Stornierung des Auslandsaufenthalts:
Bei Stornierung des Auslandsaufenthalts von Seiten der Studierenden, bei denen keine höhere Gewalt (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) einwirkte, wird eine Storno-Gebühr von 50€ eingehoben!
Nach dem Auslandsaufenthalt:
- Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes muss bei BOKU-International Relations via Mobility Online ein Bericht über den Aufenthalt abgegeben werden: Dieser Bericht sollte einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln, also sowohl über die Forschungsarbeit als auch über generelle Erfahrungen vor Ort Auskunft geben. (Archiv der Erfahrungsberichte)
- Zusätzlich ist eine Aufenthaltsbestätigung der ausländischen Institution abzugeben, auf der der genaue Aufenthaltszeitraum vermerkt sein muss!
- Die Aufenthaltsbestätigung auch den Studienservices vorweisen, damit Sie an der BOKU wieder inskribieren können.
Vergessen Sie nicht, Ihren Auslandsaufenthalt bei Abschluss des Masterstudiums im UHStat2 Formular anzugeben.