Abbruch von Prüfungen
Abbruch von Prüfungen
Wenn ein*eine Studierende*r die Prüfung ohne wichtigen Grund abbricht, ist die Prüfung negativ zu beurteilen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hat der*die Studiendekan*in auf Antrag des*der Studierenden nach Einholung einer Stellungnahme des*der Prüfer*in oder des*der Vorsitzenden des Prüfungssenats festzustellen. Der Antrag ist innerhalb von vier Wochen ab dem Abbruch der Prüfung in den Studienservices einzubringen.