
- bei Bewilligung: Abgabe der Annahmeerklärung,
- vor der Abreise die Studienservices per E-Mail über den KUWI Forschungsaufenthalt informieren,
- wenn erforderlich, Antrag auf Erlass der Studiengebühren bei den Studienservices abgeben (ab einem Aufenthalt v. 30 Tagen möglich, Sommermonate sind ausgenommen); Hinweis: bitte denken Sie daran, den ÖH Beitrag auch für die Zeit des Auslandsaufenthalts einzuzahlen, mehr Info hier,
- Stipendium wird überwiesen, meist einige Tage vor Ihrer Abreise,
- nach Rückkehr die Studienservices per E-Mail informieren und die Aufenthaltsbestätigung anfügen,
- spätestens 2 Monate nach Rückkehr Abgabe der Aufenthaltsbestätigung und eines Berichts über den Aufenthalt bei BOKU-International Relations via Mobility Online.
Die Bediensteten der BOKU müssen zusätzlich folgendes beachten:
Nach Bewilligung des KUWI Stipendiums
Bei Dienstreise
Vor der Abreise:
- Formular "Dienstreiseauftrag" die Kostenstelle/Innenauftragsnr. von BOKU-International Relations und eventuell vom eigenen Institut eintragen, Höhe des zuerkannten KUWI Stipendienbetrags eintragen,
- diese Seite von BOKU-International Relations und vom eigenen Institut unterschreiben lassen,
- eine Kopie/scan dieser Seite bei BOKU-International Relations abgeben.
Für Reisen in die EU & in EWR-Länder (inkl. Schweiz) ist eine A1-Bescheinigung notwendig (Punkt 2 & 5. sind vom Personalmanagement/H171 auszufüllen). Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Nach der Rückkehr:
- Formulare und alle Belege (Originalrechnungen durchnummeriert mit Auflistung der Kosten und ausgefüllter Dienstreiserechnung per Hauspost abzugeben, plus einen scan der Unterlagen an die KUWI Mailadresse schicken) von BOKU-International Relations prüfen und unterzeichnen lassen,
- Formulare und Belege werden der Personalabteilung weitergeleitet. Ausbezahlung des KUWI Stipendiums erfolgt nach der Abrechnung.
Bei Freistellung mit Bezügen:
Vor der Abreise:
- auf der 1. Seite des Formulars "Antrag auf einen Reisekostenzuschuss und Dienstfreistellung" die Kostenstelle/Innenauftragsnr. von BOKU-International Relations und eventuell vom eigenen Institut eintragen (Formular ist erst nach Rückkehr mit der Spesenauflistung bei BOKU-IR einzureichen)
Für Reisen in die EU & in EWR-Länder (inkl. Schweiz) ist eine A1-Bescheinigung notwendig (Punkt 2 & 5. sind vom Personalmanagement/H171 auszufüllen). Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Nach der Rückkehr:
- Formular "Reisekostenzuschuss und Dienstfreistellung" vom eigenen Institut und danach von BOKU-International Relations unterschreiben lassen,
- eine Kopie/scan dieser Seite bei BOKU-International Relations abgeben,
- Formulare und alle Belege (Originalrechnungen durchnummeriert mit Spesenauflistung per Hauspost, plus einen scan der Unterlagen an die KUWI Mailadresse schicken) von BOKU-International Relations prüfen lassen,
- Formulare und Belege werden der Personalabteilung weitergeleitet. Ausbezahlung des KUWI Stipendiums erfolgt nach der Abrechnung.
Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)!
- 1 Empfehlungsschreiben (nicht handschriftlich, von O.Prof. oder Ao.Prof. oder Univ.Prof. oder Priv.Doz.) + 1 x Zusatzfragen von den BOKU-Betreuer*innen der Forschungsarbeit. Wenn die Betreuer*innen extern sind, dann zum Empfehlungsschreiben der BOKU- Professor*innen den bewilligten "Antrag auf Bestellung eines*einer externen Prüfer*in bzw. Betreuer*in" abgeben. Im Empfehlungsschreiben muss auf den Forschungsplan Bezug genommen werden!
- 1 Empfehlungsschreiben (nicht handschriftlich, von O.Prof. oder Ao.Prof. oder Univ.Prof. oder Priv.Doz.) von den BOKU-Professor*innen, die im fachlichen Zusammenhang mit der Forschungsarbeit stehen, aber nach Möglichkeit von einem anderen Institut sind. (Achtung, die Person muss, wie die BOKU-Betreuung der Forschungsarbeit, habilititert sein: In der BOKUonline Visitenkarte der Professor*innen ist eine eingetragene Lehrbefugnis ersichtlich.) Im Empfehlungsschreiben muss auf den Forschungsplan Bezug genommen werden!
- NUR FÜR DOUBLE ODER JOINT DEGREE-Studierende: Masterarbeitsanmeldeformular. Der*die Hauptbetreuer*in muss von der BOKU sein.
- Fremdsprachenzeugnis bzw. Sprachüberprüfungszertifikat (kann von den Fremdsprachenlektor*innen bei BOKU-International Relations durchgeführt werden, siehe: Sprachüberprüfung), muss beim Einreichtermin bereits vorliegen, Kursbesuchsbestätigungen reichen nicht aus! Kann kein Zeugnis vorgelegt werden, muss der Auslandsaufenthalt verschoben werden! Anrechnung fachspezifischer Englischsprachiger Lehrveranstaltungen an der BOKU aus dem aktuellen Studium möglich (Siehe Menüpunkt "Voraussetzungen").
- Ausführlicher Studien- und Forschungsplan (in Absprache mit den Betreuer*innen, max. 2 Seiten),
- Sammelzeugnis und Kopien der Diplome und Abschlusszeugnisse! (mit gewichtetem Notendurchschnitt)
- Betreuungszusage der ausländischen Institution (Unterschrift und genaues Datum des Forschungsaufenthalts); falls es sich dabei nicht um eine Universität handelt, muss zusätzlich von den BOKU - Betreuer*innen die Wissenschaftlichkeit der Recherchen in einem Begleitschreiben zum Empfehlungsschreiben bestätigt, sowie ein Universitätskontakt im Gastland nachgewiesen werden!
- Finanzierungsplan (auf Mobility Online auszufüllen)!
- Reisekostenvoranschlag (z.B. screenshot)!
- Bestätigung von den Betreuer*innen der Forschungsarbeit, dass sie die Checkliste Notfallplan für Auslandsaufenthalte gelesen haben! (Bestätigung ist Teil des Online Bewebungsformulars auf Mobility Online).
Bitte nur leserliche Scans hochladen!
Bitte beachten Sie: DER ANTRAG IST SPÄTESTENS BIS ZUR LETZTEN SPRECHSTUNDE VOR DER DEADLINE AUF DER MOBILITY ONLINE PLATTFORM EINZUREICHEN!
Unvollständige, nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende, unleserliche, sowie verspätet eingereichte Stipendienanträge bleiben bei den Auswahlsitzungen ausnahmslos unberücksichtigt!