Wiederholung von Prüfungen

Positiv beurteilte Prüfungen dürfen bis 12 Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal wiederholt werden.

Negativ beurteilte Prüfungen dürfen insgesamt dreimal wiederholt werden. Auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte sind alle Antritte für dasselbe Prüfungsfach an allen facheinschlägigen Studien an der selben Universität anzurechnen. Bei negativer Beurteilung der letzten Wiederholung der allerletzten Prüfung des Studiums sind die Studierenden berechtigt, diese ein weiteres Mal zu wiederholen.

Ab der dritten Wiederholung hat die Prüfung jedenfalls kommissionell stattzufinden, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird. Auf Antrag des*der Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung.

Die Prüfungsanmeldung zu jeder kommissionellen Wiederholungsprüfung erfolgt in den Studienservices.

Der Antrag auf Abhaltung einer kommissionellen Wiederholungsprüfung ist mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin vollständig ausgefüllt und unterschrieben in den Studienservices (kommissionelle-pruefungen(at)boku.ac.at) einzureichen. Bei unvollständigen Anträgen (z.B. kein Vorschlag für den Vorsitz) ist mit einer zusätzlichen Bearbeitungszeit von einer Woche zu rechnen, der Antrag ist dann mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Es wird empfohlen, mit der Einholung der Unterschriften mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu beginnen.

Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen. Der angegebene Prüfungstermin muss vor dem Einbringen des Antrages mit beiden Prüfer*innen abgesprochen sein.

 

 

Antragsformular
Rechtslage kommissionelle Prüfungen