Mitteilungsblatt Studienjahr 2013/14 27.06.2014 18. Stück 449.  BOKU Compliance - Richtlinie
450.  Neue Institutsleitung ILEN (H853) ab 1.7.2014
Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs- und Naturschutzplanung (H853):
Ab 1.7.2014
Institutsleitung: Ao. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Christiane BRANDENBURG
Stellv. Institutsleitung: Ao. Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.nat.techn. Andreas MUHAR und Univ.Prof. Dr.agr.habil. Dr.rer.silv. Dipl.-Ing. Ulrike PRÖBSTL-HAIDER
451.  Beschluss von Studienplanänderungen im Bachelorstudium Umwelt- und Bioressourcenmanagement (Kennzahl 033 227) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 9. April 2014 folgende Studienplanänderungen im Bachelorstudium Umwelt- und Bioressourcenmanagement (Kennzahl 033 227) beschlossen: Die Lehrveranstaltung 813105 Exkursion aus Abfallwirtschaft (EX, 1 ECTS) wird aus dem Pflichtfachbereich „Abfall- und Wasserwirtschaft“ entfernt und mit dem neuen Lehrveranstaltungstitel Fachexkursion UBRM – Exkursion aus Abfallwirtschaft (EX, 1 ECTS) in den neu eingeführten Pflichtfachbereich „Fachexkursion UBRM“ aufgenommen. Die Lehrveranstaltungen 818105 Fachexkursion UBRM – Exkursion aus Sicherheits- und Risikowissenschaften (EX, 1 ECTS) und 893124 Fachexkursion UBRM – Exkursion aus Verfahrens- und Energietechnik (EX, 1 ECTS) werden in den Pflichtfachbereich „Fachexkursion UBRM“ aufgenommen. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
452. Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Water Management and Environmental Engineering (Kennzahl 066 447) Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 11. Dezember 2013, 9. April 2014 und 21. Mai 2014 folgende Studienplanänderungen im Masterstudium Water Management and Environmental Engineering (Kennzahl 066 447) beschlossen: Die ECTS der Lehrveranstaltung 813302 Waste Management Seminar (SE, 3 ECTS) werden von 3 auf 4,5 ECTS erhöht. Die Lehrveranstaltung 812346 Biomonitoring and -assessment (VO, 2 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung 812384 Aquatic biomonitoring and -assessment (VO, 2 ECTS) ersetzt. Die Lehrveranstaltung 169317 Participatory methods in development research and practice (SE, 3 ECTS) wird in den Wahlfachbereich Water Management in Developing Countries neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung 169306 Negotiating change: simulating an international conference for sustainable development (VS, 3 ECTS) wird in den Wahlfachbereich Economy and Law neu aufgenommen. In § 7 Pflichtpraxis wird von „Das Mindestausmaß einer Praxis beträgt 3 Wochen und wird als Pflichtpraxisseminar im Ausmaß von 3 ECTS den freien Wahllehrveranstaltungen zugerechnet.“ durch „Das Mindestausmaß einer Praxis beträgt 3 Wochen und wird als Praxisseminar im Ausmaß von 3 ECTS den freien Wahllehrveranstaltungen zugerechnet. Dazu ist die Vorlage einer Praxisbestätigung des Arbeitgebers und eines Kurzberichts zur Praxis notwendig.“ ersetzt. In § 11 Prüfungsordnung wird im Absatz (5) „Die abgeschlossene und von dem/der BegutachterIn positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Prüfungskommission setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, dem/der Prüfer/in und einem/einer zweiten Prüfer/in zusammen.“ durch „Die abgeschlossene und vom Beurteiler/von der Beurteilerin positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Kommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Universitätslehrern/Universitätslehrerinnen mit großer Lehrbefugnis zusammen.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
453.  Beschluss von Studienplanänderungen im Bachelorstudium Agrarwissenschaften (Kennzahl 033 255) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 12. März 2014 folgende Studienplanänderungen im Bachelorstudium Agrarwissenschaften (Kennzahl 033 255) beschlossen: In § 1 Qualifikationsprofil wird Garten-, Obst- und Weinbau durch Obst- und Gartenbau ersetzt. Weinbau und Önologie wird neu aufgenommen. In § 3 Aufbau des Bachelorstudiums Agrarwissenschaften wird SP-P-4 Garten-, Obst- und Weinbau durch SP-P-4 Obst- und Gartenbau ersetzt. SP-P-7 Weinbau und Önologie wird neu aufgenommen. In § 5 (1) Pflichtfächer (P-1 bis P-6) wird in P-5 Pflichtpraxisseminar, Exkursion die Lehrveranstaltung Pflichtpraxis-Seminar – Garten-, Obst- und Weinbau (PP, 3 ECTS) durch die Lehrveranstaltung Pflichtpraxisseminar – Obst- und Gartenbau (PP, 3 ECTS) ersetzt. Die Lehrveranstaltung Obst- und Weinbau (EX, 0,5 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung Obst- und Gartenbau (EX, 0,5 ECTS) ersetzt. Die Lehrveranstaltungen Pflichtpraxisseminar Weinbau und Önologie (PP, 3 ECTS) sowie Weinbau und Önologie (EX, 0,5 ECTS) werden neu in P-5 aufgenommen. In § 5 (2) Schwerpunkt-Pflichtfächer (SP-P-1 bis SP-P-7) wird SP-P-4 Garten-, Obst- und Weinbau in Obst- und Gartenbau umbenannt. Die Lehrveranstaltungen Weinbau (VO, 3 ECTS) und Weinbau-Übungen (UX, 3 ECTS) werden aus SP-P-4 entfernt. Die Lehrveranstaltung Bachelor-Seminar Garten-, Obst- und Weinbau (BA, 12 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung Bachelorseminar Obst- und Gartenbau (BA, 12 ECTS) ersetzt. Die Lehrveranstaltungen Vermehrung und Schnitt im Obstbau (UX, 3 ECTS) und Gartenbauliche Produktion-Übungen (UX, 3 ECTS) werden neu in SP-P-4 aufgenommen. In § 5 (2) Schwerpunkt-Pflichtfächer (SP-P-1 bis SP-P-7) wird SP-P-7 Weinbau und Önologie mit den Lehrveranstaltungen Bachelorseminar Weinbau und Önologie (BA, 12 ECTS), Weinbau (VO, 3 ECTS), Weinbau-Übungen (UX, 3 ECTS), Rebschutz (VO, 3 ECTS), Weinbautechnik (VU, 3 ECTS), Grundlagen der Kellertechnik (VO, 3 ECTS), Traubenverarbeitung (VU, 3 ECTS) und Grundlagen der Chemie und Mikrobiologie des Weines (VU, 3 ECTS) neu aufgenommen. In § 6 Wahllehrveranstaltungen wird in W-1 Allgemein die Lehrveranstaltung Englische Fachsprache für AW und WÖW (VO, 3 ECTS) in Introduction to Academic Agricultural English (VO, 3 ECTS) umbenannt. In § 6 Wahllehrveranstaltungen wird W-6 Garten-, Obst- und Weinbau in Obst- und Gartenbau umbenannt. Die Lehrveranstaltungen Vermehrung und Schnitt im Obstbau (UX, 3 ECTS) und Gartenbauliche Produktion-Übungen (UX, 3 ECTS) werden aus W-6 entfernt. In § 6 Wahllehrveranstaltungen wird W-9 Weinbau und Önologie mit den Lehrveranstaltungen Berufspraktische Studien aus Weinbau und Önologie (UX, 3 ECTS), Interdisziplinäres Projekt: „Grundlagen und Praxis“ (PJ, 5 ECTS), Garten-, Obst- und Weinbau in der ÖLW (VX, 3 ECTS) und Grundlagen der Sensorik und Ernährungspsychologie für ÖnologInnen (VU, 3 ECTS) neu aufgenommen. In § 8 Pflichtpraxis wird Garten-, Obst- und Weinbau durch Obst- und Gartenbau ersetzt, Weinbau und Önologie wird eingefügt. In § 9 Bachelorarbeit wird Bachelor-Seminar Garten-, Obst- und Weinbau durch Bachelorseminar Obst- und Gartenbau ersetzt, Bachelorseminar Weinbau und Önologie wird eingefügt. In § 13 Übergangsbestimmungen wird der Passus „Für Studierende, die diesem neuen Bachelorcurriculum unterstellt werden, sind bereits abgelegte Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums Landwirtschaft (H890) nach der Äquivalenzliste und der Äquivalenzliste zwischen Diplomstudium Landwirtschaft und altem Bachelorcurriculum für das Studium nach diesem Bachelorcurriculum anzuerkennen.“ ersatzlos gestrichen. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
