- BOKU muss die Heimatuniversität sein,
- Erfüllung der Voraussetzungen zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
bei Dissertationen: erfolgreiche Beendigung eines einschlägigen Masterstudiums und min. 10 ECTS im Doktoratsstudium, bei Masterarbeiten: erfolgreiche Absolvierung des Bachelorstudiums und min. 30 ECTS im Masterstudium,(die wissenschaftliche Arbeit muss bereits bewilligt sein), - Mindestalter 19 Jahre bzw. Höchstalter 35 Jahre (gilt nicht für Arbeiten im Zusammenhang mit der Habilitation); in begründeten Ausnahmefällen auch darüber (verspäteter Studienbeginn, gleichzeitige Berufstätigkeit,...),
- Der gewichtete Notendurchschnitt darf nicht höher als 2,3 sein,
- Fremdsprachenzeugnis (oder Sprachüberprüfungszertifikat): anerkannt werden min. 15 ECTS in fachspezifischen engl. Lehrveranstaltungen an der BOKU, Sprachüberprüfungszertifikate für das Kompetenzniveau min. C1, die von den Fremdsprachenlektor*innen an der BOKU ausgestellt werden (siehe: Sprachüberprüfung), sowie gleichwertige Prüfungen (z.B. IELTS, TOEFL, Cambridge Certificate- max. 2 Jahre alt!). Bitte geben Sie Bescheid, sollte Ihre Arbeitssprache vor Ort eine andere als Englisch sein (C1 notwendig).
- Zum Einreichtermin dürfen die Antragsteller*innen sich noch nicht zur Realisierung des Forschungsvorhabens im Ausland befinden.
- Bewerbungen mit einer Betreuungszusage einer Universität im Gastland werden bevorzugt behandelt.
- Bitte beachten Sie, dass die Masterarbeit/Diss./Habil. zum Bewerbungszeitraum bereits offiziell bewilligt sein muss.
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