Stornierung des Auslandsaufenthalts:

Bei Stornierung des Auslandsaufenthalts von Seiten der Studierenden, bei denen keine höhere Gewalt (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) einwirkte, wird eine Storno-Gebühr von 50€ eingehoben!


Nach dem Auslandsaufenthalt:

  • Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes muss bei BOKU-International Relations via Mobility Online ein Bericht über den Aufenthalt abgegeben werden: Dieser Bericht sollte einen Gesamteindruck über den Auslandsaufenthalt vermitteln, also sowohl über die Forschungsarbeit als auch über generelle Erfahrungen vor Ort Auskunft geben. (Archiv der Erfahrungsberichte)
     
  • Zusätzlich ist eine Aufenthaltsbestätigung der ausländischen Institution abzugeben, auf der der genaue Aufenthaltszeitraum vermerkt sein muss!
     
  • Die Aufenthaltsbestätigung auch den Studienservices vorweisen, damit Sie an der BOKU wieder inskribieren können.

 

Vergessen Sie nicht, Ihren Auslandsaufenthalt bei Abschluss des Masterstudiums im UHStat2 Formular anzugeben.

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