454.  Beschluss von Curriculum und Organisationskonzept für den Universitätslehrgang Diplom-Önologie Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18. Juni 2014 Curriculum und Organisationskonzept für den Universitätslehrgang Diplom-Önologie beschlossen. Curriculum Organisationskonzept Inkrafttreten:
Das Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Folgemonats der Verlautbarung im Mitteilungsblatt der Universität für Bodenkultur Wien in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
455.  Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Umwelt- und Bioressourcenmanagement (Kennzahl 066 427) Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 9. April 2014, 21. Mai 2014 und 18. Juni 2014 folgende Studienplanänderungen im Masterstudium Umwelt- und Bioressourcenmanagement (Kennzahl 066 427) beschlossen: § 2 Zulassungsvoraussetzung „Die Absolvent/innen folgender Bachelorstudien der Universität für Bodenkultur Wien werden zugelassen. Sie brauchen keine weiteren Voraussetzungen erfüllen: 033 225 Forstwirtschaft 033 226 Holz- und Naturfasertechnologie 033 227 Umwelt- und Bioressourcenmanagement 033 255 Agrarwissenschaften 033 298 Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft Für die Zulassung von Absolvent/innen anderer Bachelorstudien werden folgende Lernergebnisse vorausgesetzt: · Grundlegende Kenntnisse in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie in den Ingenieur- und Naturwissenschaften. · Fertigkeiten im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens und in der computergestützten Anwendung von Methoden in der Datenerhebung und -analyse. Die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften umfassen die umwelt- und ressourcenorientierte Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie die umwelt- und ressourcenorientierte Politik- und Rechtswissenschaft. Die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse in den Naturwissenschaften umfassen die Physik, Chemie, Ökosystem- und Standortlehre sowie den integrativen Naturschutz und die sektorale Landnutzung. Die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse in den Ingenieurswissenschaften umfassen die Prozess-, Energie- und Umwelttechnik.“ wird ersetzt durch „Die Absolvent/innen folgender Bachelorstudien der Universität für Bodenkultur Wien werden zugelassen. Sie brauchen keine weiteren Voraussetzungen erfüllen: 033 225 Forstwirtschaft 033 227 Umwelt- und Bioressourcenmanagement 033 255 Agrarwissenschaften Für die Zulassung von Absolvent/innen anderer Bachelorstudien werden folgende Lernergebnisse vorausgesetzt: Grundlegende Kenntnisse in den (1) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, (2) Naturwissenschaften, (3) Ingenieurwissenschaften sowie (4) Methoden der empirischen Forschung Die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften umfassen allgemeine sowie umwelt- bzw. ressourcenspezifische Kenntnisse in der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie der Politik- und Rechtswissenschaft. Die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse in den Naturwissenschaften umfassen Physik, Chemie, Ökologie sowie Landnutzung. Die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse in den Ingenieurwissenschaften umfassen die Prozess-, Energie- und Umwelttechnik. Die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse der empirischen Forschung umfassen die quantitativen und qualitativen Methoden der Datenerhebung und -auswertung.“ § 4 Pflichlehrveranstaltungen, Pflichtfachbereich: Umweltpolitik Die Lehrveranstaltung 732336 Wissenschaftliche Assessments im Ressourcenmanagement (VS, 3 ECTS) wird in Wissenschaft in Politik und Gesellschaft (VS, 3 ECTS) umbenannt. Die Lehrveranstaltung 732301 Politikanalyse und -evaluierung (SE, 3 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung 732339 Governance Nachhaltiger Entwicklung (SE, 3 ECTS) ersetzt. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Vertiefungsbereich: Umweltpolitik und Umweltrecht Die Lehrveranstaltung 732339 Governance Nachhaltiger Entwicklung (SE, 3 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung 732301 Politikanalyse und -evaluierung (SE, 3 ECTS) ersetzt. Die Lehrveranstaltung 732346 Social Studies of Risk (VS, 3 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung Konfliktfelder in der Umwelt- und Ressourcenpolitik (SE, 3 ECTS) ersetzt. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Fachbereich Wasser Die Lehrveranstaltung 812379 Data mining, study design and statistics in aquatic ecology (VU, 2 ECTS) wird in Data mining and data management in aquatic ecology (VU, 2 ECTS) umbenannt. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Fachbereich Energie Die Lehrveranstaltung Nach Hiroshima und Fukushima: nukleare Sicherheit oder akute Gefahr? (VO, 2 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung Zukünftige Energieversorgung in Abhängigkeit der Ressourcenverfügbarkeit (SE, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung Computergestützte Simulation komplexer thermohydraulischer Systeme (VU, 4 ECTS) ersetzt die Lehrveranstaltungen 818042 Computergestützte Simulation komplexer thermohydraulischer Systeme (VO, 2 ECTS) und 818041 Übungen zur Vorlesung: Computergestützte Simulation komplexer thermohydraulischer Systeme (UE, 1,5 ECTS) und wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung Technikfolgenabschätzung (VS, 3 ECTS) ersetzt die Lehrveranstaltung 818049 Technikfolgenabschätzung (VS, 4 ECTS) und wird neu aufgenommen. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Fachbereich Regionale Entwicklung Die Lehrveranstaltung 731388 Entwicklungs- und Regionalmanagement – Seminar (SE, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung 169305 Facilitating change for sustainable development (VS, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung 169317 Participatory methods in development research and practice (SE, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Fachbereich Biodiversität/Landnutzung Die Lehrveranstaltung 912308 Waldökosystemdynamik I (VS, 4,5 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung 912327 Waldökosystemdynamik I (VS, 4 ECTS) ersetzt. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Fachbereich Verkehr/Mobilität Die Lehrveranstaltung 856376 Leit- und Informationssysteme im Straßenverkehr (SE, 2 ECTS) wird in Intelligente Verkehrssysteme (SE, 2 ECTS) umbenannt. In § 10 Prüfungsordnung wird im Absatz (5) „Die abgeschlossene und von dem/der BegutachterIn positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Prüfungskommission setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, dem/der Prüfer/in und einem/einer zweiten Prüfer/in zusammen.“ durch „Die abgeschlossene und vom Beurteiler/von der Beurteilerin positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Kommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Universitätslehrern/Universitätslehrerinnen mit großer Lehrbefugnis zusammen.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
