Höhe des Stipendiums/Monat:
Die Gesamtförderung erfolgt grundsätzlich und in erster Linie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und richtet sich nach den tatsächlichen Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten am ausländischen Studien- bzw. Forschungsort.
Die Richtwerte finden Sie in der folgenden pdf-Datei: KUWI-Stipendiensätze.
Die Bewerber*innen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig).
Zuschuss für die besonderen, projektbedingten Transportkosten (z.B. im Zusammenhang mit speziellen Geländearbeiten) kann nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden.
Studierende erhalten den Stipendienbetrag kurz vor Abreise (bei kurzfristigen Aufenthalten kann es u.U. zur Verzögerung kommen). BOKU-Bedienstete erhalten den Stipendienbetrag nach ihrer Rückkehr im Zuge der Gesamtabrechnung.
Rückzahlung:
Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums bzw. des Reisekostenzuschusses, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht!
Rückzahlungspflicht besteht bei unberechtigtem Stipendienempfang.