Prüfungsantritte


Positiv beurteilte Prüfungen können bis 12 Monate nach der Ablegung, längstens jedoch bis zum Abschluss des betreffenden Studiums wiederholt werden. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung ungültig. Es zählt die Note des zweiten Antrittes, auch wenn diese schlechter ist.

Negativ beurteilte Prüfungen können dreimal wiederholt werden. Der vierte Prüfungsantritt (dritte Wiederholung) ist eine kommissionelle Prüfung, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. Auf Antrag kann auch schon der dritte Antritt kommissionell abgehalten werden. 

Bei negativer Beurteilung der letzten Wiederholung der letzten Prüfung des Studiums sind die Studierenden berechtigt, diese ein weiteres Mal zu wiederholen.

Wird der letztmögliche Antritt zu einer Prüfung nicht positiv absolviert, sind Sie für das betreffende Studium an der Universität für Bodenkultur gesperrt. An einer anderen Universität ist eine Zulassung zu diesem Studium nach wie vor möglich.