456.  Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Biotechnologie (Kennzahl 066 418) Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 12. März 2014 und 21. Mai 2014 folgende Studienplanänderungen im Masterstudium Biotechnologie (Kennzahl 066 418) beschlossen: Der Lehrveranstaltungstyp der Lehrveranstaltung 941306 Methods in Cell Biology (3 ECTS) wird von VO auf VU geändert. In § 11 Prüfungsordnung wird im Absatz (5) „Die abgeschlossene und von dem/der BegutachterIn positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Prüfungskommission setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, dem/der Prüfer/in und einem/einer zweiten Prüfer/in zusammen.“ durch „Die abgeschlossene und vom Beurteiler/von der Beurteilerin positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Kommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Universitätslehrern/Universitätslehrerinnen mit großer Lehrbefugnis zusammen.“ ersetzt. Im Anhang B wird „Auf der Website der Fachstudienkommission für Lebensmittel- und Biotechnologie ist eine laufend aktualisierte Liste mit empfohlenen freien Wahllehrveranstaltungen zu finden.“ durch Eine Liste mit empfohlenen freien Wahllehrveranstaltungen wird im BOKUonline veröffentlicht.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
457.  Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Phytomedizin (Kennzahl 066 422) Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 21. Mai 2014 und 18. Juni 2014 folgende Studienplanänderungen im Masterstudium Phytomedizin (Kennzahl 066 422) beschlossen: Die Lehrveranstaltung 953322 Pflanzenvirologie und -bakteriologie (VU, 3 ECTS) wird in Plant Virology and Bacteriology (VU, 3 ECTS) umbenannt. Die Lehrveranstaltung 953308 Umweltrecht- und Pflanzenschutzrecht (VO, 3 ECTS) wird in Umwelt- und Pflanzenschutzrecht (VO, 3 ECTS) umbenannt. In § 11 Prüfungsordnung wird im Absatz (5) „Die abgeschlossene Masterarbeit ist öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Prüfungskommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Prüfer/in und einem/einer zweiten Prüfer/in zusammen.“ durch „Die abgeschlossene und vom Beurteiler/von der Beurteilerin positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Kommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Universitätslehrern/Universitätslehrerinnen mit großer Lehrbefugnis zusammen.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
458.  Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Nutzpflanzenwissenschaften (Kennzahl 066 455) Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 12. März 2014, 21. Mai 2014 und 18. Juni 2014 folgende Studienplanänderungen im Masterstudium Nutzpflanzenwissenschaften (Kennzahl 066 455) beschlossen: Die Lehrveranstaltung 815325 Kulturtechnik für Landwirte (VO, 3 ECTS) wird in Boden - Wasser – Landschaft (VO, 3 ECTS) umbenannt. Die Lehrveranstaltung 951332 Pflanzenproduktion in den Tropen und Subtropen (VO, 4 ECTS) wird in Crop Production in the Tropics and Subtropics (VO, 4 ECTS) umbenannt. Die Lehrveranstaltung 951333 Ernährungsphysiologie der Nutzpflanzen (VO, 4 ECTS) wird in Physiology of crop nutrition (VO, 4 ECTS) umbenannt. Die Lehrveranstaltung 951310 Ernährungsphysiologie der Nutzpflanzen - Übungen (UE, 3 ECTS) wird in Physiology of crop nutrition – Laboratory exercises (UE, 3 ECTS) umbenannt. In § 11 Prüfungsordnung wird im Absatz (5) „Die abgeschlossene Masterarbeit ist öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Prüfungskommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Prüfer/in und einem/einer zweiten Prüfer/in zusammen.“ durch „Die abgeschlossene und vom Beurteiler/von der Beurteilerin positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Kommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Universitätslehrern/Universitätslehrerinnen mit großer Lehrbefugnis zusammen.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
459.  Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Agrar- und Ernährungswirtschaft (Kennzahl 066 457) Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 21. Mai 2014 und 18. Juni 2014 folgende Studienplanänderungen im Masterstudium Agrar- und Ernährungswirtschaft (Kennzahl 066 457) beschlossen: Die Lehrveranstaltung 733320 Betriebliches Umweltmanagement und Umweltinformationssysteme (VO, 3 ECTS) wird in Integriertes Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement (VO, 3 ECTS) umbenannt. Die ECTS der Lehrveranstaltung 754351 Ernährungspsychologie (VO, 3 ECTS) werden von 3 auf 2 ECTS reduziert. In § 10 Prüfungsordnung wird im Absatz (5) „Die abgeschlossene und von dem/der BegutachterIn positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Prüfungskommission setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, dem/der Prüfer/in und einem/einer zweiten Prüfer/in zusammen.“ durch „Die abgeschlossene und vom Beurteiler/von der Beurteilerin positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Kommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Universitätslehrern/Universitätslehrerinnen mit großer Lehrbefugnis zusammen.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
460.  Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Kulturtechnik und Wasserwirtschaft (Kennzahl 066 431) Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 24. April 2013, 11. Dezember 2013, 12. März 2014, 9. April 2014, 21. Mai 2014 und 18. Juni 2014 folgende Studienplanänderungen im Masterstudium Kulturtechnik und Wasserwirtschaft (Kennzahl 066 431) beschlossen: In § 3 Aufbau des Studiums wird Pflichtlehrveranstaltungen: 27 ECTS-Punkte Masterseminar: 2 ECTS-Punkte durch Pflichtlehrveranstaltungen: 29 ECTS-Punkte, davon Masterseminar: 2 ECTS-Punkte ersetzt. In § 4 Pflichtlehrveranstaltungen wird 27 ECTS-Punkte durch 29 ECTS-Punkte ersetzt, die Lehrveranstaltung Masterseminar (SE, 2 ECTS) wird hinzugefügt. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Wahlfachblock Verkehrsplanung und Verkehrswegebau Der Lehrveranstaltungstyp der Lehrveranstaltung 856302 Vertiefung Verkehrsplanung (VO, 2 ECTS) wird von VO auf VU geändert, die ECTS werden von 2 auf 3 ECTS erhöht. Die Lehrveranstaltung 856305 Verkehrssteuerung und Verkehrsmanagement (VU, 3 ECTS) wird in Mobilitätserhebungen und Datenanalysen (VU, 3 ECTS) umbenannt. Die Lehrveranstaltung 856309 Eisenbahnwesen und Bahnbau (Vertiefung I) (VO, 2 ECTS) wird in Eisenbahnwesen und Bahnbau I (VO, 2 ECTS) umbenannt. Die Lehrveranstaltung 856317 Eisenbahnwesen und Bahnbau (Vertiefung II) (VU, 2 ECTS) wird in Eisenbahnwesen und Bahnbau II (VO, 2 ECTS) umbenannt. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Wahlfachblock Landmanagement und Landentwicklung Die Lehrveranstaltung 855312 Alpine Raumordnung (VO, 3 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung 855323 Alpine Raumordnung (VO, 2 ECTS) ersetzt. Die Lehrveranstaltung 855324 Raumordnungs- und Regionalpolitik (VO, 2 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung 855308 Raumordnungs- und Regionalpolitik (VO, 3 ECTS) ersetzt. Die Lehrveranstaltung 169401 Development Innovation (VS, 3 ECTS) wird in den Wahlfachblock Landmanagement und Landentwicklung neu aufgenommen. