Unterstützung
Prüfungsrelevante Unterstützungsmöglichkeiten, die seitens der Koordinationsstelle angeboten werden:
- Beratung bei der Bereitstellung barrierefreier Lehr-/Lernunterlagen (wie z.B. Digitalisierung von Skripten, Konvertierung spezieller Literatur in Brailleschrift, Ausdrucke in Brailledruck etc.)
- Organisation von Schriftdolmetscher*innen oder ÖGS-Gebärdensprachdolmetscher*innen
- Mithilfe bei der Suche nach geeigneten Assistenzpersonen, die die Betroffenen bei den Prüfungen oder auch bei praktischen Übungen unterstützen können, wie Schreibassistenz oder Assistenz bei Labortätigkeiten (z.B. bei feinmotorisch beeinträchtigten Studierenden)
- Mithilfe bei der Organisation barrierefreier und/oder separater Prüfungsräume
- Prüfung der Nachweise der studienrelevanten Beeinträchtigungen der Studierenden im Vorfeld
- Bereitstellung mobiler FM-Anlagen (aus dem Verleihpool der Medienstelle der BOKU-IT) für hörbehinderte Studierende
- Vernetzung mit und Vermittlung an andere Kompetenz- und Servicestellen (Psychologische Beratungsstellen, ÖH BOKU, GESTU,..)
Zusätzlich stehen weitere Ansprechpersonen innerhalb der BOKU zur Verfügung wie z.B.
Psychosoziale Beratungsstelle
Die Beratungsstelle berät und unterstützt Sie bei: › Problemen, Konflikten und Krisen sowohl im Studienalltag als auch im Privatleben › Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Studienkolleg*innen oder Lehrenden › Unsicherheiten und Ängsten (z.B. Prüfungsangst, Phobien, ...)
Die Beratungsgespräche sind kostenfrei, vertraulich und anonym.
Kontakt und Terminvereinbarung:
Mag.a Nadja Springer und Team
Mail: nadja.springer(at)wpv.at
T: 0680 1413558
Ebenso beraten die Referate der ÖH BOKU oder die Ombudsstelle für Studierende bei Fragen Rund um das Studiuim.
Außerdem haben Studierende mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, wie bspw. ÖH BOKU Unterstützungsfonds, erhöhte Familienbeihilfe (zuständige Stelle ist das Finanzamt), Ausbildungsbeihilfe (Sozialministeriumservice), Studienbeihilfe (Studienbeihilfsbehörde), Erasmus+ Sonderzuschuss, ...
Es gibt die Möglichkeit auf Beurlaubung aufgrund von Umständen, die nachweislich den Studienfortschritt hindern. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage der BOKU Studienservices.
Siehe auch Flyer SOB - ein kurzer Überblick!
Anfrage bzw. Antragstellung
Die Studierenden sollten die Anfrage oder einen Antrag auf eine abweichende Prüfungsmethode möglichst frühzeitig schriftlich oder mündlich bei den zuständigen Lehrenden oder bei der Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung einbringen.
Bei Nichtgenehmigung
Im Falle, dass dem Nachteilsausgleich für eine Lehrveranstaltungsprüfung nicht entsprochen wird, hat der Studiendekan oder die Studiendekanin nach Anhörung der Lehrveranstaltungsleitung dies mit Bescheid zu verfügen, wenn die oder der Studierende schriftlich einen begründeten Antrag auf Ausstellung eines Bescheides stellt.