Stipendium für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland (KUWI)

Das Stipendium für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland wird direkt an der Universität für Bodenkultur Wien vergeben.

Ein Teil der KUWI-Stipendien wird aus dem Budget der Akademisch-Sozialen Arbeitsgemeinschaft (ASAG) finanziert.

Die KUWI-Anträge für die USA, soweit die Kriterien erfüllt sind, werden eventuell von BOKU-International Relations an die Marshallplan-Stiftung weitergeleitet. Die Studierenden, die die Stiftung abgelehnt hat, haben weiterhin Anspruch auf das KUWI-Stipendium.

Was wird gefördert:

 

  • Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten (in Laboratorien, Bibliotheken, wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven bzw. Feldforschungen) im Zusammenhang mit einer Masterarbeit, Dissertation oder Habilitation.
    Ein wissenschaftlicher Hintergrund der Einrichtung muss gegeben sein; gegebenenfalls muss der Kontakt zu einer Universität im Gastland nachgewiesen werden.

 

  • Bedienstete der BOKU mit aufrechtem Dienstverhältnis können im Rahmen des KUWI-Programms einen Reisekostenzuschuss beantragen. Der Bewerbungsablauf jedoch bleibt der gleiche wie beim KUWI-Stipendium. Die Genehmigung der voraussichtlichen Reisekosten (siehe KUWI-Antragsformular-Finanzierungsplan) erfolgt durch BOKU-International Relations als budgetverantwortliche Stelle. Die Abrechnung und die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Reise. Nach Vorlegen der Originalbelege wie Fahrscheine, Flugtickets, Hotelrechnungen usw. wird die Abrechnung von BOKU-International Relations geprüft. Die Originalbelege werden dann von dem*der Antragsteller*in mit dem entsprechenden Antragsformular (siehe Wie bewerbe ich mich) bei der Personalabteilung abgegeben.

 

  • der gleichzeitige Besuch von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren...), wenn diese eine sinnvolle Ergänzung zum Forschungsaufenthalt darstellen,

 

  • Besuch von fachspezifischen Kursen, sofern er im Zusammenhang mit Masterarbeiten und Dissertationen besucht wird oder dem Interesse des Instituts dient (richtet sich vor allem an Assistent*innen).

Was wird nicht gefördert:

  • Stipendienanträge zum Besuch von Tagungen, Konferenzen und Kongressen werden nicht gefördert,
  • Forschung im Heimatland, das ein OECD-Mitglied ist,
  • ERASMUS-Stipendiat*innen,
  • Die gleichzeitige Beantragung des KUWI-Stipendiums und des Förderungsstipendiums ist nicht erlaubt.
  • Bitte beachten Sie, im Falle des Bezugs eines weiteren Stipendiums entscheidet der Auslandsbeirat individuell über die Zuerkennung. Der Bezug anderer Stipendien für den Aufenthalt ist bei der Bewerbung anzugeben (Kommentarfeld Mobility Online).

 

Stipendiendauer:

Grundsätzlich mindestens 2 Wochen und höchstens bis zu 4 Monate für Masterarbeiten,

bzw. bis zu 7 Monate für Dissertationen und Habilitationen.
 

Eine Verlängerung des Stipendiums für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland ist nicht möglich!
Sonstige Fördermöglichkeiten wie
ERASMUS-PRAKTIKUM sind vorrangig zu nutzen.

Vergabe:

Die Vergabe erfolgt durch den Auslandsbeirat, der aus den Vertreter*innen jeder Studienrichtung, der Leiterin BOKU-International Relations und den Koordinator*innen des Stipendiums besteht.

Auslandsbeirat:

Bitte beachten Sie, dass die Auslandsbeiratsmitglieder keine Empfehlungsschreiben für KUWI ausstellen können!

 

Vergabekriterien:

  • Dissertation hat Priorität vor Masterarbeit,
     
  • Qualität des Forschungsvorhabens,
     
  • Vorbereitung des Forschungsvorhabens, gegliederter Forschungsplan mit zeitlichem Ablauf. Als "Vorbereitung" wird auch der Besuch von zielland- oder methoden-spezifischen LV´s gewertet,
     
  • bisheriger Studienverlauf (Dauer und Notendurchschnitt),
     
  • Fremdsprachenkenntnis,
     
  • Gesamteindruck der Bewerber*innen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen KEIN RECHTSANSPRUCH (im Gegensatz zu den Auslandsförderungen gemäß Studienbeihilfengesetz) auf eine finanzielle Unterstützung besteht! Bitte bedenken Sie bei der Antragstellung, dass der erste und letzte Tag des Forschungsaufenthaltes ein Wochentag sein muss.

Es gilt der Grundsatz des Wettbewerbs!


Nach Vergabe durch den Auslandsbeirat ergeht ein Brief an die Bewerber*innen, in welchem sie über das Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich informiert werden.

Bei positiver Bearbeitung des Antrags erhalten sie gleichzeitig mit dem Zuerkennungsschreiben die Annahmeerklärung, die ausgefüllt wieder an BOKU-International Relations retourniert werden muss. Erst dann kann das Stipendium angewiesen werden und der Antrag auf Erlass des Studienbeitrags gestellt werden.

Es wird der gesamte Stipendienbetrag inklusive des Reisekostenzuschusses ausbezahlt.

Sofern Sie das Stipendium nicht innerhalb eines Jahres antreten können, den Auslandsaufenthalt verschieben bzw. vorzeitig abbrechen müssen / wollen, haben sie uns umgehend davon in Kenntnis zu setzen und den bereits überwiesenen aber nicht widmungsgemäß konsumierten Betrag zurückzuzahlen!

Bei einer Verschiebung des Aufenthaltes ist eine neue Betreuungszusage der ausländischen Institution zu erbringen!

 


Lehrveranstaltungs-Tipp vor Ihrem Auslandsaufenthalt: Security training for studying and field research abroad - raising awareness for critical and emergency situations (in Eng.)