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Wahlfachblock Risikomanagement und Ressourcenschutz Die Lehrveranstaltung 915324 Technologiefolgenabschätzung (VU, 4,5 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung Technikfolgenabschätzung (VS, 3 ECTS) ersetzt. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Wahlfachblock Tragwerksplanung und Bauwirtschaft Die Lehrveranstaltung 875338 Timber Construction (VO, 2 ECTS) wird in Konstruktiver Holzbau (VO, 2 ECTS) umbenannt. Die Lehrveranstaltung 875349 Timber Construction (UE, 3 ECTS) wird in Konstruktiver Holzbau (UE, 3 ECTS) umbenannt. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Wahlfachblock Gewässerökologie Die Lehrveranstaltung 812346 Biomonitoring and -assessment (VO, 2 ECTS) wird durch die Lehrveranstaltung 812384 Aquatic biomonitoring and -assessment (VO, 2 ECTS) ersetzt. § 5 Wahllehrveranstaltungen, Wahlfachblock Landeskulturelle Wasserwirtschaft und Bodenwasserwirtschaft Die Lehrveranstaltung 815307 Angewandte Methoden der landeskulturellen Wasserwirtschaft in den Tropen und Subtropen (SE, 4,5 ECTS) wird in den Wahlfachblock Landeskulturelle Wasserwirtschaft und Bodenwasserwirtschaft neu aufgenommen. In § 11 Prüfungsordnung werden im Absatz (1) „die positive Absolvierung der Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von 27 ECTS-Punkten (§ 4)“ durch „die positive Absolvierung der Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von 29 ECTS-Punkten (§ 4)“ sowie „die positive Beurteilung der Masterarbeit, des Masterseminars und der Defensio“ durch „die positive Beurteilung der Masterarbeit und der Defensio“ ersetzt. In § 11 Prüfungsordnung wird im Absatz (5) „Die abgeschlossene und von dem/der BegutachterIn positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Prüfungskommission setzt sich aus der/dem Vorsitzenden, dem/der Prüfer/in und einem/einer zweiten Prüfer/in zusammen.“ durch „Die abgeschlossene und vom Beurteiler/von der Beurteilerin positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Kommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Universitätslehrern/Universitätslehrerinnen mit großer Lehrbefugnis zusammen.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
461.  Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Environmental Sciences – Soil, Water, Biodiversity (ENVEURO) (Kennzahl 066 449) Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 9. April 2014 und 21. Mai 2014 folgende Studienplanänderungen im Masterstudium Environmental Sciences – Soil, Water, Biodiversity (ENVEURO) (Kennzahl 066 449) beschlossen: Basic semester package Die Lehrveranstaltung 871357 Mountain hazard processes - field trip (EX, 1,5 ECTS) wird neu aufgenommen. Advanced semester package Soil Resources and Land Use 2 Die Lehrveranstaltungen 911320 Risk Management by Soil Protection and Remediation (VU, 1,5 ECTS) und 911070 Anthropogenic soils and recultivation (VS, 2 ECTS) werden durch die Lehrveranstaltung Soil Pollution and Remediation (VU, 3 ECTS) ersetzt. Die Lehrveranstaltung 911324 Soil Management in Tropical and Subtropical Developing Regions (VO, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung 912328 Agroforestry in mountain regions (VS, 3 ECTS) wird entfernt. Advanced semester package Ecosystems and Biodiversity 2 Die Lehrveranstaltung 169317 Participatory methods in development research and practice (SE, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung 913327 Fire Management in Mountain Forest Ecosystems - Prophylaxis and Control (VS, 2 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung 911324 Soil Management in Tropical and Subtropical Developing Regions (VO, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung 831301 Ecology of aquatic plants (VU, 2 ECTS) wird neu aufgenommen. Advanced semester package Ecosystems and Biodiversity 3 Die Lehrveranstaltung 831312 Plant and Environment (VO, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung 833301 Soil Ecology (VO, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. Advanced semester package Climate Change 1 Die Lehrveranstaltung 857320 Remote Sensing and GIS in Natural Resource Management (UE, 3 ECTS) wird neu aufgenommen. Die Lehrveranstaltung 814010 Foresights - Wohin entwickelt sich die Welt? (Late Lessons from early warnings) (VO, 2 ECTS) wird entfernt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
462.  Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Mountain Forestry (Kennzahl 066 429) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2014 folgende Studienplanänderung im Masterstudium Mountain Forestry (Kennzahl 066 429) beschlossen: In § 10 Examination regulations wird im Absatz (6) „The examination committee shall consist of a committee chair, a first examiner and a second examiner.” durch “The committee shall consist of a committee chair and two additional university teachers with a venia docendi or equivalent qualification.” ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
463.  Beschluss von Studienplanänderungen im Masterstudium Organic Agricultural Systems and Agroecology (AgrEco-Organic) und im Internationalen Masterprogramm Organic Agricultural Systems and Agroecology (EUR-Organic) (Kennzahl 066 500) Der Senat hat in seinen Sitzungen vom 21. Mai 2014 und 18. Juni 2014 folgende Studienplanänderungen im Masterstudium Organic Agricultural Systems and Agroecology (AgrEco-Organic) und im Internationalen Masterprogramm Organic Agricultural Systems and Agroecology (EUR-Organic) (Kennzahl 066 500) beschlossen: Die Lehrveranstaltung 831312 Plants and their Environment (VO, 3 ECTS) wird in Plant and Environment (VO, 3 ECTS) umbenannt. Die ECTS der Lehrveranstaltung 791327 Pflanzenbiotechnologie Übungen (UE, 4 ECTS) werden von 4 auf 4,5 ECTS erhöht. AgrEco-Organic In § 11 Prüfungsordnung wird im Absatz (4) „Die abgeschlossene Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Prüfungskommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Prüfer/in und einem/einer zweiten Prüfer/in zusammen.“ durch „Die abgeschlossene und vom Beurteiler/von der Beurteilerin positiv bewertete Masterarbeit ist nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen öffentlich zu präsentieren und im Rahmen eines wissenschaftlichen Fachgesprächs (Defensio) zu verteidigen. Die Kommission setzt sich aus dem/der Vorsitzenden und zwei weiteren Universitätslehrern/Universitätslehrerinnen mit großer Lehrbefugnis zusammen.“ ersetzt. Eur-Organic In § 10 Examination regulations wird im Absatz (8) “The completed Master’s thesis is to be publically presented by the student and defended in the form of an academic discussion (defense examination). The examination committee has to consist of a committee chair, a first examiner and a second examiner.” durch “After the successful completion of all the courses and examinations required in the Master’s program, the completed master’s thesis, after it has been given a positive evaluation by the thesis supervisor, shall be publically presented by the student and defended in the form of an academic discussion (defense examination). The committee has to consist of a committee chair and two additional university teachers with a venia docendi or equivalent qualification.” ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer  
