Allgemeine Informationen

Studierende mit einer Hörbehinderung stehen vor zahlreichen Herausforderungen, die ihren Studienerfolg beeinträchtigen können. Im Rahmen der Bemühungen um eine inklusive Hochschule soll ihnen – ebenso wie Studierenden mit anderen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen – der Zugang zu tertiärer Bildung und zum lebenslangen Lernen und somit auch ein gleichberechtigter Studienverlauf ermöglicht werden. Nachfolgend sind einige Unterstützungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für schwerhörige, ertaubte oder taube Studierende aufgelistet.

Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen

Hörbeeinträchtigte Studierende sind in Vorlesungen, Übungen und anderen Lehrveranstaltungen auf die Unterstützung spezialisierter Gebärdensprachdolmetscher*innen und/oder Schriftdolmetscher*innen angewiesen. In Wien können sich gehörlose und schwerhörige Studierende an die Kompetenz- und Servicestelle GESTU wenden, die Gebärdensprach-, Schriftdolmetscher*innen oder Mitschreibkräfte organisiert und koordiniert.

Ebenso haben Studierende mit einer Hörbeeinträchtigung einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen (abweichende Prüfungsmethode), wie beispielsweise:

  • Bereitstellung von schriftlichen Unterlagen im Vorfeld der Lehrveranstaltung
  • Nutzung von Mitschreibassistenzen
  • Unterstützung durch individuelle Fach- Tutor*innen bei der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen
  • Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen bei Prüfungen 

Technische Hilfen an der BOKU

  • Induktive FM-Anlage:An der BOKU ist der Seminarraum SR 20 DG (Oskar Simony Haus, Peter-Jordan-Straße 65, 1180  Wien) mit einer induktiven FM-Anlage ausgestattet
  • Richtmikrofone: Wenn mehrere Personen an einer Diskussion beteiligt sind
  • Mobile induktive Audiogeräte: Können an der BOKU kostenlos bei der BOKU-IT Medienstelle ausgeliehen werden

Finanzielle Unterstützungen im Überblick

  • Erhöhte Studienbeihilfe: Infos siehe Website oesterreich.gv.at
  • Studienunterstützung: Infos siehe Website der Stipendienstellen
  • Förderungen Sozialministeriumservice: Infos siehe Website Sozialministeriumservice
  • ÖH-Sozialfonds: Infos siehe Website der ÖH-BOKU
  • SOKRATES/ERASMUS Mobilitätsstipendium: Infos siehe Website OeaD

Generell gilt: Für Studierende mit Behinderung ist in § 92 Abs 1 Z 6 Universitätsgesetz der Erlass des Studienbetirages vorgesehen.Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Studienservices.

 

Studieren und Arbeiten mit Hörbehinderung - Kommunikation ohnne Barrieren

 

 

Weitere Informationen zum Thema Hörbehinderung finden Sie bei folgenden Verbänden und Vereinen:

 

Wo liegen die Herausforderungen im Studium?

Im Studienalltag können Studierende mit Hörbeeinträchtigung auf verschiedene Hürden stoßen, zum Beispiel:

  • Vorträge und Seminare akustisch zu verstehen, was das Erstellen vollständiger Mitschriften erschwert,
  • sich aktiv an Gruppenarbeiten oder Diskussionen zu beteiligen,
  • mündliche Prüfungen abzulegen, insbesondere in akustisch schwierigen Umgebungen,
  • sowie eine bevorzugte Behandlung im Anmeldesystem zu benötigen, um geeignete Rahmenbedingungen sicherzustellen.

 

Wie kann die Universität unterstützen?

Unterstützungs- und Anpassungsmaßnahmen für hörbeeinträchtigte Studierende

Um Studierenden mit Hörbeeinträchtigung den gleichberechtigten Zugang zu Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, können folgende Maßnahmen hilfreich sein:

Lehr- und Lernmaterialien

  • Bereitstellung von digitalen Unterlagen vorab
  • Verwendung von visuellen Elementen (z. B. Präsentationen, Tafelbilder, Untertitel) während des Vortrags
  • Erlaubnis oder Möglichkeit zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen

Kommunikation und Vortragsgestaltung

  • Beim Sprechen nicht mit dem Rücken zum Auditorium stehen
  • Nutzung von Induktionsanlagen oder portablen Funkmikrofon-Systemen
  • Bei Gruppendiskussionen: Einsatz von FM-Geräten und darauf achten, dass nicht durcheinander gesprochen wird

Unterstützende Personen

  • Einbindung von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen in Lehrveranstaltungen und Prüfungen
  • Berücksichtigung der Dolmetscherinnen oder Tutorinnen bei Raumplanung, Platzbedarf, Kommunikation (z. B. bei Ausfällen), Zugang zu Materialien und Lernplattformen
    (Tipp: Dolmetscherinnen bzw. Tutorinnen wie reguläre Studierende behandeln und auf die Teilnahmeliste setzen.)

 

Sensibilisierungsvideo Studieren und Arbeiten mit Hörbehinderung - Kommunikation ohne Barrieren