Höhe des Stipendiums/Monat:

Die Gesamtförderung erfolgt grundsätzlich und in erster Linie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und richtet sich nach den tatsächlichen Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten am ausländischen Studien- bzw. Forschungsort.

Die Richtwerte finden Sie in der folgenden pdf-Datei: KUWI-Stipendiensätze.

Die Bewerber*innen mit besonderen Bedürfnissen können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gesondert gefördert werden (Aufstellung der Mehrkosten und gegebenenfalls ärztlicher Nachweis notwendig).

Zuschuss für die besonderen, projektbedingten Transportkosten (z.B. im Zusammenhang mit speziellen Geländearbeiten) kann nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden.

Falls der im Finanzierungsplan angegebene Reisekostenbetrag den regulären KUWI Reisekostenbetrag unterschreitet, so wird der geringere Betrag zuerkannt.

Studierende erhalten den Stipendienbetrag kurz vor Abreise (bei kurzfristigen Aufenthalten kann es u.U. zur Verzögerung kommen). BOKU-Bedienstete erhalten den Stipendienbetrag nach ihrer Rückkehr im Zuge der Gesamtabrechnung.

 

Impfkostenzuschuss:

Es können max. 300€ der nachgewiesenen Impfkosten übernommen werden für Impfungen, die für das Zielland von der WHO empfohlen werden. Der Impfkostenzuschuss muss bereits bei der Bewerbung beantragt werden.

Beim Nachweis einer Impfempfehlung der WHO für ein bestimmtes Land, kann ein zusätzlicher Zuschuss bis max. 300 Euro zum KUWI Stipendium beantragt werden. Bitte in der Bewerbung die Kosten angeben. WHO Impfvorschriften und Empfehlungen für internationale Reisende:
https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition 



Rückzahlung:

Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums bzw. des Reisekostenzuschusses, insbesondere bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht!
Rückzahlungspflicht besteht bei unberechtigtem Stipendienempfang.