464.  Richtlinie für die Defensio einer Masterarbeit an der Universität für Bodenkultur Wien Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18. Juni 2014 die Richtlinie für die Defensio einer Masterarbeit an der Universität für Bodenkultur Wien beschlossen. Richtlinie Inkrafttreten:
Die Richtlinie tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
465.  Richtlinie zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18. Juni 2014 die Richtlinie zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen beschlossen. Diese ersetzt die am 19. Jänner 2011 vom Senat beschlossene Regelung in Bezug auf „Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter“. Richtlinie Inkrafttreten:
Die Richtlinie tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
466.  Richtlinien und Studienplanvorgaben für Individuelle Bachelor- und Individuelle Masterstudien Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.06.2014 die geänderten Richtlinien und Studienplanvorgaben für Individuelle Bachelor- und Individuelle Masterstudien beschlossen. Individuelles Bachelorstudium: Richtlinie, Studienplanvorgabe Individuelles Masterstudium: Richtlinie, Studienplanvorgabe Inkrafttreten:
Die geänderten Richtlinien und Studienplanvorgaben treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
467.  Beschluss des geänderten Curriculums für das Masterstudium Sustainability in Agriculture, Food Production and Food Technology in the Danube Region (Kennzahl 066 501) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 9. April 2014 die Neuveröffentlichung des geänderten Curriculums für das Masterstudium Sustainability in Agriculture, Food Production and Food Technology in the Danube Region (Kennzahl 066 501) beschlossen. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
468.  Beschluss des geänderten Curriculums für das Masterstudium International Master in Horticultural Sciences (Kennzahl 066 454) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2014 die Neuveröffentlichung des geänderten Curriculums für das Masterstudium International Master in Horticultural Sciences (Kennzahl 066 454) beschlossen. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
469.  Beschluss des geänderten Curriculums für das Masterstudium Natural Resources Management and Ecological Engineering (Kennzahl 066 416) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2014 die Neuveröffentlichung des geänderten Curriculums für das Masterstudium Natural Resources Management and Ecological Engineering (Kennzahl 066 416) beschlossen. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
470.  Beschluss des geänderten Curriculums für das Masterstudium Applied Limnology and the International Joint Master´s Programme Limnology & Wetland Management (Kennzahl 066 448) Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18. Juni 2014 die Neuveröffentlichung des geänderten Curriculums für das Masterstudium Applied Limnology and the International Joint Master´s Programme Limnology & Wetland Management (Kennzahl 066 448) beschlossen. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
471.  Beschluss von Studienplanänderungen im Doktoratsstudium der Bodenkultur Der Senat hat in seiner Sitzung vom 22. Jänner 2014 folgende Studienplanänderungen im Doktoratsstudium der Bodenkultur beschlossen: § 3 (6) „Der Wechsel des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Themas ist bis zum Einreichen der Dissertation möglich. Das Projekt muss neu angemeldet und eine Stellungnahme des bisherigen Betreuers oder der bisherigen Betreuerin eingeholt werden. Bei Änderungen der Lehrveranstaltungen ist die Teilfestlegung zu ändern.“ wird durch „Der Wechsel des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Themas ist bis zum Einreichen der Dissertation möglich. Das Projekt muss neu angemeldet und eine Stellungnahme des bisherigen Betreuers oder der bisherigen Betreuerin eingeholt werden. Diese Stellungnahme hat innerhalb von 6 Wochen zu erfolgen. Bei Änderungen der Lehrveranstaltungen ist die Teilfestlegung zu ändern.“ ersetzt. § 7 (4) „Die Benotung der Dissertation erfolgt mit absoluter Mehrheit durch die Mitglieder des Prüfungssenates für den zweiten Teil des Rigorosums. Gelangt der Prüfungssenat zu keiner einvernehmlichen Benotung, sind die Benotungen zu addieren, das Ergebnis durch die Anzahl der Prüfungssenatsmitglieder zu dividieren und das Ergebnis auf eine ganzzahlige Benotung zu runden. Dabei ist bei einem Ergebnis, das größer als x,5 ist, aufzurunden. Für eine positive Gesamtbenotung ist die absolute Mehrheit positiver Benotungen erforderlich.“ wird durch „Die Benotung der Dissertation erfolgt auf Grundlage der Gutachten mit absoluter Mehrheit durch die Mitglieder des Prüfungssenates für den zweiten Teil des Rigorosums.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
472.  Beschluss von Studienplanänderungen im Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien Der Senat hat in seinenr Sitzung vom 22. Jänner 2014 folgende Studienplanänderungen im Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien beschlossen: § 3 (6) „Der Wechsel des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Themas ist bis zum Einreichen der Dissertation möglich. Das Projekt muss neu angemeldet und eine Stellungnahme des bisherigen Betreuers oder der bisherigen Betreuerin eingeholt werden. Bei Änderungen der Lehrveranstaltungen ist die Teilfestlegung zu ändern.“ wird durch „Der Wechsel des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Themas ist bis zum Einreichen der Dissertation möglich. Das Projekt muss neu angemeldet und eine Stellungnahme des bisherigen Betreuers oder der bisherigen Betreuerin eingeholt werden. Diese Stellungnahme hat innerhalb von 6 Wochen zu erfolgen. Bei Änderungen der Lehrveranstaltungen ist die Teilfestlegung zu ändern.“ ersetzt. § 7 (4) „Die Benotung der Dissertation erfolgt mit absoluter Mehrheit durch die Mitglieder des Prüfungssenates für den zweiten Teil des Rigorosums. Gelangt der Prüfungssenat zu keiner einvernehmlichen Benotung, sind die Benotungen zu addieren, das Ergebnis durch die Anzahl der Prüfungssenatsmitglieder zu dividieren und das Ergebnis auf eine ganzzahlige Benotung zu runden. Dabei ist bei einem Ergebnis, das größer als x,5 ist, aufzurunden. Für eine positive Gesamtbenotung ist die absolute Mehrheit positiver Benotungen erforderlich.“ wird durch „Die Benotung der Dissertation erfolgt auf Grundlage der Gutachten mit absoluter Mehrheit durch die Mitglieder des Prüfungssenates für den zweiten Teil des Rigorosums.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
