Studierende mit einer Hörbehinderung stehen vor zahlreichen Herausforderungen, die ihren Studienerfolg beeinträchtigen können. Im Rahmen der Bemühungen um eine inklusive Hochschule soll ihnen – ebenso wie Studierenden mit anderen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen – der Zugang zu tertiärer Bildung und zum lebenslangen Lernen und somit auch ein gleichberechtigter Studienverlauf ermöglicht werden. Nachfolgend sind einige Unterstützungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für schwerhörige, ertaubte oder taube Studierende aufgelistet.

Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher*innen

Hörbeeinträchtigte Studierende sind in Vorlesungen, Übungen und anderen Lehrveranstaltungen auf die Unterstützung spezialisierter Gebärdensprachdolmetscher*innen und/oder Schriftdolmetscher*innen angewiesen. In Wien können sich gehörlose und schwerhörige Studierende an die Kompetenz- und Servicestelle GESTU wenden, die Gebärdensprach-, Schriftdolmetscher*innen oder Mitschreibkräfte organisiert und koordiniert.

Ebenso haben Studierende mit einer Hörbeeinträchtigung einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen (abweichende Prüfungsmethode), wie beispielsweise:

  • Bereitstellung von schriftlichen Unterlagen im Vorfeld der Lehrveranstaltung
  • Nutzung von Mitschreibassistenzen
  • Unterstützung durch individuelle Fach- Tutor*innen bei der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen
  • Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetscher*innen bei Prüfungen 

Technische Hilfen an der BOKU

  • Induktive FM-Anlage:An der BOKU ist der Seminarraum SR 20 DG (Oskar Simony Haus, Peter-Jordan-Straße 65, 1180  Wien) mit einer induktiven FM-Anlage ausgestattet
  • Richtmikrofone: Wenn mehrere Personen an einer Diskussion beteiligt sind
  • Mobile induktive Audiogeräte: Können an der BOKU kostenlos bei der BOKU-IT Medienstelle ausgeliehen werden

Finanzielle Unterstützungen im Überblick

  • Erhöhte Studienbeihilfe: Infos siehe Website oesterreich.gv.at
  • Studienunterstützung: Infos siehe Website der Stipendienstellen
  • Förderungen Sozialministeriumservice: Infos siehe Website Sozialministeriumservice
  • ÖH-Sozialfonds: Infos siehe Website der ÖH-BOKU
  • SOKRATES/ERASMUS Mobilitätsstipendium: Infos siehe Website OeaD

Generell gilt: Für Studierende mit Behinderung ist in § 92 Abs 1 Z 6 Universitätsgesetz der Erlass des Studienbetirages vorgesehen.Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Studienservices.

Weitere Informationen zum Thema Hörbehinderung finden Sie bei folgenden Verbänden und Vereinen: