Nachweis einer Beeiträchtigung
Nachweis von Beeinträchtigungen
Zahlreiche Angebote und Unterstützungsmaßnahmen setzen einen Nachweis über die Beeinträchtigung voraus, die Ihr Studium beeinflusst.
Je nach Bedarf sind unterschiedliche Stellen für die Bearbeitung Ihrer Nachweise zuständig. Auch die Art des erforderlichen Nachweises kann variieren. Eine Übersicht darüber, welchen Nachweis Sie für welchen Zweck benötigen, finden Sie in den folgenden Abschnitten:
Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden
Sollten Sie eine abweichende Prüfungsmethode benötigen, sind folgende Nachweise erforderlich
- fachärztlichen/klinisch psychologischen Nachweis über eine studienrelevante Beeinträchtigung (zum Beispiel ein Nachweis auf dem eine Diagnose angegeben ist)
- auch ein diagnosefreier Nachweis der Beeinträchtigung der fachärztlich/ klinisch-psychologisch ist möglich.
- ebenso gilt ein Behindertenpass, der auf eine studienrelevante Beeinträchtigung hinweist.
Abbruch einer Lehrveranstaltung/Prüfung
Wird eine Prüfung oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung abgebrochen, wird ggf auch ein Nachweise oder eine Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes verlangt. Auch hier kann entweder eine der oben genannten Nachweise erbracht werden, oder beispielsweise eine Krankmeldung.
Erlass des Studienbeitrags
Unter diesen Umständen kann der Studienbetrag erlassen werden
- Behindertenpass
- oder eine fachärztliche Bestätigung.