473.  Beschluss von Studienplanänderungen im Doktoratsstudium "International Graduate School in Nanobiotechnology (IGS-NanoBio)" Der Senat hat in seiner Sitzung vom 22. Jänner 2014 folgende Studienplanänderungen im Doktoratsstudium "International Graduate School in Nanobiotechnology (IGS-NanoBio)" beschlossen: § 3 (6) „Der Wechsel des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Themas ist bis zum Einreichen der Dissertation möglich. Das Projekt muss neu angemeldet und eine Stellungnahme des bisherigen Betreuers oder der bisherigen Betreuerin eingeholt werden. Bei Änderungen der Lehrveranstaltungen ist die Teilfestlegung zu ändern.“ wird durch „Der Wechsel des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Themas ist bis zum Einreichen der Dissertation möglich. Das Projekt muss neu angemeldet und eine Stellungnahme des bisherigen Betreuers oder der bisherigen Betreuerin eingeholt werden. Diese Stellungnahme hat innerhalb von 6 Wochen zu erfolgen. Bei Änderungen der Lehrveranstaltungen ist die Teilfestlegung zu ändern.“ ersetzt. § 7 (4) „Die Benotung der Dissertation erfolgt mit absoluter Mehrheit durch die Mitglieder des Prüfungssenates für den zweiten Teil des Rigorosums. Gelangt der Prüfungssenat zu keiner einvernehmlichen Benotung, sind die Benotungen zu addieren, das Ergebnis durch die Anzahl der Prüfungssenatsmitglieder zu dividieren und das Ergebnis auf eine ganzzahlige Benotung zu runden. Dabei ist bei einem Ergebnis, das größer als x,5 ist, aufzurunden. Für eine positive Gesamtbenotung ist die absolute Mehrheit positiver Benotungen erforderlich.“ wird durch „Die Benotung der Dissertation erfolgt auf Grundlage der Gutachten mit absoluter Mehrheit durch die Mitglieder des Prüfungssenates für den zweiten Teil des Rigorosums.“ ersetzt. Curriculum Inkrafttreten:
Das geänderte Curriculum tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
474.  Beschluss von Änderungen der Richtlinien für die Umsetzung der Studienpläne zu den Doktoraten der Bodenkultur und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien Der Senat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2014 folgende Änderungen der Richtlinien für die Umsetzung der Studienpläne zu den Doktoraten der Bodenkultur und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien beschlossen: In der Richtlinie zu §3 (3) betreffend das Beratungsteam wird „Ihm gehören neben dem Betreuer oder der Betreuerin ein oder mehrere facheinschlägige (möglichst habilitierte) Berater oder Beraterinnen an, die gemeinsam den Fortschritt des Doktoranden oder der Doktorandin verfolgen. Dem Beratungsteam hat neben dem Betreuer oder der Betreuerin mindestens eine Universitätslehrerin oder ein Universitätslehrer mit großer Lehrbefugnis anzugehören; zum Beratungsteam können auch potentielle Begutachter oder Begutachterinnen und Prüfer oder Prüferinnen – jeweils mit großer Lehrbefugnis – gehören. Die (öffentliche) Nennung im Beraterteam eines Doktoratsverfahrens wird inneruniversitär anerkannt (Leistungsvereinbarung). Die Beratungstätigkeit soll dokumentiert werden.“ durch „Dem Beratungsteam hat neben dem Betreuer oder der Betreuerin mindestens ein Universitätslehrer oder eine Universitätslehrerin mit großer Lehrbefugnis anzugehören. Sämtliche Berater oder Beraterinnen haben gemeinsam mit dem Betreuer oder der Betreuerin den Fortschritt des Doktoranden oder der Doktorandin zu verfolgen. Zum Beratungsteam können auch potenzielle Begutachter oder Begutachterinnen und Prüfer oder Prüferinnen – jeweils mit großer Lehrbefugnis – gehören. Die (öffentliche) Nennung im Beraterteam eines Doktoratsverfahrens wird inneruniversitär anerkannt (Leistungsvereinbarung).“ ersetzt. Der Satz „Die Beratungstätigkeit soll dokumentiert werden.“ wird ersatzlos gestrichen. In der Richtlinie zu §5 (1) und (3) wird „Die LV können aus dem Lehrangebot aller österreichischen und ausländischen Universitäten gewählt werden, soweit für diese ein Leistungsnachweis ausgestellt werden kann. Außerhalb der BOKU ist es daher angeraten, zuvor zu prüfen, ob ein solcher Leistungsnachweis tatsächlich ausgestellt werden kann (z.B. Zulassungsvoraussetzungen, Platzbeschränkungen).“ durch „Die LV können aus dem Lehrangebot aller österreichischen und ausländischen Universitäten gewählt werden, soweit für diese ein Leistungsnachweis ausgestellt werden kann. Außerhalb der BOKU ist zuvor zu prüfen, ob ein solcher Leistungsnachweis (mit Beurteilung, Ausmaß und Datum) tatsächlich ausgestellt werden kann (z.B. Zulassungsvoraussetzungen, Platzbeschränkungen).“ ersetzt. In der Richtlinie zu §6 (1) wird „Insgesamt müssen vier steif gebundene Exemplare mit Namen auf dem Buchrücken und eine digitale Fassung in der Studienabteilung abgegeben werden, von denen je ein Exemplar an die beiden Begutachter oder Begutachterinnen, eines an die Nationalbibliothek und eines an die Universitätsbibliothek weitergeleitet wird (vgl. Homepage Studienabteilung).“ durch „Insgesamt müssen zwei steif gebundene Exemplare mit Namen auf dem Buchrücken und eine digitale Fassung in der Studienabteilung abgegeben werden. Je ein gebundenes Exemplar wird an die Nationalbibliothek und an die Universitätsbibliothek weitergeleitet (vgl. Homepage Studienabteilung).“ ersetzt. In der Richtlinie zu §6 (6) wird „Die Begutachtung der Dissertation nimmt nicht der Betreuer oder die Betreuerin vor, sondern unabhängige Personen begutachten (davon zumindest eine Person, die nicht aus demselben Department kommt).“ durch „Die Gutachter bzw. Gutachterinnen dürfen weder Betreuer oder Betreuerinnen noch Co-Autoren oder Co-Autorinnen sein, können jedoch dem Betreuungsteam angehören. Mindestens ein Gutachter bzw. eine Gutachterin muss extern sein.“ ersetzt. In der Richtlinie zu §7 (2) wird „Die Vorsitzenden sind vom Studiendekan oder der Studiendekanin vorzugsweise aus dem vom Senat beschlossenen Vorsitzenden-Pool auszuwählen.“ ersatzlos gestrichen. Richtlinien Inkrafttreten:
Die geänderten Richtlinien treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
475.  Beschluss von Änderungen der Richtlinien für die Umsetzung des Studienplans für das Doktoratsstudium „International Graduate School in Nanobiotechnology (IGS-NanoBio)“ Der Senat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2014 folgende Änderungen der Richtlinien für die Umsetzung des Studienplans für das Doktoratsstudium „International Graduate School in Nanobiotechnology (IGS-NanoBio)“ beschlossen: In der Richtlinie zu §3 (3) betreffend das Beratungsteam wird „Ihm gehören neben dem Betreuer oder der Betreuerin ein oder mehrere facheinschlägige (möglichst habilitierte) Berater oder Beraterinnen an, die gemeinsam den Fortschritt des Doktoranden oder der Doktorandin verfolgen. Dem Beratungsteam hat neben dem Betreuer oder der Betreuerin mindestens eine Universitätslehrerin oder ein Universitätslehrer mit großer Lehrbefugnis anzugehören; zum Beratungsteam können auch potentielle Begutachter oder Begutachterinnen und Prüfer oder Prüferinnen – jeweils mit großer Lehrbefugnis – gehören. Die (öffentliche) Nennung im Beraterteam eines Doktoratsverfahrens wird inneruniversitär anerkannt (Leistungsvereinbarung). Die Beratungstätigkeit soll dokumentiert werden.