Sehbehinderung oder Blindheit
Allgemeine Informationen
Ab wann spricht man von einer Sehbehinderung?
Ab wann gilt man in Österreich als sehbehindert oder blind?
Die Einstufung hängt vom jeweiligen Kontext ab und kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Um den Grad einer Sehbehinderung zu bestimmen, werden verschiedene Kriterien herangezogen. Während die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zwischen Sehbehinderung und Blindheit anhand der Sehfähigkeit in der Nähe und Ferne unterscheidet, orientiert man sich in Österreich in erster Linie am sogenannten Visus, also der Sehschärfe. Diese beschreibt, wie gut eine Person in der Lage ist, Formen, Konturen oder Muster zu erkennen.
Wie wird die Sehschärfe gemessen?
Die Sehschärfe wird mithilfe einer Sehtafel geprüft, auf der Buchstaben oder Zeichen in verschiedenen Größen abgebildet sind. Aus einer bestimmten Entfernung muss die getestete Person diese erkennen. Die kleinsten erkennbaren Zeichen bestimmen den Visuswert:
Ein Visus von 1,0 entspricht 100 % Sehschärfe (durchschnittlicher Normalwert). Werte darunter deuten auf eine eingeschränkte Sehschärfe hin, während junge Menschen oft über 100 % erreichen können.
Sehbehinderung nach WHO-Kriterien
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet zwei Formen der Sehbehinderung:
- Ferne:
- Mild: schlechter als 6/12 bis 6/18
- Moderat: schlechter als 6/18 bis 6/60
- Schwer: schlechter als 6/60 bis 3/60
- Blindheit: schlechter als 3/60
- Nähe:
Sehvermögen schlechter als N6 bzw. M0.8 bei 40 cm Abstand.
Einstufung in Österreich
Nach dem Bundespflegegeldgesetz wird zwischen hochgradiger Sehbehinderung und praktischer Blindheit unterschieden. Maßgeblich sind der Visus am besseren Auge (mit Korrektur) und eventuelle Gesichtsfeldeinschränkungen:
- Hochgradig sehbehindert: Visus ≤ 0,05 bzw. bis 0,3 bei Einschränkungen des Gesichtsfeldes.
- Praktisch blind: Visus ≤ 0,02 bzw. bis 0,1 bei stark eingeschränktem Gesichtsfeld.
Auch das Sozialministeriumservice nutzt diese Werte, um den Grad der Behinderung (GdB) und den Behindertenpass festzulegen. Hier spielen sowohl Sehschärfe als auch Gesichtsfeld eine Rolle. Eine fachliche Beratung ist dafür empfehlenswert.
Warum ist die Einstufung wichtig?
Die Feststellung des Sehvermögens ist Voraussetzung, um Sozialleistungen, Hilfsmittel oder finanzielle Unterstützung zu erhalten – etwa bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder für spezielle Förderungen.
Wo liegen die Herausforderungen im Studium?
Studierende mit Sehbeeinträchtigungen stoßen häufig auf Hürden in verschiedenen Bereichen des Studiums, insbesondere bei:
- dem Anfertigen von Mitschriften
- dem erhöhten Zeitaufwand beim Lernen und Verfassen von Texten
- der Beschaffung von Literatur und Lernunterlagen
Bei Sehbehinderung können folgende Einschränkungen auftreten:
- Schwierigkeiten beim Erfassen visueller Informationen (z. B. Präsentationen, Abbildungen)
- Probleme beim Lesen von Standard-Schriftgrößen (ca. 12 pt)
- vermindertes Kontrast- oder Farbsehen
- eingeschränktes Gesichtsfeld
Bei hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit kommen weitere Herausforderungen hinzu:
- Visuelle Informationen können nicht wahrgenommen werden
- Orientierung in den Gebäuden der Universität ist erschwert
- Fehlende taktile oder kontrastreiche Beschriftungen behindern das Auffinden von Räumen
- Barrierefreie Lernmaterialien werden oft nicht oder, nur unzureichend zur Verfügung gestellt
- Der Kontakt zu Mitstudierenden und Lehrenden kann erschwert sein
Wie kann die Universität unterstützen?
Damit Studierende mit einer Sehbeenträchtigung bestens unterstützt werden können sollten folgende Maßnahmen gewährleistet werden können:
- Digitale Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterialien:
Materialien sollten – möglichst im Voraus – in digitaler und barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden. - Barrierefreie Dokumente:
Eine barrierefreie Aufbereitung von Texten, Präsentationen und Arbeitsunterlagen ist unerlässlich. - Audio- und Videoaufzeichnungen:
Lehrveranstaltungen sollten – wenn möglich – aufgezeichnet werden, um eine nachträgliche Nutzung zu ermöglichen. - Verwendung von Mikrofonen:
Mikrofone verbessern die akustische Verständlichkeit, auch bei digitalen oder hybriden Lehrformen. - Angepasste Lichtverhältnisse:
Ausreichende, blendfreie Beleuchtung erleichtert die Orientierung und das Lesen. - Erklärung visueller Inhalte:
Alle visuell dargestellten Informationen (z. B. Grafiken, Folien, Experimente) sollten zusätzlich mündlich beschrieben werden. - Fristverlängerungen:
Bei erhöhtem Arbeitsaufwand durch die Sehbeeinträchtigung sollten Fristverlängerungen gewährt werden. - Ersatzleistungen:
- Für Abwesenheiten (z. B. durch Hausübungen) können Ersatzleistungen vereinbart werden; vollständige Anwesenheitsbefreiung ist jedoch nicht möglich.
- Auch für versäumte Mitarbeit sollen angemessene Ersatzformen ermöglicht werden.
- Gruppenarbeiten und Diskussionen:
Auf geordnetes Sprechen ohne Durcheinanderreden und störende Hintergrundgeräusche achten. - Technische Hilfsmittel:
Die Nutzung unterstützender Geräte (z. B. Laptop, Bildschirmlesegerät) ist in Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu gestatten. - Assistenzhunde:
Blindenführ- und Partnerhunde müssen in Lehrveranstaltungen zugelassen werden.