“ durch „Dem Beratungsteam hat neben dem Betreuer oder der Betreuerin mindestens ein Universitätslehrer oder eine Universitätslehrerin mit großer Lehrbefugnis anzugehören. Sämtliche Berater oder Beraterinnen haben gemeinsam mit dem Betreuer oder der Betreuerin den Fortschritt des Doktoranden oder der Doktorandin zu verfolgen. Zum Beratungsteam können auch potenzielle Begutachter oder Begutachterinnen und Prüfer oder Prüferinnen – jeweils mit großer Lehrbefugnis – gehören. Die (öffentliche) Nennung im Beraterteam eines Doktoratsverfahrens wird inneruniversitär anerkannt (Leistungsvereinbarung).“ ersetzt. Der Satz „Die Beratungstätigkeit soll dokumentiert werden.“ wird ersatzlos gestrichen. In der Richtlinie zu §5 (1) und (3) wird „Die LV können aus dem Lehrangebot aller österreichischen und ausländischen Universitäten gewählt werden, soweit für diese ein Leistungsnachweis ausgestellt werden kann. Außerhalb der BOKU ist es daher angeraten, zuvor zu prüfen, ob ein solcher Leistungsnachweis tatsächlich ausgestellt werden kann (z.B. Zulassungsvoraussetzungen, Platzbeschränkungen).“ durch „Die LV können aus dem Lehrangebot aller österreichischen und ausländischen Universitäten gewählt werden, soweit für diese ein Leistungsnachweis ausgestellt werden kann. Außerhalb der BOKU ist zuvor zu prüfen, ob ein solcher Leistungsnachweis (mit Beurteilung, Ausmaß und Datum) tatsächlich ausgestellt werden kann (z.B. Zulassungsvoraussetzungen, Platzbeschränkungen).“ ersetzt. In der Richtlinie zu §6 (1) wird „Insgesamt müssen vier steif gebundene Exemplare mit Namen auf dem Buchrücken und eine digitale Fassung in der Studienabteilung abgegeben werden, von denen je ein Exemplar an die beiden Begutachter oder Begutachterinnen, eines an die Nationalbibliothek und eines an die Universitätsbibliothek weitergeleitet wird (vgl. Homepage Studienabteilung).“ durch „Insgesamt müssen zwei steif gebundene Exemplare mit Namen auf dem Buchrücken und eine digitale Fassung in der Studienabteilung abgegeben werden. Je ein gebundenes Exemplar wird an die Nationalbibliothek und an die Universitätsbibliothek weitergeleitet (vgl. Homepage Studienabteilung).“ ersetzt. In der Richtlinie zu §6 (6) wird „Die Begutachtung der Dissertation nimmt nicht der Betreuer oder die Betreuerin vor, sondern unabhängige Personen begutachten (davon zumindest eine Person, die nicht aus demselben Department kommt).“ durch „Die Gutachter bzw. Gutachterinnen dürfen weder Betreuer oder Betreuerinnen noch Co-Autoren oder Co-Autorinnen sein, können jedoch dem Betreuungsteam angehören. Mindestens ein Gutachter bzw. eine Gutachterin muss extern sein.“ ersetzt. In der Richtlinie zu §7 (2) wird „Die Vorsitzenden sind vom Studiendekan oder der Studiendekanin vorzugsweise aus dem vom Senat beschlossenen Vorsitzenden-Pool auszuwählen.“ ersatzlos gestrichen. Richtlinien Inkrafttreten:
Die geänderten Richtlinien treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
476.  Beschluss von Änderungen der Richtlinien für die Umsetzung des Curriculums für das PhD-Doktoratsstudium „Biomolecular Technology of Proteins“ Der Senat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2014 folgende Änderungen der Richtlinien für die Umsetzung des Studienplans für das PhD-Doktoratsstudium „Biomolecular Technology of Proteins“ (BioTop) beschlossen: In der Richtlinie zu §3 (3) betreffend das Beratungsteam wird „Ihm gehören neben dem Betreuer oder der Betreuerin ein oder mehrere facheinschlägige (möglichst habilitierte) Berater oder Beraterinnen an, die gemeinsam den Fortschritt des Doktoranden oder der Doktorandin verfolgen. Dem Beratungsteam hat neben dem Betreuer oder der Betreuerin mindestens eine Universitätslehrerin oder ein Universitätslehrer mit großer Lehrbefugnis anzugehören; zum Beratungsteam können auch potentielle Begutachter oder Begutachterinnen und Prüfer oder Prüferinnen – jeweils mit großer Lehrbefugnis – gehören. Die (öffentliche) Nennung im Beraterteam eines Doktoratsverfahrens wird inneruniversitär anerkannt (Leistungsvereinbarung). Die Beratungstätigkeit soll dokumentiert werden.“ durch „Dem Beratungsteam hat neben dem Betreuer oder der Betreuerin mindestens ein Universitätslehrer oder eine Universitätslehrerin mit großer Lehrbefugnis anzugehören. Sämtliche Berater oder Beraterinnen haben gemeinsam mit dem Betreuer oder der Betreuerin den Fortschritt des Doktoranden oder der Doktorandin zu verfolgen. Zum Beratungsteam können auch potenzielle Begutachter oder Begutachterinnen und Prüfer oder Prüferinnen – jeweils mit großer Lehrbefugnis – gehören. Die (öffentliche) Nennung im Beraterteam eines Doktoratsverfahrens wird inneruniversitär anerkannt (Leistungsvereinbarung).“ ersetzt. Der Satz „Die Beratungstätigkeit soll dokumentiert werden.“ wird ersatzlos gestrichen. In der Richtlinie zu §5 (1) und (3) wird „Die LV können aus dem Lehrangebot aller österreichischen und ausländischen Universitäten gewählt werden, soweit für diese ein Leistungsnachweis ausgestellt werden kann. Außerhalb der BOKU ist es daher angeraten, zuvor zu prüfen, ob ein solcher Leistungsnachweis tatsächlich ausgestellt werden kann (z.B. Zulassungsvoraussetzungen, Platzbeschränkungen).“ durch „Die LV können aus dem Lehrangebot aller österreichischen und ausländischen Universitäten gewählt werden, soweit für diese ein Leistungsnachweis ausgestellt werden kann. Außerhalb der BOKU ist zuvor zu prüfen, ob ein solcher Leistungsnachweis (mit Beurteilung, Ausmaß und Datum) tatsächlich ausgestellt werden kann (z.B. Zulassungsvoraussetzungen, Platzbeschränkungen).“ ersetzt. In der Richtlinie zu §6 (1) wird „Insgesamt müssen vier steif gebundene Exemplare mit Namen auf dem Buchrücken und eine digitale Fassung in der Studienabteilung abgegeben werden, von denen je ein Exemplar an die beiden Begutachter oder Begutachterinnen, eines an die Nationalbibliothek und eines an die Universitätsbibliothek weitergeleitet wird (vgl. Homepage Studienabteilung).“ durch „Insgesamt müssen zwei steif gebundene Exemplare mit Namen auf dem Buchrücken und eine digitale Fassung in der Studienabteilung abgegeben werden. Je ein gebundenes Exemplar wird an die Nationalbibliothek und an die Universitätsbibliothek weitergeleitet (vgl. Homepage Studienabteilung).“ ersetzt. In der Richtlinie zu §6 (6) wird „Die Begutachtung der Dissertation nimmt nicht der Betreuer oder die Betreuerin vor, sondern unabhängige Personen begutachten (davon zumindest eine Person, die nicht aus demselben Department kommt).“ durch „Die Gutachter bzw. Gutachterinnen dürfen weder Betreuer oder Betreuerinnen noch Co-Autoren oder Co-Autorinnen sein, können jedoch dem Betreuungsteam angehören. Mindestens ein Gutachter bzw. eine Gutachterin muss extern sein.“ ersetzt. In der Richtlinie zu §7 (2) wird „Die Vorsitzenden sind vom Studiendekan oder der Studiendekanin vorzugsweise aus dem vom Senat beschlossenen Vorsitzenden-Pool auszuwählen.“ ersatzlos gestrichen. Richtlinien Inkrafttreten:
Die geänderten Richtlinien treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Der Vorsitzende des Senates
Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Hasenauer
477.  CENTRAL EUROPE 2020 Cooperation Programme
Das transnationale Programm Central Europe unterstützt regionale Kooperationen zwischen zentraleuropäischen Ländern

Potenziale für Kooperationen bieten:

- Priority Axis 2: Cooperating on low-carbon strategies in CENTRAL EUROPE

- Priority Axis 3: Cooperating on natural and cultural resources for sustainable growth in CENTRAL EUROPE

Die erste Ausschreibung wird für Ende 2014 erwartet.

Zusammenfassung und strategische  Übersicht des CENTRAL EUROPE 2020 Cooperation Programme (Periode 2014-2020): http://www.central2013.eu/fileadmin/user_upload/Downloads/CE2014/CENTRAL_EUROPE_2020_Cooperation_Programme_non-technical_summary.pdf

CENTRAL EUROPE 2020 Annual Conference 2014 in Vienna

- Künftige Förderprioritäten und -möglichkeiten in CENTRAL EUROPE

- Diskussion zwischen regionalen, nationalen und europäischen SchlüsselexpertInnen

- Präsentation transnationaler Projekte seit 2007

- Brückenschlag zu den kommenden Prioritäten des CENTRAL EUROPE 2014-2020 Programms.

01&020714

Informationen und Programm http://www.central2013.eu/news-events-publications/news/news-detail/annualconference/782/

Für Anfragen zu PartnerInnen und Partnerschaften mit dem Umweltbundesamt kontaktieren Sie bitte DIinDr.inRosemarie Stangl, Koordinatorin Strategische Kooperation BOKU-Umweltbundesamt, rosemarie.stangl(at)boku.ac.at

Für Informationen zum Programm kontaktieren Sie bitte den Forschungsservice via projektsupport(at)boku.ac.at.


478.  NÖ Naturschutzpreis 2014

Josef Schöffel Förderungspreise

Das Land Niederösterreich stiftet zehn Förderungspreise, darunter einen Sonderpreis "Natura 2000".
Die Preise werden an Personen verliehen, die im Sinne des vorbildhaften Wirkens von Josef Schöffel durch hervorragende Leistungen zum Schutz der heimischen Natur oder zur Vertiefung des Verständnisses der Bevölkerung für die heimische Natur einschließlich deren Erholungswert beitragen.

Bewerbungsfrist: 300814

Information: http://www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Josef-Schoeffel-Foerderungspreis.html


479.  FUTURA - Förderpreis für junge SüdtirolerInnen im Ausland

Personen mit Profil im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur

Die Initiative "Futura - Förderpreis für junge SüdtirolerInnen im Ausland" hat es sich zur Aufgabe gemacht, junge Südtiroler, welche sich im Ausland, bzw. außerhalb Südtirols beruflich profilieren, finanziell und ideell zu unterstützen.

Bewerbungsfrist: 310814

Information: http://www.futura.bz


480.  Call for Posters: Exploring Cybernetics

Interdisziplinäre Fachkonferenz

Die Konferenz bietet Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Möglichkeit, ihre Forschungsarbeiten zum Thema Kybernetik auf einem Poster zu präsentieren. Das Poster muss die Bedeutung von Kybernetik im Rahmen eines spezifischen Forschungsfeldes auf kreative und für Fachfremde verständliche Weise skizzieren.

12-141014, Aachen

Poster Deadline: 150914

Information: http://www.exploringcybernetics.de/index.php?id=55


481.  No-Cuts-On-Research.EU

Newsletter update on scientific visa and use of data for research

As a follow-up to the ‘No-Cuts-On-Research.EU’ campaign, the Initiative for Science in Europe (ISE) is presenting a newsletter to update you about the most important developments in science policy in Europe: subscribe to the ‘No-Cuts-On-Research.EU’ mailing-list.


482.  BOKU Facts & Figures aktualisiert & on-line!

Zahlen gemäß Wissensbilanz 2013

Ein Link zur pdf-Version der Wissensbilanz 2013 wurde gelegt, falls BOKU-Angehörige weitere Details aus den validierten Dokumenten benötigen.

Information


483.  Horizon 2020 Health Challenge

Update der Inhalte Call 2015 // Frühe Deadlines!

Das zweijährige Horizon 2020 Arbeitsprogramm 2014/2015 für die Societal Challenge 1 "Health, demographic change and wellbeing" wurde für die zweite Ausschreibungsrunde (Call 2015) neu überarbeitet, und wird in der überarbeiteten Version Ende Juli 2014 von der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Übersicht über die Ausschreibungstopics und Einreichfristen: https://www.ffg.at/sites/default/files/downloads/program_line/topicliste_sc1health_v9.pdf

Achtung: Für alle Topics mit zweistufiger ("two stage") Einreichung ist die Einreichfrist für die 1. Stufe/Kurzantrag bereits am 141014! Hier müsste also schon während des Sommers mit den Vorbereitungen begonnen werden.

Für die "Single Stage" Topics sind die Einreichfristen am 240215 oder am 210415.

Die finalen Ausschreibungsunterlagen sind voraussichtlich ab 300714 auf dem Participant Portal der Europäischen Kommission zu finden.

Ursprüngliche Version des Arbeitsprogrammes 2014/2015 (Stand Dezember 2013): http://ec.europa.eu/research/participants/portal/doc/call/h2020/common/1587763-08._health_wp2014-2015_en.pdf


484.  Raiffeisen Science & Innovation Award Preise für wissenschaftliche Publikationen sowie die Förderung von Forschungsprojekten

Mit diesen Förderinstrumenten sollen einerseits junge BOKU-WissenschafterInnen für exzellente Publikationsleistungen ausgezeichnet sowie Forschungsvorhaben gefördert werden, die zur Stärkung des Innovationspotenzials im ländlichen Raum beitragen und dadurch nachhaltig wirksame Akzente setzen.

Die eingereichten Publikationen und Forschungsförderungsanträge müssen in den Themenfeldern der BOKU angesiedelt sein:

- Bewahrung und Entwicklung von Lebensraum und Lebensqualität

- Management natürlicher Ressourcen und der Umwelt

- Sicherung von Ernährung und Gesundheit

Folgende Förderinstrumente werden ausgeschrieben:

"Raiffeisen Science & Innovation" Publikationspreis

"Raiffeisen Science & Innovation" Forschungsvorhaben

Bewerbungsfrist für beide Förderinstrumente: 020914

Information 
485.  ESNA Tagung - European Society for New Methods in Agricultural Research Conference focus: Feeding the world: the importance of sustainable Agriculture and innovative methods

03-060914, Bolzano, Italy

Registration & abstract submission is now open!

Information: http://www.unibz.it/en/sciencetechnology/events/esna2014/default.html


486.  Bevollmächtigung zur Projektleiterin / zum Projektleiter für Drittmittelprojekte gem. § 27 UG

Department: Wasser, Atmosphäre u. Umwelt
Institut/Abteilung: 813
Projekttitel: Advanced Training in Integrated Sustainable Waste management for Siberian Companies und Authorities (Tiwasic)
Projeketdauer: 1.12.2013 - 30.11.2016
Projektleiter/in: Stefan SALHOFER


487.  Stellenausschreibungen der BOKU

  • Zentrum für Globalen Wandel und Nachhaltigkeit: Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in ohne Doktorat im Forschungs- und Lehrbetrieb
    Kennzahl 57
    detaillierte Information

  • Abteilung Rechnungswesen: Sachbearbeiter/in Forschungsabrechnung
    Kennzahl 58
    detaillierte Information

  • Universitätsbibliothek und -archiv: Systembibliothekar/in
    Kennzahl 59
    detaillierte Information

  • Department für Wald- und Bodenwissenschaften, Inst. f. Waldwachstum: Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in ohne Doktorat im Forschungs- und Lehrbetrieb, Ersatzkraft
    Kennzahl 60
    detaillierte Information